Umweltschutz braucht Planung
Wie das Planungsrecht Klima, biologische Vielfalt und Freiflächen besser schützen kann
Dürfen Investoren neue Einkaufzentren auf die grüne Wiese setzen? Wo dürfen sie Windenergieanlagen für den Klimaschutz errichten? Und wann hat der Naturschutz Vorrang? Die Behörden in Ländern, Städten und Gemeinden entscheiden dies auch mit Hilfe des Planungsrechts. Planungsinstrumente - wie das Baugesetzbuch - zielen auf den Schutz des Klimas, die biologische Vielfalt und freie Flächen - Behörden müssen die Planungsinstrumente in diese Richtung konsequent nutzen. „Umweltschutz beginnt vor Ort - schon bei der Bauleitplanung tragen die Gemeinden Verantwortung, das globale Klima zu schützen”, sagte der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Andreas Troge, in Berlin auf einem Symposium, veranstaltet von der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg und dem UBA. „Gemeinden sollten die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten nutzen und so helfen, globale Probleme lokal anzugehen. Alle Planer sind angesprochen, mehr für den Umweltschutz zu tun”, appellierte Troge. Gemeinden könnten beispielsweise bei der Strom- und Wärmeerzeugung auf effiziente Kraft-Wärme-Kopplung setzen und ihre Wohngebiete an Nah- und Fernwärmenetze anschließen und so aktiven Klimaschutz betreiben.