Herkunftsnachweise und Register
Herkunftsnachweise schaffen Transparenz im Wärmesektor und ermöglichen eine rechtssichere Vermarktung CO₂-armer Wärme. Wärme aus Fern- und Nahwärmenetzen (unabhängig vom eingesetzten Energieträger) ebenso wie die unvermeidbare Abwärme aus Kraftwerken oder Industrie kann zukünftig mit Herkunftsnachweisen nachverfolgt werden. In der Kennzeichnung können Verbraucher*innen den Energieträger ihres Wärme- oder Kältebezugs erkennen und sich gezielt für einen Energieträger entscheiden.
Ein Register für Wärme-Herkunftsnachweise ist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sowie zur Schaffung von Herkunftsnachweisregistern für Gas, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweisregistergesetz - HkNRG) in Deutschland gesetzlich vorgesehen, wird aber noch nicht geführt. Die Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung - GWKHV) legt das Umweltbundesamt als zuständige Stelle zur Führung der neuen Register fest.
Aktuell arbeiten die zuständigen Fachgebiete am Aufbau dieser Register.