Nationales Recht
Nationale Vorschriften zum Bodenschutz ergeben sich aus zahlreichen Gesetzen und Verordnungen. Von besonderer Bedeutung sind das Bundes-Bodenschutzgesetz und die Bundes-Bodenschutzverordnung. Die nachfolgend aufgeführte Liste der Gesetze und Verordnungen, die neben dem Bundes-Bodenschutzgesetz und der Bundes-Bodenschutzverordnung einschlägige Bestimmungen enthalten, ist nicht abschließend.
Bundes-Bodenschutzgesetz und Bundes-Bodenschutzverordnung
Zweck des Gesetzes ist es, nachhaltig die Bodenfunktionen zu sichern oder wiederherzustellen. Gefahren für den Boden sollen abgewehrt werden, eingetretene schädliche Bodenveränderungen sind zu sanieren. Darüber hinaus sind auch vorsorgende Maßnahmen erforderlich.
Das Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 (BBodSchG) gilt grundsätzlich nur, soweit andere Gesetze – wie zum Beispiel das Düngemittelgesetz oder das Baurecht – Einwirkungen auf den Boden nicht regeln. Die entsprechenden Gesetze sind im Paragraf 3 des BBodSchG aufgeführt. Allerdings müssen – so die Rechtsprechung - die materiellen Anforderungen des Bodenschutzrechts, die in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BBodSchV) insbesondere durch die Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerte bestimmt sind, beim Vollzug dieser anderen Gesetze berücksichtigt werden.
Der Schwerpunkt des BBodSchG liegt im nachsorgenden Bodenschutz. Die Prüfungsabfolge und Entscheidungsmaßstäbe sind im BBodSchG und in der BBodSchV präzise geregelt. BBodSchG und BBodSchV enthalten auch Pflichten des vorsorgenden Bodenschutzes. Von besonderer Bedeutung ist insoweit die Festlegung von Vorsorgewerten als auch von Anforderungen an das Ein- und Aufbringen von Materialien auf den Boden. Nach Paragraf 17 BBodSchG sind die Grundsätze der guten fachlichen Praxis bei landwirtschaftlicher Bodennutzung zu beachten. Die Länder haben vielfach zur Konkretisierung und Umsetzung des BBodSchG und der BBodSchV eigene Ländergesetze erlassen.
Baurecht/Raumordnungsrecht
Für den Bodenschutz relevante Vorschriften ergeben sich zudem aus dem Bau- und Raumordnungsrecht. Nach Paragraf 1a Absatz 2 Baugesetzbuch soll mit „Grund und Boden […] schonend und sparsam“ umgegangen werden. Diese Grundsätze sind insbesondere bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Das Raumordnungsrecht enthält Vorschriften zur Gesamtplanung und damit zur Nutzung von Grund und Boden. Die einschlägigen Vorschriften auf Bundesebene ergeben sich aus dem Raumordnungsgesetz. Auf Länderebene gibt es entsprechende Landesgesetze.
Kreislaufwirtschaftsgesetz, Klärschlammverordnung und Bioabfallverordnung
Von Bedeutung sind ferner die abfallrechtlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012, das zum 1. Juni 2012 in Kraft getreten ist. Einschlägig sind darüber hinaus die Klärschlammverordnung sowie die Bioabfallverordnung. Die abfallrechtlichen Vorschriften enthalten insbesondere Vorgaben für die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung von Abfällen.
Naturschutzrecht
Nach Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG) sind Eingriffe in Natur und Landschaft entweder zu vermeiden oder zumindest auszugleichen. Nach Paragraf 15 Absatz 7 BNatSchG können in einer Rechtsverordnung Anforderungen an die Kompensation von Eingriffen geregelt werden. Insoweit können auch Maßstäbe an Eingriffe in den Boden und an entsprechende Kompensationsmaßnahmen normiert werden. Eine Rechtsverordnung wird derzeit vorbereitet.