Mit der Verabschiedung des Übereinkommens von Paris (ÜvP) auf der Weltklimakonferenz im Dezember 2015 setzte sich die Weltgemeinschaft das gemeinsame Ziel, dass „der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen […]“. Das darin enthaltene 1,5-Grad-Ziel wurde in den folgenden Jahren zum Maßstab des politischen Handelns im globalen Klimaschutz. Die Bedeutung dieser Temperaturobergrenze für den Schutz von Menschen und Umwelt wurde unter anderem durch den Sonderbericht des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) aus dem Jahr 2018 über 1,5 Grad globale Erwärmung unterstrichen.
Hier das UBA-Positionspapier zum 1,5-Grad-Ziel lesen.