Flächen für die Windenergie an Land
Die Ausbauziele für die Windenergie an Land sind ambitioniert. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen bis Ende 2030 in Deutschland 115 Gigawatt (GW) Windenergie an Land installiert sein, bis Ende 2040 160 GW. Ende 2025 waren 68 GW Leistung installiert. Geht man von einem Rückbau bestehender Anlagen nach 25 Betriebsjahren aus, so werden bis einschließlich 2030 ca. 12,5 GW stillgelegt. Daraus ergibt sich mit Blick auf 2030 ein notwendiger Zubau von jährlich 12 GW brutto bzw. 9,4 GW netto.
Eine zentrale Voraussetzung ist die ausreichende Verfügbarkeit nutzbarer Flächen. Dieser Thematik wurde mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) Rechnung getragen, welches zum 01.02.2023 in Kraft getreten ist.
Das WindBG gibt den Bundesländern nun erstmals verbindliche Ziele vor, in welchem Umfang sie Flächen für die Windenergienutzung ausweisen müssen. Bis Ende 2027 (Zwischenziel) umfasst dies durchschnittlich 1,4 der Landesfläche; bis Ende 2032 sind durchschnittlich 2 % auszuweisen. Bundesländer mit höherem Potenzial haben hierbei einen etwas höheren Anteil der jeweiligen Landesfläche auszuweisen; die Verteilung unter den Bundesländern ist über die sogenannten Flächenbeitragswerte festgelegt. Bis Juni 2024 wurde von den Ländern festgelegt, wie die jeweiligen Landesziele umgesetzt, d.h. die Flächenertragsziele erreicht werden sollen. Das Monitoring zur Umsetzung erfolgt jährlich mit dem Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschuss nach § 98 EEG.
Neben den quantitativen Vorgaben hat der Gesetzgeber vor allem auch neue Regelungen zur Planungssystematik festgelegt. Ziel ist, die Prozesse zur Flächenausweisung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Werden die festgelegten Flächenbeitragswerte erreicht, tritt eine Entprivilegierung der nicht ausgewiesenen Bereiche ein. Entprivilegierung bedeutet, dass Windenergieanlagen nur in den ausgewiesenen Flächen errichtet werden dürfen. Werden die Ziele verfehlt, können hingegen im gesamten Planungsraum Windenergieanlagen beantragt werden. Damit wird eine Konzentrationszonenplanung mit Ausschlusswirkung, wie sie bisher oftmals vorgenommen wurde, hinfällig – die räumliche Steuerung der Windenergie durch Kommunen und Regionalplanung entfällt.
Werden die Flächenbeitragswerte umgesetzt, stehen ausreichend Flächen für den notwendigen Ausbau der Windenergie an Land zur Verfügung. Die bereits erfolgte Bereitstellung von Flächen schlägt sich unter anderem in der Entwicklung der Genehmigungszahlen nieder. So wurden in 2024 ca. 15 GW und in 2025 21 GW genehmigt.