Hintergrund
Bis zur Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 wurde der Ausbau von Windenergie und Photovoltaik hauptsächlich mit Hilfe von Einspeisevergütungen bzw. Marktprämien gefördert. Obwohl deren Höhe stetig abgesenkt wurde, konnte jeder Akteur die zu erwartende Vergütung gut einschätzen. Jeder Akteur, der eine Erzeugungsanlage in Betrieb genommen hat, hatte einen Vergütungsanspruch.
Infolge der Umstellung auf Ausschreibung wurde einerseits die jährliche Zubaumenge in den betroffenen Segmenten begrenzt und auf eine wettbewerbliche Ermittlung der Vergütungshöhe umgestellt. Aufgrund des Wettbewerbs um die Höhe der Vergütung und wegen der Unsicherheit, ob ein Projekt tatsächlich einen Anspruch auf Vergütung erhält, entstehen zusätzliche Risiken für die Akteure. Kleinere Akteure wie Bürgergenossenschaften könnten im Vergleich zu großen Konzernen durch diese Risiken benachteiligt werden, wodurch eine deutliche Veränderung der Akteursstruktur möglich ist. Es ist jedoch erklärtes Ziel des Gesetzgebers, die Akteursvielfalt beim Ausbau von Photovoltaik- und Windenergieanlagen auch nach Einführung von Ausschreibungen zu erhalten. Ein Monitoring der Akteursstruktur soll zeigen, ob gegebenenfalls Maßnahmen zum Gegensteuern notwendig sind.