Bessere Umweltrechtsetzung

Symbolik: Bücher-Gehirn_Glühlampezum Vergrößern anklicken
Bessere Rechtsetzung bedeutet, Rechtsvorschriften zu verbessern und zu vereinfachen.
Quelle: fotogestoeber / Fotolia.com

Bessere Rechtsetzung soll das Umweltrecht so gestalten, dass es einfacher und so besser zu befolgen und zu vollziehen ist. Belastungen der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen und des Staates, die für einen besseren Schutz der Umwelt nicht erforderlich sind, sollen vermieden werden.

Ein besseres Umweltrecht ist wirkungsvoll, gut vollziehbar und dazu frei von Widersprüchen und unnötiger Bürokratie. Das Umweltbundesamt setzt sich dafür ein, das Umweltrecht u.a. dadurch zu verbessern, dass es harmonisiert und vereinheitlicht wird, ohne dass dabei ein angemessener Schutz der Umwelt vernachlässigt wird. Hilfreich können dabei thematisch übergreifende Gesetzbücher, wie ein allgemeines Klimaschutzgesetz oder ein Umweltgesetzbuch sein.

Teil einer Besseren Rechtsetzung ist die Entbürokratisierung. Diese zielt darauf, überflüssige bürokratische Belastungen, die Rechtsvorschriften bewirken können, für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltung abzubauen. Die Bundesregierung auf nationaler und die Europäische Kommission auf europäischer Ebene verfolgen Programme für Bessere Rechtsetzung und Entbürokratisierung.

Das Umweltbundesamt setzt sich dafür ein, das Umweltrecht durch Entbürokratisierung effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten und so seine Akzeptanz bei Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen zu steigern. Zugleich sind die Ziele des Umweltrechts zu beachten und ein hohes Umweltschutzniveau zu gewährleisten. Ein anspruchsvolles und anwendungsfreundliches Umweltrecht und die Ziele der Besseren Rechtsetzung sowie Entbürokratisierung können Hand in Hand gehen.

Ein wichtiges Instrument der Besseren Rechtsetzung einschließlich der Entbürokratisierung ist eine Gesetzesfolgenabschätzung, die alle wesentlichen Auswirkungen eines Gesetzes darstellt. Dies umfasst neben dem Erfüllungsaufwand auch den gesamtgesellschaftlichen Nutzen eines Gesetzes. Das Umweltbundesamt verdeutlicht dies in seinem Positionspapier „Bessere Gesetze durch mehr Transparenz der Gesetzesfolgen“.

Auch auf der europäischen Ebene wird darüber diskutiert, wie eine Bessere Rechtsetzung aussehen kann. Eine Initiative der Niederlande und Großbritanniens erarbeitet unter Beteiligung Deutschlands konkrete Vorschläge, wie das europäische Umweltrecht gestaltet werden sollte, damit es besser „arbeitet“ (Make it Work). Seit ihrem Arbeitsprogramm 2014 beschäftigt sich die Kommission ebenfalls verstärkt mit der Besseren Rechtsetzung. Im April 2016 haben sich das europäische Parlament, der Rat der europäischen Union und die Europäische Kommission auf eine interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung getroffen. Die Zivilgesellschaft hat darauf mit der Gründung eines „Watchdogs“ reagiert.

Rechtsvorschriften

  • Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrats (NKRG)

    NKRG

  • Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)

    GGO

Teilen:
Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 Gesetzesfolgenabschätzung  Rechtsetzung  Entbürokratisierung  Normenkontrolle  Umweltpolitische Instrumente