Normung und Umweltschutz

Normung ist wichtig für den Umweltschutz. Viele nationale und europäische Rechtsregelungen verweisen auf Normen. Normung entlastet hier idealerweise die Umweltgesetzgebung.

Inhaltsverzeichnis

 

Normung ist wichtig für den Umweltschutz

Die Festlegung von Normen hat sich deutlich auf die europäische Ebene verlagert und ersetzt die nationale Normung weitgehend. Das liegt an der europäischen Gesetzgebung, die ähnlich der deutschen Verfahrensweise zunehmend auf Normen des Europäischen Komitees für Normung (CEN) zurückgreift. Die Normen dienen als Instrument, um Rechtsvorschriften zu konkretisieren, wie beispielsweise beim Umweltrecht und bei Qualitätsanforderungen. Die CEN-Mitglieder müssen europäische Normen in ihre nationalen Regelwerke übernehmen und entgegenstehende Normen zurückziehen. Das ⁠UBA⁠ wirkt bei der europäischen Normung mit, um europaweit einen einheitlichen Vollzug der Rechtsvorschriften auf hohem Technikniveau zu erreichen. Ziel ist es auch, die Produktanforderungen so zu beeinflussen, dass Umwelt- und Gesundheitsaspekte berücksichtigt werden – beispielsweise bei den im Rahmen der Bauproduktenverordnung erarbeiteten Normen.

Die enge Zusammenarbeit zwischen der europäischen Gesetzgebung und der Normung hat besonders bei den technischen produktbezogenen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz weitreichende Konsequenzen.

Die Normen der Internationalen Organisation für Normung (ISO) müssen nicht in das nationale Regelwerk übernommen werden. Es besteht jedoch eine enge technische Zusammenarbeit zwischen CEN und ISO, geregelt in der Wiener Vereinbarung. So nimmt die Bedeutung der internationalen Normungsarbeit seit etlichen Jahren zu.

 

DIN – Nationale Normung

Die Basis für die Mitwirkung des ⁠UBA⁠ in nationalen, europäischen und internationalen Normungsgremien ist der Kooperationsvertrag (Normenvertrag) von 1975 zwischen dem DIN Deutsches Institut für Normung e.V. und der Bundesrepublik Deutschland. Zum 30-jährigen Bestehen des Bündnisses veranstaltete das DIN ein Kolloquium. Die Würdigung des Vertrages aus politischer Sicht, Hintergründe zu seinem Entstehen sowie Bewertungen aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes können der Festschrift aus dem Jahr 2005 entnommen werden. Auch wenn die Normung sich in den letzten Jahren weiterentwickelt hat sind die Beiträge in ihren Kernaussagen noch aktuell.

 

Kooperationsvertrag

Der Normenvertrag schafft die Voraussetzungen dafür, dass das Umweltrecht auf die Normen als Instrument zurückgreifen kann.

Auf Seiten der Wirtschaft bestanden zunächst starke Vorbehalte gegen eine vertragliche Bindung mit der Bundesregierung, weil der Verlust der Selbstverwaltung an der Normung interessierten Kreise befürchtet wurde. Um diese Befürchtungen auszuräumen und die Bedeutung der Normung als Aufgabe der Selbstverwaltung der der an der Normung interessierten Kreise und das partnerschaftliche Verhältnis von Staat und Normung deutlich zu machen, wurde die Form des Kooperationsvertrages gewählt.

Der Kooperationsvertrag regelt im Bereich der Normung die Zuständigkeits- und Kompetenzverteilung zwischen der Legislative und Exekutive einerseits und dem DIN andererseits.

Mit dem Normenvertrag erkennt die Bundesrepublik das DIN als alleinige nationale Normungsorganisation für das Bundesgebiet an. Weil allein die nationalen Normungsorganisationen Mitglieder des Europäischen Komitees für Normung (CEN) sowie der Internationalen Organisation für Normung (ISO) sind, erhält die Bundesregierung durch die Anerkennung des DIN Zugang zur nationalen, europäischen und internationalen Normung.

Die wesentlichen Passagen des Normenvertrages auch aus der Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind:

  • Die Bundesregierung erkennt das DIN als zuständige nationale Normenorganisation sowie als die nationale Normenorganisation in nichtstaatlichen internationalen Normenorganisationen an.
  • Das DIN verpflichtet sich bei seinen Normungsarbeiten das öffentliche Interesse zu berücksichtigen.
  • Das DIN sorgt dafür, dass die Normen bei der Gesetzgebung als Umschreibungen technischer Anforderungen herangezogen werden können.
  • Das DIN verpflichtet sich, Anträge der Bundesregierung auf Durchführung von Normungsarbeiten, für die von der Bundesregierung ein öffentliches Interesse geltend gemacht wird, bevorzugt zu bearbeiten.
  • Das DIN verpflichtet sich, Normen, die einer Regelung der Bundesregierung widersprechen, anzupassen, zurückzuziehen oder nicht herauszugeben.
  • Die Bundesregierung hat die Absicht, das Normenwesen auch künftig im Rahmen der verfügbaren Mittel des Bundeshaushaltes zu fördern.

Zum 30-jährigen Bestehen des Normenvertrages veranstaltete das DIN im Jahr 2005 ein Kolloquium. Die Würdigung des Vertrages aus politischer Sicht, Hintergründe zu seinem Entstehen sowie Bewertungen aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes können der Festschrift entnommen werden.

 

CEN - Europäische Normung

Die Normung verlagert sich seit Jahren immer mehr von der nationalen auf die europäische Ebene. Umweltpolitisches Ziel des ⁠UBA⁠ ist es, in den europäischen Richtlinien eine noch konkretere Festlegung umwelt- und gesundheitsrelevanter Vorgaben zu erreichen. Europaweit geltende Normen erstellen das Europäische Komitee für Normung (CEN) und Europäische Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC). CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sowie Island, Norwegen, Mazedonien, Türkei und die Schweiz. Außerdem gibt es eine größere Anzahl von sogenannten affilierten Mitgliedern und Partner-Normungsorganisationen. Die CEN-Arbeitsverfahren sind unter CEN-BOSS zusammengefasst. Die Grundsätze ihrer Zusammenarbeit sind als Allgemeine Leitlinien veröffentlicht.

Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) hat vor einigen Jahren zwei Berichte (KAN-Berichte  34 und 35) mit anschaulichen deutschsprachigen Übersichten über die Verfahrensabläufe bei der ISO und beim CEN herausgebracht.

Die Politik des Neuen Ansatzes (New Approach) zur technischen Harmonisierung und Normung wurde 1985 eingeführt mit dem Ziel, den europäischen Binnenmarkt zu vereinheitlichen und zu beleben. Richtlinien nach diesem Konzept legen nur die grundlegenden Schutzanforderungen fest, denen die betroffenen Produkte genügen müssen, damit sie in allen Mitgliedsstaaten gehandelt werden dürfen. Die öffentlichen Belange – wie Umwelt- und Gesundheitsschutz – und wie diese technisch zu realisieren sind, legt CEN im Auftrag der EU-Kommission in europäischen Normen fest.

Vor allem bei den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz haben die darin festgelegten Anforderungen einen erheblichen Einfluss auf den inhaltlichen Spielraum der Normengestaltung. Umweltpolitisches Ziel des UBA ist es, in den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz und in den Mandaten an CEN eine noch konkretere Festlegung von Umwelt- und gesundheitsrelevanten Vorgaben zu erreichen. Das UBA wird deshalb auch zukünftig auf allen Gestaltungsebenen mitarbeiten, damit Umwelt- und Gesundheitsaspekte in Richtlinien, Normungsaufträge der EU-Kommission an das CEN und in die Normen einfließen. Die EU-Verordnung zur Normung setzt unter anderem auf eine stärkere Beteiligung schon bei der Mandatserstellung und auf beschleunigte Prozesse in der Normung. Auch wenn es grundsätzlich zu begrüßen ist, wenn Normen zügig erarbeitet werden, muss man das aus Sicht des Umweltschutzes auch kritisch betrachten. Wo es oftmals sowieso schon schwer ist, Umweltgesichtspunkte adäquat in Normen einzubringen, könnte eine Beschleunigung der Arbeit dieses noch erschweren.

Die Rolle der Europäischen Kommission für die Normung wird in dem „Vademecum on European Standardisation“ erläutert.

 

ISO - Internationale Normung

Internationale Normen (ISO) werden durch die zunehmende Globalisierung auch für das ⁠UBA⁠ wichtiger. Die weltweit geltenden Maßstäbe werden bei der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und der Internationalen elektrotechnischen Kommission (IEC) erarbeitet. Die Zahl der Mitglieder, Komitees und veröffentlichten Normen sowie die Finanzierung der ISO können für das jeweils aktuelle Berichtsjahr der Seite „ISO in figures“ entnommen werden.

Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) hat vor einigen Jahren zwei Berichte (KAN-Berichte 34 und 35) mit anschaulichen deutschsprachigen Übersichten über die Verfahrensabläufe bei der ISO und beim CEN herausgebracht.

 

Neuer Ansatz - New Approach

Die Politik des Neuen Ansatzes (New Approach) zur technischen Harmonisierung und Normung wurde 1985 in der EU mit dem Ziel eingeführt, den europäischen Binnenmarkt zu vereinheitlichen und zu beleben. Richtlinien nach diesem Konzept legen nur die grundlegenden Schutzanforderungen fest, denen die betroffenen Produkte genügen müssen, damit sie in allen Mitgliedsstaaten gehandelt werden dürfen. Die öffentlichen Belange – wie Umwelt- und Gesundheitsschutz – und wie diese technisch zu realisieren sind, legt CEN im Auftrag der EU-Kommission in europäischen Normen fest.

Vor allem bei den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz haben die darin festgelegten Anforderungen einen erheblichen Einfluss auf den inhaltlichen Spielraum der Normengestaltung. Umweltpolitisches Ziel des ⁠UBA⁠ ist es, in den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz und in den Mandaten an CEN eine noch konkretere Festlegung umwelt- und gesundheitsrelevanter Vorgaben zu erreichen. Das UBA wird deshalb auch zukünftig auf allen Gestaltungsebenen mitarbeiten, damit Umwelt- und Gesundheitsaspekte in Richtlinien, Normungsaufträge der EU-Kommission an das CEN und in die Normen einfließen.

Gemäß Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft übermitteln die Mitgliedsstaaten der Kommission jeden Entwurf einer technischen Vorschrift, sofern es sich nicht um eine vollständige Übertragung einer internationalen oder europäischen Norm handelt. In dem Fall reicht die Mitteilung aus, um welche Norm es sich handelt.

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