Nachhaltigkeit in der Politik

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Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Aspekt des Umweltschutzes.
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Den vielfältigen Herausforderungen - wie der steigenden Nachfrage nach Energie und Ressourcen oder dem Verlust von Boden und Arten - müssen wir mit umfassenden, langfristigen Lösungen begegnen. Gleiches gilt für die soziale Gestaltung unserer Wirtschafts- und Lebensweisen. Nachhaltige Entwicklung ist das übergeordnete Leitprinizip, das Ökologie, Ökonomie und soziale Verantwortung verzahnt.

Das Verständnis von Nachhaltigkeit/Nachhaltiger Entwicklung

„Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können“ (Weltkommission für Umwelt und Entwicklung, 1987).

Die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung rückt dabei zwei Schlüsselbegriffe in den Mittelpunkt:

  • Der Begriff Bedürfnisse: Dabei sollen die Bedürfnisse jetziger und zukünftiger Generationen befriedigt werden können. Hierbei geht es um menschliche Grundbedürfnisse nach Sicherheit, Freiheit, körperlicher Unversehrtheit und Gemeinschaft. Insbesondere geht es dabei auch um Aspekte der Gerechtigkeit, denn gerade die Grundbedürfnisse der Ärmsten der Welt sind häufig eingeschränkt.
  • Der Gedanke von Beschränkungen: Diese beziehen sich auf die natürlichen Grenzen der Tragfähigkeit (also der Ökosysteme) und die Auswirkungen auf die Tragfähigkeit durch Technologie und soziale Organisationen.

Diese Definition liegt auch dem Verständnis des Umweltbundesamtes zu Grunde. Das Umweltbundesamt geht von dem Bild einer Fahrrinne mit Bojen in einem Fluss aus. Das Schiff stellt unsere wirtschaftliche und soziale Entwicklung dar. Die Bojen sind die Grenzen, die dieses Schiff nicht überfahren darf – sollen die natürlichen Lebensgrundlagen kommender Generationen nicht geschädigt werden. Das Schiff kann sich innerhalb der Bojen frei bewegen, aber es darf die Fahrrinne nicht verlassen.

Nachhaltigkeit in der Politik

Die Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) im Juni 1992 in Rio de Janeiro hat den Weg für das Leitbild ⁠Nachhaltigkeit⁠ stark geprägt und beeinflusst. Die verabschiedeten Konventionen stellen noch heute eine wichtige Grundlage für die Nachhaltigkeitspolitik – auch des Umweltbundesamtes – dar. Spätestens seit dieser Konferenz ist nachhaltige Entwicklung ein etabliertes Themenfeld auf der nationalen und internationalen politischen Bühne:

National:

  • Die Bundesregierung hat im Jahre 2002 eine Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland verabschiedet. Seither werden regelmäßig Fortschrittsberichte veröffentlicht. 
  • Für die Umsetzung und Weiterentwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ist der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung verantwortlich. In diesem Gremium sind alle Ministerien vertreten. 
  • 2014 hat der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung beschlossen, die Nachhaltigkeitsstrategie ab 2016 als wesentlichen Rahmen für die nationale Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu nutzen und die Nachhaltigkeitsstrategie unter Berücksichtigung der Agenda 2030 in allen wesentlichen Aspekten weiterzuentwickeln.
  • Im Januar 2017 wurde die ressortübergreifende Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie von der Bundesregierung beschlossen. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie stellt die umfassendste Weiterentwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie seit ihrem erstmaligen Beschluss 2002 dar. Die Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich an den 17 SDGs und hat Deutschlands globale Verantwortung stärker im Blick. Das ⁠UBA⁠ hat an der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie maßgeblich mitgewirkt und unterstützt die Weiterentwicklung der Strategie. Der nächste Fortschrittsbericht steht 2020 an.
  • Im Jahr 2001 wurde bereits der Rat für Nachhaltige Entwicklung als beratendes Gremium für die Bundesregierung ins Leben gerufen.
  • Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung begleitet seit 2004 die nationale Nachhaltigkeitsstrategie seitens des Parlaments.

International:

  • Auch die Europäische Union verfügt, wie inzwischen die meisten ihrer Mitgliedstaaten, über eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie.
  • International setzt insbesondere die ⁠UN⁠-Kommission für Nachhaltige Entwicklung (CSD) wichtige Impulse für die weitere Ausgestaltung des Themas. So ist der Programmschwerpunkt bis zum Jahr 2017 die globale Implementierung der Agenda 21.

Folgende Handlungsfelder sind für die umweltbezogene Nachhaltigkeitspolitik relevant:

  • Ziele und Indikatoren, die den Weg der Nachhaltigkeitspolitik festlegen und eine Evaluation oder ein ⁠Monitoring⁠ möglich machen.
  • Integrierte Politikkonzepte und -strategien, um die Querschnittsorientierung des Nachhaltigkeitsleitbildes umzusetzen und Entwicklungen konsistent und langfristig strategisch auszurichten, beispielsweise durch Zukunftsforschung.
  • Das Governance-Konzept, um Regierungshandeln am Prinzip Nachhaltigkeit auszurichten beziehungsweise anzupassen.
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Schlagworte:
 Nachhaltige Entwicklung  Grenzen der Tragfähigkeit  Bojen-Konzept