Unsere Ansprüche an die Raumnutzung nehmen zu. Es ist daher wichtig, zukunftsorientiert zu planen. Die nachhaltige Planung und Entwicklung der Raum- und Siedlungsstrukturen möchte die sozialen und ökonomischen Ansprüche an den Raum mit dem Schutz der Umwelt in Einklang bringen.
Nachhaltige Planung und Entwicklung der Raum- und Siedlungsstrukturen
Das Leitbild der Nachhaltigkeit zielt darauf, umfassende Verantwortung für eine ökonomisch, sozial und ökologisch tragfähige Entwicklung für alle Generationen zu übernehmen. In diesem Kontext wird klar, dass Nachhaltigkeit immer auch eine räumliche Dimension hat.
Siedlungs- und infrastrukturelle Entwicklungsprozesse
Bei siedlungs- und infrastrukturellen Vorhaben in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Versorgung und Mobilität muss grundsätzlich auch über Standorte und Flächen – deren Nutzung und Zuordnung – entschieden werden. Die hierbei notwendigen Entscheidungen über die Inanspruchnahme neuer Flächen oder die Umnutzung vorhandener Flächen haben erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt. Der Verlust naturnaher Flächen, ein erhöhter Material- und Energieverbrauch oder auch der Anstieg verkehrsbedingter Emissionen führen zu Belastungen für die Umwelt. Entscheidungen über die Nutzung von Flächen sind daher immer auch auf ihre Umweltverträglichkeit hin zu prüfen.
Nutzungsansprüche koordinieren
In städtisch und ländlich geprägten Räumen bestehen vielfältige, miteinander konkurrierende Nutzungsansprüche, wie etwa:
Siedlungsflächenerweiterung,
Sicherung von Grün- und Freiflächen
Ausbau der Stromversorgungsnetze,
Errichtung von Windenergieparks,
Straßenbauprojekte.
Die Nutzungsansprüche nehmen ständig zu und fordern von Bund, Ländern, Regionen und Kommunen zukunftsfähige Lösungsstrategien.
Mehr denn je bedarf es einer vorsorgenden, fachübergreifenden und koordinierenden Planung und Entwicklung des knappen Raumes, und zwar an Land und auf See. Leitvorstellung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und ökonomischen Ansprüche an den Raum mit seinen umweltrelevanten Funktionen in Einklang bringt. Sie stellt zugleich sicher, dass die Beeinträchtigungen der Umwelt ein vertretbares Maß nicht übersteigen.
Welchen Aufgaben stellt sich die nachhaltige Raumplanung?
Zu den Aufgaben einer nachhaltigen, umweltorientierten Raumplanung und -entwicklung zählen:
für den Umweltschutz wertvolle Flächen und Strukturen in erforderlichem Maße zu sichern und zu entwickeln. Dabei sind vor allem ihre Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit zu berücksichtigen;
negative Umweltauswirkungen, die sich durch verschiedene Nutzungen auf zu schützende Umweltgüter, Ressourcen und Gebiete ergeben würden, zu vermeiden oder soweit wie möglich zu reduzieren;
Flächen grundsätzlich sparsam und effizient in Anspruch zu nehmen, kompakte, funktionsgemischte Siedlungsstrukturen mit hoher Umwelt und-Aufenthaltsqualität zu fördern und große, unbebaute Freiräume zu erhalten;
den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen, und zwar sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.
Instrumente der räumlichen Gesamtplanung
Die Belange und Instrumente einer nachhaltigen gesamträumlichen Planung und Entwicklung sind vor allem in folgenden Gesetzen verankert:
Raumordnungsgesetz (ROG) für die überörtliche Planungsebene, das die Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes und der Länder mit Zielen, Grundsätzen und Gebietsausweisungen zur Ordnung, Entwicklung und Sicherung des Raumes vorsieht,
Baugesetzbuch (BauGB) für die örtliche Planung, das die Aufstellung von Bauleitplänen durch die Gemeinden vorsieht. Diese umfassen die behördenverbindliche Darstellung der Grundzüge der Bodennutzung im Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet sowie rechtsverbindliche Festsetzungen für einzelne Baugebiete im Bebauungsplan.
Informelle Instrumente und Fachplanungen
Zur Vorbereitung, Erarbeitung und Verwirklichung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen können auch sogenannte informelle Instrumente verwendet werden. Zum Beispiel können dies Entwicklungskonzepte sein oder auch Managementstrategien und Netzwerke, die den Prozesscharakter der Planung unter frühzeitiger Einbeziehung verschiedener Akteure und Sektoren stärker betonen. Diese Instrumente unterstützen die rechtlich verankerten Planungsverfahren.
Neben der räumlichen Gesamtplanung existieren mehrere Fachplanungen mit spezifischen Raum- und Umweltbezügen, wie zum Beispiel:
Netzausbauplanung,
Verkehrswegeplanung,
wasserwirtschaftliche Planung,
Landschaftsplanung.
Sie verfügen zum Teil über eigene Rechtsgrundlagen und sind in unterschiedlicher Weise mit der Raumplanung verknüpft.
Wichtige Handlungsfelder
Eine nachhaltige raumbezogene Planung muss sich den aktuellen Herausforderungen des Umweltschutzes stellen. Neue inhaltliche Anforderungen sind zum Beispiel:
die räumliche Anpassung an den Klimawandel und den demografischen Wandel,
die Einbeziehung des unterirdischen und maritimen Raumes,
die Renaissance des Wohnens und Lebens in städtischen Quartieren.
In diesem Zusammenhang verfügt der Bund zunehmend über eigene Planungsinstrumente. Dazu gehören zum Beispiel die Raumordnung des Bundes in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee sowie die Bundesbedarfs- und Bundesfachplanung für den Ausbau des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes. Zudem ist der Bund verstärkt in rahmensetzende Planungsinitiativen der Europäischen Union eingebunden.
Das Umweltbundesamt nimmt vor allem folgende Tätigkeiten wahr:
Umweltfachliche Begleitung internationaler und nationaler Initiativen zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur maritimen Raumordnung und der EU-Empfehlung zum integrierten Küstenzonenmanagement (IKZM). Dies beinhaltet die Anwendung des ihnen zugrunde liegenden Ökosystemansatzes,
Vertretung raumbezogener Umweltbelange bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee. Unterstützung bei der Umsetzung des HELCOM-Fahrplans zur maritimen Raumordnung im Ostseeraum und Initiierung von Pilotprojekten mit Ostsee -Anrainerstaaten,
Beteiligung bei bestehenden und neuen Fachplanungen des Bundes, zum Beispiel bei der Bundesbedarfs- und Bundesfachplanung Netze, bei der Bundesverkehrswegeplanung,
Weiterentwicklung des Raumordnungs- und Bauplanungsrechts in Richtung einer nachhaltigen Flächennutzung und Unterstützung der zuständigen Planungsträger bei der Umsetzung von Planungsrecht durch Praxishilfen. Aktuelle Themenfelder sind zum Beispiel „Klimaschutz und Klimaanpassung in der räumlichen Planung“, „Planung von Lebensraumkorridoren“, „Umweltqulität in Kompakten und nutzungsgemischten Stadtstrukturen mit kurzen Wegen“,
Empfehlungen zur Etablierung einer unterirdischen Raumplanung,
Hinweise zur Gestaltung von resilienten, ressourceneffizienten und demografiefesten Infrastrukturen,
Qualifizierung vorhandener und Erprobung neuer ökonomischer Instrumente, um eine umweltorientierte, effiziente Flächeninanspruchnahme zu erreichen. Hierzu zählen zum Beispiel Strukturförderung, Steuern, Abgaben, Flächenzertifikate.
Die Tätigkeiten und Beiträge bauen unter anderem auf den Ergebnissen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf, die das UBA zur Förderung einer nachhaltigen, umweltschonenden Raumentwicklung durchführt.
Grundlagen, Forschung und ausgesuchte Praxisbeispiele der räumlichen Planung
Das Raumordnungsrecht oder Recht der Raumordnung ist für die räumliche Planung die Normengebung zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung der überörtlichen Planungen und enthält Maßnahmen zur Umsetzung.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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