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Die “Carbon Removals and Carbon Farming (CRCF)“-Verordnung

Mit dem Ende 2024 in Kraft getretenen freiwilligen Unionsrahmen für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen und Verringerung von Bodenemissionen, die sogenannte „Carbon Removals and Carbon Farming (CRCF)“-Verordnung, sollen Investitionsanreize für Klimaschutzprojekte auf dem Kohlenstoffmarkt erreicht werden.

Mit dem Inkrafttreten der „Carbon Removals and Carbon Farming“ (CRCF)-Verordnung im Dezember 2024 schafft die EU einen freiwilligen Unionsrahmen für sogenannte dauerhafte CO2-Entnahmen, kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung (englisch Carbon Farming) und CO2-Speicherung in Produkten. Dadurch sollen Investitionsanreize für Klimaschutzprojekte auf dem freiwilligen Kohlenstoffmarkt erreicht werden. Ziel ist es, einen Beitrag zur Erreichung der im EU-Klimaschutzgesetz festgelegten Klimaziele, insbesondere zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 und des hierfür vorgesehenen Zielpfads, zu leisten.

Für die Sicherstellung hochwertiger Klimaschutzprojekte werden in der CRCF-Verordnung Qualitätskriterien zur Quantifizierung, Zusätzlichkeit (Additionality), Permanenz (Dauerhaftigkeit) und Haftung sowie Nachhaltigkeit festgelegt. Die Methoden zur Zertifizierung, die die praktische Umsetzung der Qualitätskriterien sicherstellen sollen, werden in nachgeordneten Rechtsakten unter der CRCF-Verordnung geregelt. Darüber hinaus werden Vorschriften für die Arbeitsweise von Zertifizierungssystemen und deren Anerkennung durch die Kommission, sowie Vorschriften für die Ausstellung und Verwendung zertifizierter Einheiten in einem weiterem Rechtsakt geregelt.

Mit CRCF-Verordnung erhofft sich die Kommission auf der Basis EU-weit geltender Qualitätskriterien, Standards und Verfahren Transparenz und Vertrauen in CRCF-zertifizierten Projekte auf dem Kohlenstoffmarkt zu erreichen und dabei Praktiken des Greenwashing effektiv zu bekämpfen.
 

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