Das Umweltbundesamt als Arbeitgeber
Arbeiten Sie mit uns für Mensch und Umwelt in einer modernen wissenschaftlichen Behörde. Ob Natur-, Ingenieurs-, Rechts-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften – im UBA sind fast alle Fachrichtungen vertreten.
Arbeiten Sie mit uns für Mensch und Umwelt in einer modernen wissenschaftlichen Behörde. Ob Natur-, Ingenieurs-, Rechts-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften – im UBA sind fast alle Fachrichtungen vertreten.
Das Umweltbundesamt (UBA) ist eine der größten Umweltbehörden Europas. Auf der Grundlage seiner Forschung berät das UBA die Bundesregierung, aber auch viele europäische und internationale Organisationen und setzt zahlreiche Umweltgesetze um. Hervorragende fachliche und wissenschaftliche Arbeit sowie Vernetzung mit nationalen, europäischen und globalen Partnern sind für das UBA die Grundlage erfolgreicher Politikberatung und -umsetzung. Im Vordergrund steht dabei die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft hin zur Sicherung nachhaltiger Lebensgrundlagen. Die Verknüpfung von wissenschaftlichen und in der Praxis gewonnenen Erkenntnissen ist uns ein besonderes Anliegen in Politikberatung, im Dialog mit der Gesellschaft und beim Vollzug von Umweltrecht. Als Bundesoberbehörde gehört das UBA zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
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Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Link: www.umweltbundesamt.de/das-uba/das-uba-als-arbeitgeber/warum-uba.
Förderliche Vordienstzeiten/einschlägige Berufserfahrung können ggf. im Einzelfall innerhalb der Entgeltgruppe auf die Stufenzuordnung angerechnet werden. Das UBA übernimmt bei Vorliegen aller persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen die Zahlung von Reisekosten, Trennungsgeld sowie Umzugskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG), Trennungsgeldverordnung (TGV) und Bundesumzugskostengesetz (BUKG).
Das UBA fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und ist bestrebt Unterrepräsentanz zu beseitigen. Daher laden wir qualifizierte Frauen ausdrücklich zu einer Bewerbung ein. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für befristete Arbeitsverhältnisse sowie Stellen, die nicht mit einer Labortätigkeit verbunden sind kann eine nachgewiesene Schwerbehinderung die Auswahl eines anderen Arbeitsortes rechtfertigen.