Akteursstruktur beim Ausbau der erneuerbaren Energien

Um Wettbewerb zu sichern und die Akzeptanz von Windenergie- und Photovoltaikanlagen zu erhalten, sollen die verschiedensten Akteure am Ausbau der erneuerbaren Energien beteiligt sein – von der Bürgergenossenschaft bis zum börsennotierten Unternehmen. Das UBA hat ein Monitoring eingerichtet, welches erfasst, wie sich die Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen auf die Akteursvielfalt auswirkt.

Inhaltsverzeichnis

 

Hintergrund

Bis zur Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 wurde der Ausbau von Windenergie und Photovoltaik hauptsächlich mit Hilfe von Einspeisevergütungen bzw. Marktprämien gefördert. Obwohl deren Höhe stetig abgesenkt wurde, konnte jeder Akteur die zu erwartende Vergütung gut einschätzen. Jeder Akteur, der eine Erzeugungsanlage in Betrieb genommen hat, hatte einen Vergütungsanspruch.

Infolge der Umstellung auf Ausschreibung wurde einerseits die jährliche Zubaumenge in den betroffenen Segmenten begrenzt und auf eine wettbewerbliche Ermittlung der Vergütungshöhe umgestellt. Aufgrund des Wettbewerbs um die Höhe der Vergütung und wegen der ⁠Unsicherheit⁠, ob ein Projekt tatsächlich einen Anspruch auf Vergütung erhält, entstehen zusätzliche Risiken für die Akteure. Kleinere Akteure wie Bürgergenossenschaften könnten im Vergleich zu großen Konzernen durch diese Risiken benachteiligt werden, wodurch eine deutliche Veränderung der Akteursstruktur möglich ist.  Es ist jedoch erklärtes Ziel des Gesetzgebers, die Akteursvielfalt beim Ausbau von Photovoltaik- und Windenergieanlagen auch nach Einführung von Ausschreibungen zu erhalten. Ein ⁠Monitoring⁠ der Akteursstruktur soll zeigen, ob gegebenenfalls Maßnahmen zum Gegensteuern notwendig sind.

 

Das Forschungsprojekt

Ob und in welchem Maße eine vielfältige Akteursstruktur trotz der Umstellung des Fördersystems erhalten bleibt, lässt sich durch einen Vergleich der Akteurslandschaft vor und nach Einführung von Ausschreibungen bewerten. Dies wiederum setzt eine wissenschaftlich belastbare Methode für die Ermittlung – im besten Falle Quantifizierung – der Akteursvielfalt voraus.

Daher führte das Institut für ZukunftsEnergie- und Stoffstromsysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Saarbrücken – kurz IZES gGmbH – in Kooperation mit der Leuphana Universität Lüneburg im Auftrag des ⁠UBA⁠ das Projekt „Entwicklung und Umsetzung eines Monitoringsystems zur Analyse der Akteursstruktur bei Freiflächen-Photovoltaik und der Windenergie an Land“ (FKZ 37EV 16 137 0) durch. Wesentlicher Bestandteil des Projekts war die Entwicklung einer wissenschaftliche Grundlage für die Erfassung und Evaluierung von Änderungen der Akteursstruktur (⁠Monitoring⁠). Diese Methodik wurde anschließend angewendet, um die Akteursstruktur für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme ab 2010 sowie der Bieter und Gewinner der Ausschreibungsrunden für Windenergie an Land und Photovoltaik bis Herbst 2019 zu untersuchen.

 

Methodik der Untersuchung

Grundsätzlich erfordert die Akteursanalyse eine spezifische Untersuchung der Unternehmensstruktur, die neben der Analyse der Projektträgergesellschaft (unmittelbarer Eigentümer) auch die verbundenen Gesellschaften und Komplementärgesellschaften umfasst. Die entwickelte Methodik weist im Ergebnis den „herrschenden Akteur“ innerhalb der Gesellschaftsstruktur aus und ordnet ihn einer im Vorhaben entwickelten Typisierung zu. Die Darstellung dieser Methodik finden Sie unten im Abschnitt "Downloads".

 

Berichte

Im Rahmen der Bearbeitung wurden Projektberichte (z.B. Methodikbericht, Sonderauswertungen, Abschlussbericht) sowie Kurzberichte zu den einzelnen Ausschreibungsrunden für Windenergie und Photovoltaik veröffentlicht.

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