Altlasten

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Grafische Umsetzung einer vielfältigen Bodennutzung

Quelle: Frauke Schön / Umweltbundesamt

Als Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Ursächlich hierfür können die unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen und der unsachgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sein.

Einführung

Deutschland hat seit 1999 ein Bodenschutzrecht, das für die Altlastenbearbeitung praxistaugliche rechtliche und fachtechnische Instrumente zur Verfügung stellt. Es sichert somit einen funktionierenden Vollzug in den Ländern. Dennoch verursach(t)en die mancherorts unsachgemäße Nutzung und Bewirtschaftung von Grundstücken durch Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Private schädliche Bodenveränderungen und Altlasten. Statistisch werden laut Bundeskriminalstatistik jährlich mehr als 1.000 Fälle von Bodenverunreinigungen als Umweltstraftat nach § 324a StGB erfasst. Diese Umweltstraftaten führten jährlich in ca. 90 Fällen zu Verurteilungen. Trotz Aufwendungen der öffentlichen Hand in Milliardenhöhe und nationalen Sanierungsprogrammen sowie ungeachtet der von Sanierungspflichtigen zu tragenden Kosten ist eine dauerhafte Problemlösung nicht absehbar.

Grundlage für Maßnahmen zur Ermittlung und Sanierung von Altlasten sind das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Das im BBodSchG verankerte vorrangige Ziel der Altlastensanierung ist die Gefahrenabwehr. Das bedeutet allerdings ökologische Konzessionen an einen nachhaltigen Bodenschutz, denn mit Maßnahmen zur Gefahrenabwehr kann ein ursprünglicher Bodenzustand nicht wiederhergestellt werden. Nachhaltiger Bodenschutz lässt sich nur durch Vorsorge und/oder Prävention erreichen.
Die Altlastenbearbeitung in Deutschland folgt einem Stufenkonzept, das sich im Vollzug bewährt hat. Auf der Grundlage vorhandener Informationen und gezielter Untersuchungen wird der Altlastverdacht hinsichtlich des Vorhandenseins und der Konzentration von gefährlichen Stoffen, hinsichtlich ihres Verhaltens auf relevanten Transferpfaden sowie ihrer Wirkungen auf Schutzgüter und Rezeptoren sukzessive verifiziert. Die behördliche Feststellung einer Altlast erfolgt in der Regel im Ergebnis einer abschließenden Gefährdungsabschätzung und begründet ein Erfordernis zur Gefahrenabwehr/Sanierung. 

In der Tabelle „Bundesweite Altlastenstatistik“ sind der Erfassungsstand und der Stand der Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten in der Bundesrepublik Deutschland zusammengestellt. Die Angaben zur Altlastenstatistik erfolgen auf Grundlage der Datenübermittlung aus den Bundesländern.

Folgende Schwerpunkte werden national wie auch international bearbeitet:

  • Sanierungskonzepte für großräumige und komplexe Schadensfälle auf industriellen (Mega-)Standorten und gravierende Grundwasserschäden in innerstädtischen und sich überlagernden Schadensbereichen,
  • vollzugstaugliche Arbeitshilfen für die Berücksichtigung der natürlichen Schadstoffminderung bei der Altlastenbearbeitung, insbesondere in Verbindung mit Sanierungsmaßnahmen,
  • eine länderübergreifend harmonisierte Umsetzung von Anforderungen resultierend aus der Europäischen Bodenschutzstrategie.
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Schlagworte:
 Gefahrenabwehr  Altablagerung  Altstandort  Gefährdungsabschätzung