Entsorgung

Ein Bagger schiebt den Müll der Abfalldeponie zusammenzum Vergrößern anklicken
Trotz Getrenntsammlung müssen Restabfälle noch thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt werden
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Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Dabei genießt der Schutz von Mensch und Umwelt höchste Priorität. Bei der Verwertung oder Beseitigung von Abfällen werden unterschiedliche Behandlungsverfahren angewendet. Sie richten sich nach der Beschaffenheit des Abfalls und dem Behandlungsziel.

Kernziele einer fortschrittlichen Abfallbewirtschaftung sind, die Umwelt möglichst wenig zu beeinträchtigen und gleichzeitig den größtmöglichen Nutzen aus den Abfällen zu ziehen.

Moderne Abfallwirtschaftskonzepte beinhalten alle notwendigen Schritte: von der Erfassung über den Transport von Abfällen bis hin zu deren Aufbereitung für die stoffliche beziehungsweise energetische Verwertung. Einige Abfallarten, wie zum Beispiel Papier oder Bioabfälle, sollten bereits am Entstehungsort separat erfasst werden. So können sie besser verwertet werden. Die weitere Aufbereitung beziehungsweise die Behandlung erfolgt in den für die jeweilige Art des Abfalls vorgesehenen technischen Anlagen.

Wenn der Restmüll nicht direkt getrennt erfasst und gesammelt  wird, wird er in mechanisch-biologischen Behandlungsverfahren aufgeteilt. So können die stofflich verwertbaren oder heizwertreichen Fraktionen weiter genutzt werden. Das durch mechanische Trennung aussortierte Material wird im nächsten Schritt stofflich oder energetisch verwertet. Der Rest wird nach biologischer Behandlung auf Deponien abgelagert. Bei der thermischen Behandlung wird in der Regel die bei der Verbrennung entstehende Energie als elektrische Energie, Wärme und/oder Prozessdampf genutzt. Bioabfälle können ebenfalls zur Energiegewinnung genutzt werden. Hierzu werden sie zuerst in Biogasanlagen vergoren, so dass nutzbares Biogas entsteht.

Für gefährliche Abfälle existieren spezielle Entsorgungsverfahren, welche die Zerstörung beziehungsweise Umwandlung der darin enthaltenen Schadstoffe gewährleisten. Je nach Art und Beschaffenheit des gefährlichen Abfalls ist eine Behandlung in Sonderabfallverbrennungsanlagen oder in Anlagen zur chemisch-physikalischen Behandlung erforderlich.