Sonnenkollektoren: Klimafreundlich dank regenerativer Energiequelle

Einfamilienhaus mit Solarpanels auf dem Dachzum Vergrößern anklicken
Aus Sonnenenergie kann Strom und auch Wärme für Heizung oder Warmwasser gewonnen werden.

unten Photovoltaikmodule zur Stromerzeugung, oben Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung

Quelle: reimax16 / Fotolia.com

Inhaltsverzeichnis

 

Unsere Tipps

  • Installieren Sie Sonnenkollektoren, wenn Sie Platz auf Ihrem Dach haben.
  • Beachten Sie entsprechende Förderprogramme und gesetzliche Vorgaben.
 

Gewusst wie

Sonnenkollektoren (Solarthermie) erwärmen Brauchwasser und können zusätzlich zur Heizungsunterstützung genutzt werden. Das spart wertvolle Ressourcen (Öl und Gas) und vermeidet umwelt- und klimaschädliche Emissionen.

Sonnenkollektoren installieren: In Frage kommen Dachausrichtungen von Ost über Süd bis West. Bei Ost- oder Westausrichtung wird mehr Kollektorfläche benötigt. Eine Anlage zur Warmwassererzeugung braucht pro Person 1 bis 1,5 m2 Kollektorfläche und für vier Personen ca. 300 Liter Speicher. Sie liefert übers Jahr ca. 60% des benötigten Warmwassers. 6 m2 Fläche erzeugen ca. 2.000 kWh/Jahr. Dies spart ungefähr 495 kg Treibhausgase ein (⁠UBA⁠ 2019). Die Investitionskosten für eine Solarthermieanlage, die mittels Flachkollektoren die Brauchwassererwärmung unterstützt, liegen die Anlagenkosten zwischen ca. 4.000-6.000 EUR. Vakuumröhrenkollektoren liefern eine bessere Energieausbeute, dabei sind jedoch die Kollektoren teurer. Die Rentabilität der Anlage hängt von Gebäudezustand, derzeitigem Heizsystem und Brennstoffpreisen ab. Eine genaue individuelle Planung und eine Auswertung der Energieverbräuche ist unerlässlich. Sie umfasst die Themen:

  • Art der Nutzung (nur Wassererwärmung oder zusätzlich Heizungsunterstützung)
  • Frage des Kollektortyps
  • Größe des Wärmespeichers
  • Welches Anlagenkonzept (geeignete Verschaltung von Sonnenkollektoren, Wärmespeicher und Heizungsanlage)
  • Kosten, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
  • Heizkosteneinsparung und Wirtschaftlichkeit
  • Wahl eines erfahrenen Handwerkbetriebs.

Eine herstellerunabhängige Energieberatung bieten z.B. viele Verbraucherzentralen an. Hilfreiche Online-Beratungstools und einen Renditerechner finden Sie bei den Links.

Förderprogramme und gesetzliche Verpflichtungen: In bestehenden Gebäuden sind kombinierte Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BAFA) förderfähig. Sonnenkollektoren sind im Neubau eine Möglichkeit, die Verpflichtungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (vormals Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) zu erfüllen. Bei manchen Anlagengrößen und Gebäudearten gibt es Anzeige- oder Genehmigungspflichten. Daher sollte beim örtlichen Bauamt nachgefragt werden.

Qualität bevorzugen: Das Wärmeträgermedium darf keine halogenierten Kohlenwasserstoffe enthalten, da diese Substanzen die Ozonschicht schädigen. Ebenfalls dürfen diese nicht bei der Produktion der Dämmstoffe eingesetzt werden. Der Hersteller muss sich zur Rücknahme und Wiederverwertung verpflichten.

Was Sie noch tun können:

 

Hintergrund

Umweltsituation: Der Anteil der Solarthermie an der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien in Deutschland betrug im Jahr 2019 ca. 5 %. Das entspricht einer solarthermisch erzeugten Wärmemenge von ca. 8.500 GWh. Damit wurden 2,1 Millionen Tonnen Treibhausgase (CO2-Äquivalente) vermieden, wobei die Herstellung der Anlagen und Betriebsstoffe bereits berücksichtigt sind. Ebenso werden ca. 1.175 Tonnen versauernde Stoffe (SO2-Äquivalente) eingespart (⁠UBA⁠ 2020 & 2018). Die Wärmeerzeugung durch Sonnenkollektoren hat aus Umweltsicht viele Vorteile gegenüber Biomasseverfeuerung: keine Flächenkonkurrenz zum Nahrungsmittelanbau und keine Abgase im Betrieb. Allerdings kann Solarwärme nur einen Teil des Energiebedarfs für Warmwasser und Raumwärme decken.

Gesetzeslage: Das Gebäudeenergiegesetz schreibt den Einsatz eines bestimmten Anteils erneuerbarer Energien im Neubau vor. Die Art der Energie kann frei gewählt werden. Bei Solarthermie verlangt das Gesetz für Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen 0,04 m2 Kollektorfläche pro m2 beheizter Nutzfläche. Für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen sind es 0,03 m2 Kollektorfläche (GEG 2020: § 35). Die Bundesländer können höhere Anteile vorschreiben. Eine Förderung für Anlagen im Neubau gibt es nicht. Über die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BAFA) können Solaranlagen im Bestand gefördert werden. Allerdings nur, wenn die Sonnenkollektoren auch zur Heizungsunterstützung beitragen.

Marktbeobachtung: Die neu installierte Kollektorfläche ist seit einigen Jahren rückläufig. Ihren Höhepunkt hatte sie im Jahr 2012, in dem ca,1,2 Mio. m2 zugebaut wurden. Im Jahr 2019 betrug der Zubau ca. 500.000 m² damit wuchs in Deutschland die insgesamte installierte Solarkollektorfläche auf 19.3 Mio. m² an. Der Endkundenumsatz lag 2019 bei ca. 400 Mio. Euro (nach einem Maximum in 2008 mit 1,7 Mrd. Euro) (UBA 2020).

 

Entsorgung von Solarthermiemodulen/-kollektoren

Hinweis: Die Demontage und fachgerechte Entsorgung von Solarkollektoren wird in den allermeisten Fällen durch einen Handwerksbetrieb erfolgen. Andernfalls beachten Sie bitte das sich grundsätzlich die Vorschriften für die Entsorgung bestimmter Abfälle von Bundesland zu Bundesland und sogar von Kommune zu Kommune unterscheiden können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an die örtliche Abfallbehörde bzw. Abfallbehörde des Bundeslandes zu wenden – auch für die Frage der fachgerechten Entsorgung in Ihrem Kreis/ Ihrer Region.

Solarthermiemodule/ -kollektoren ohne elektrische Funktionen zur reinen Wärme/Warmwassererzeugung sind über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z.B. kommunaler Wertstoffhof) der Sperrmüllsammlung zuzuführen.

Solarflüssigkeit: Bitte beachten Sie, dass in den Solarkollektoren noch Solarflüssigkeit (z.B. 1,2-Propylenglycol) enthalten sein kann. Diese ist oftmals ein ⁠Gemisch⁠ aus 1,2-Propylenglycol und Wasser und ggf. weiteren Inhaltsstoffen. Alte Solarflüssigkeit für Solarkollektoren darf nicht einfach über das Abwasser, die Kanalisation, noch sonst wie in der Umwelt entsorgt werden.
Solarflüssigkeit sollte vor der Entsorgung aus dem Kollektor entfernt werden und kann z.B. bei einer Schadstoffsammelstelle oder am kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden.

Reine Photovoltaik-/Solarmodule (PV-Module) die nur der Stromerzeugung dienen, sind Elektrogeräte und müssen nach den Vorgaben des ElektroG entsorgt werden. Mehr Informationen dazu auf der ⁠UBA⁠-Infoseite  "Wohin mit dem Elektroschrott?"

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:

 

Quellen

  • GEG (2020) Gebäudeenergiegesetz - Gesetz zur Einsparung und zur nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden
  • UBA (2020): Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland
  • UBA (2018): Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger - Bestimmung der vermiedenen Emissionen im Jahr 2017.(Climate Change | 23/2018)
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