Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Abwasser das durch häuslichen, gewerblichen, land-wirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser. Die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten werden ebenfalls dem Abwasser zugerechnet. Besonders in den vergangenen vierzig Jahren wurde in Deutschland viel in die Verbesserung der Wirksamkeit der Abwasserbehandlung investiert. Dadurch sind wesentliche Probleme wie der Eintrag von sauerstoffzehrenden Stoffen und Nährstoffen in die Gewässer deutlich reduziert worden. Dies hat zu einer erheblichen Verbesserung des Gewässerzustands geführt.
Das gebrauchte Wasser aus Haushalten und Gewerbe (Schmutzwasser) sowie Niederschlagswasser (Regenwasser und Schmelzwasser) bilden das kommunale Abwasser. Dieses wird über öffentliche Kanalsysteme abgeleitet und in kommunalen Kläranlagen behandelt. Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden entweder vermischt in einem Kanal (Mischwasser) oder in getrennten Kanälen (Trennsystem) gesammelt. In Deutschland sind die Haushalte nahezu flächendeckend an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen.
Abwasser entsteht zusätzlich in Industrie und Gewerbe. Etwa 3000 Unternehmen verfügen über eine eigene Abwasserbehandlungsanlage und leiten das behandelte Abwasser direkt in ein Gewässer ein. Ungefähr dreimal so viele Betriebe leiten ihr Abwasser in das öffentliche Kanalnetz ein (Indirekteinleiter).
Nach dem WHG stellt das direkte Einleiten von behandeltem Abwasser in ein Gewässer eine Benutzung dar, denn es trägt zur stofflichen Belastung des Gewässers bei. Dafür ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich, die mit einer schadstoffabhängigen Gebühr, der Abwasserabgabe, verbunden ist. Unabhängig davon muss jedes Abwasser vor dem Einleiten in ein Gewässer bestimmte chemische und biologische Anforderungen erfüllen. Dies betrifft Abwässer aus Haushalten und Gewerbe sowie der Industrie gleichermaßen. Die Anforderungen sind in den Anhängen der Abwasserverordnung (AbwV) festgelegt und werden von den Wasserbehörden der Bundesländer umgesetzt.
Heute verfügen konventionelle kommunale Kläranlagen über eine dreistufige Abwasserbehandlungstechnik. Diese ist jedoch nicht dafür ausgelegt, organische Mikroverunreinigungen wie Arzneimittelwirkstoffe ausreichend zu eliminieren. Das behandelte Abwasser kommunaler Kläranlagen ist daher für viele Mikroverunreinigungen Haupteintragspfad in die Oberflächengewässer. Um den Eintrag eines breiten Spektrums anthropogener, organischer Mikro-verunreinigungen zu reduzieren, werden heute einzelne große Kläranlagen mit einer weitergehenden Abwasserbehandlung (vierte Reinigungsstufe) ausgerüstet. Die aus dem Abwasser während dessen Behandlung entfernten unerwünschten Stoffe und Wertstoffe werden in den Klärschlamm überführt.
In Deutschland haben kommunale Kläranlagen einen Anteil von 0,7 Prozent am Gesamtstromverbrauch und erzeugen mehr als ein Drittel des benötigten Stroms in eigenen Block-heizkraftwerken. Die Steigerung der Energieeffizienz und -erzeugung auf Kläranlagen sind wesentliche Herausforderungen.
Das UBA forscht auf dem Gebiet Abwasserbehandlung. Es führt eigene Vorhaben durch und fördert und begleitet Forschungsvorhaben mit dem Ziel, die Stoffelimination auf Kläranlagen weiter zu verbessern, die Energieeffizienz zu erhöhen, den Stromverbrauch zu reduzieren, die Abwassertechnik insgesamt zu optimieren sowie anspruchsvolle Anforderungen an Abwasser, das zur Wiederverwendung vorgesehen ist, zu definieren.