Wasserrahmenrichtlinie
Mit Einführung der Wasserrahmrichtlinie wurde europaweit angestrebt, alle vorhanden Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer bis 2015 in einen qualitativ "guten Zustand" zu überführen.
Mit Einführung der Wasserrahmrichtlinie wurde europaweit angestrebt, alle vorhanden Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer bis 2015 in einen qualitativ "guten Zustand" zu überführen.
Die Implementierung der "Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik" (im Folgenden als Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bezeichnet), führt zu einer starken Beeinflussung der bundesweiten und europäischen Wasserpolitik. Die WRRL vereint nicht nur moderne Ansätze des Gewässerschutzes, sondern bündelt auch vielzählige Einzelrichtlinien des Wasserrechts der EU. Ausschlaggebend für den Erfolg der WRRL ist die Verankerung der Umsetzungsbestimmungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) und in der Grundwasserverordnung (GrwV).
Der Weg zum angestrebten Ziel eines "guten Zustandes" für alle Oberflächenwasserkörper wird durch Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne aufgezeigt und in drei Bewirtschaftungszyklen bis 2027 umgesetzt. Mithilfe der Bestandsaufnahme der Belastungen, der Gewässerüberwachung und der Gewässerbewertung ist eine strukturierte Kontrolle des Erfolgs der umgesetzten Maßnahmen gewährleistet.
Mit der Wasserrahmenrichtlinie wurde es möglich Gewässerschutz von der Quelle bis zur Mündung unter Berücksichtigung der Prozesse im Einzugsgebiet ganzheitlich und aus einer Hand zu betreiben. In Deutschland werden dafür 10 Flussgebietseinheiten ausgewiesen. Diese Einzugsgebiete der großen Fließgewässer Donau, Eider, Elbe, Ems, Maas, Oder, Rhein, Schlei/Trave, Warnow/Peene und Weser decken das komplette hydrologische Gewässernetz in Deutschland ab. Diese Einheiten bilden die nationalen Planungsräume in denen die WRRL umgesetzt wird.
Die Steckbriefe zu den zehn Flussgebietseinheiten enthalten allgemeine fachliche Informationen zur Charakteristik der Flussgebiete, wie Größe, Bevölkerungszahl oder Flächennutzung. Ebenfalls in den Steckbriefen enthalten, sind Angaben zum Stand der Zielerfüllung der Wasserrahmrichtlinie und zum ökologischen Zustand der Oberflächengewässer.