Wohin mit dem Elektroschrott? Alte Elektrogeräte richtig entsorgen schont Ressourcen und Umwelt

Mann entsorgt Elektroschrott in einen Containerzum Vergrößern anklicken
Alte Elektrogeräte können Sie kostenlos auf dem Wertstoffhof entsorgen.
Quelle: Suzi Media / Adobe Stock

Inhaltsverzeichnis

 

So entsorgen Sie Ihren Elektroschrott richtig

  • Entsorgen Sie Elektrogeräte nie im Hausmüll, Verpackungsmüll, Sperrmüll oder Metallschrott.
  • Entsorgen Sie alte Elektrogeräte oder Geräteteile kostenlos auf dem Wertstoffhof oder im Handel, sowie – wenn es die Kommune anbietet – über die kommunale Abholung oder Altgeräte-Sammelcontainer im öffentlichen Raum.
  • Große Elektroaltgeräte wie Fernseher oder Kühlschrank können Sie beim Neukauf eines gleichen Geräts kostenfrei zurückgeben – das gilt auch für (Online-)Käufe mit Lieferung.
  • Entnehmen Sie vor der Entsorgung die Batterien aus Geräten – soweit möglich – und entsorgen Sie diese getrennt vom Gerät über Batteriesammelboxen.
  • Weitere Informationen über das richtige Entsorgen von Elektroaltgeräten erhalten Sie über die Kampagne "E-Schrott einfach & richtig entsorgen".

Umweltfreundliche Alternative vor der Entsorgung:

  • Verkaufen oder verschenken Sie noch funktionierende Geräte.
  • Prüfen Sie bei defekten Geräten, ob eine Reparatur möglich ist.
 

Gewusst wie

Egal ob Waschmaschine, Fernseher, Handy oder Fernbedienung – alle Elektroaltgeräte enthalten wertvolle und andere Rohstoffe. Durch die richtige Entsorgung können sie recycelt werden. Das trägt zu Sicherung der Rohstoffversorgung in Deutschland bei und schont Umwelt und ⁠Klima⁠.

Elektroaltgeräte nie in den Hausmüll: Das Gesetz bestimmt, dass Elektroaltgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu sammeln sind. Dies bedeutet, dass Elektroaltgeräte keinesfalls über den Hausmüll (Restmüll, Sperrmüll, gelbe Tonne/ gelber Sack, usw.) oder Metallschrott entsorgt werden dürfen. Insbesondere falsch entsorgte batteriehaltige Altgeräte und lose Batterien sorgen immer wieder für schwere Brände in Entsorgungsunternehmen und schaden Mensch und Umwelt.

Kommunale Sammelstellen: Nutzen Sie kostenfreie kommunale Sammelstellen wie Wertstoffhöfe. In manchen Kommunen gibt es zudem auch Schadstoffmobile, Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine Abholung neben der Sperrmüllabholung angeboten. Einige Kommunen bieten auch eine anmeldungspflichtige Abholung an der Haustür an (ggf. kostenpflichtig). Detaillierte Informationen erhalten Sie von Ihrer Kommune über das Internet, häufig auch über Abfallkalender oder über spezielle Stellen zur Abfallberatung. Sie können auch den Rückgabefinder für Altgeräte-Sammelstellen verwenden.

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Rücknahmestellen im Handel: Der Handel ist verpflichtet Elektroaltgeräte anzunehmen. Dabei gilt:

  • Die Rücknahmepflicht gilt für stationären Handel, Onlinehandel und Versandhandel gleichermaßen.
  • Achten Sie auch auf Sammelstellenkennzeichen. Wenn Sie diese Kennzeichnungen im Handel sehen, können Sie sich sicher sein, dass hier Altgeräte sowie auch Batterien abgegeben werden können.
  • Es braucht keinen Kassenbon oder Kaufbeleg.
  • Es ist egal, wo das Gerät ursprünglich gekauft wurde (ob im Geschäft, online oder im Ausland).
  • (Kleinere) Einzelhändler oder auch Hersteller nehmen oft freiwillig kostenfrei Elektroaltgeräte zurück – fragen Sie am besten nach.

Stationärer Handel - Kleine Elektrogeräte mit maximal 25 cm Kantenlänge (z.B. Rasierapparat, Uhren, Fernbedienung, Smartphones, Toaster, E-Zigaretten, (kabellose) Kopfhörer sowie deren Ladecase) können unkompliziert und kostenlos an vielen Stellen abgegeben werden. Es muss dabei kein neues Gerät gekauft werden.

Zur Rücknahme verpflichtet sind

  • Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mind. 400 m2 (z. B. größere Elektrofachmärkte und zum Teil Baumärkte) und
  • Händler von Lebensmitteln (z. B. Lebensmitteldiscounter, Supermärkte und Drogerien) mit einer Verkaufsfläche von mind. 800 m2, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Bei größeren Ketten finden Sie Sammelboxen für Elektrokleingeräte meist direkt im Eingangsbereich, an der Information oder im Bereich der Einpacktische.

Stationärer Handel - Größere Elektrogeräte mit mehr als 25 cm Kantenlänge (z. B. Waschmaschine, Fernseher, Elektrorasenmäher, Gartengeräte, Drucker, Pedelec) können Sie beim Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart kostenfrei abgegeben werden. Oftmals nehmen die großen Elektrohändler aber auch aus Kulanz solche Geräte ohne Neukauf zurück – fragen Sie am besten nach.

Online- und Versandhandel: Zur Rücknahme verpflichtet sind auch Online- und Versandhändler mit einer Versand- und Lagerfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m2 bzw. Lebensmittelhändler die Elektrogeräte anbieten und deren gesamte Lager- und Versandfläche mindestens 800 m² beträgt – diese müssen kleine und größere Elektroaltgeräte ebenfalls zurücknehmen. Zum Beispiel kann ein kostenfreies Versandetikett bereitgestellt werden oder es besteht die Möglichkeit der (kostenlosen) Abholung.

Infografik: Die sechs Sammelgruppen für Elektro-Altgeräte
Die sechs Sammelgruppen für Elektro-Altgeräte
Quelle: Plan E
 

Abholung bei Lieferung: Wenn Sie sich ein neues Elektrogerät nach dem Kauf im Geschäft oder dem Onlinekauf nach Hause liefern lassen, haben Sie insbesondere bei größeren Geräten die Möglichkeit Ihr Altgerät bei Lieferung des neuen Geräts einfach mitnehmen lassen bzw. dieses zeitnah abholen zu lassen. Der Händler muss Sie grundsätzlich bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und Sie nach Ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät im Gegenzug mitgenommen bzw. abgeholt werden soll. Für "Wärmeüberträger" (z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpentrockner, Klimageräte), "Bildschirmgeräte" (mit einer Oberfläche von größer 100 cm² z.B. Fernseher, Monitor, Laptop, Tablet) und Geräte größer 50 cm ("Großgeräte") müssen die Versandhändler eine kostenlose Abholung beim privaten Haushalt anbieten, diese kann zeitgleich oder zeitnah erfolgen.

Achtung! An Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben, sollten keine Elektroaltgeräte abgegeben werden, denn diese dürfen in aller Regel keine Altgeräte sammeln. Es besteht die Gefahr einer nicht umweltgerechten Entsorgung im In- oder Ausland.

Entfernen Sie Akkus, Batterien und Leuchtmittel: Vor der Rückgabe müssen Lampen (Leuchtmittel), Batterien und Akkus – soweit möglich und zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmbar – aus den Geräten entnommen und separat entsorgt werden, um etwaige Brandrisiken oder Quecksilberkontaminationen durch Beschädigungen beim weiteren Entsorgungsprozess zu vermeiden. Lampen sind ebenfalls getrennt als Elektroaltgeräte zu entsorgen. Batterien und Akkus sind anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel zu entsorgen. Sehen Sie auch unsere weiteren Tipps und Infos zum Umgang mit und zur Entsorgung von Batterien und Akkus.

Der richtige Umgang mit batteriebetriebenen Elektrogeräten
Der richtige Umgang mit batteriebetriebenen Elektrogeräten

Achtung: Batterien oder Akkus müssen vor der Rückgabe des Altgeräts herausgenommen und getrennt, z.B. in Batterie-Sammelboxen, entsorgt werden.

Quelle: Plan E
 

Löschen Sie persönliche Daten: Auf Smartphones, Tablets, Laptops, Festplatten, usw. werden personenbezogene Daten gespeichert. Diese sollten vor der Entsorgung gelöscht werden. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Verbraucher*innen selbst. Hilfestellung gibt es beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Von elektrischen Fernsehsesseln und blinkenden Schuhen – "untypische", "unsichtbare" oder "versteckte" Elektrogeräte: Alle Produkte, die einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel haben, sind in der Regel Elektrogeräte. Neben den altbekannten Elektrogeräten wie Waschmaschine, Smartphone und Toaster zählen auch viele Produkte zu Elektrogeräten, die auf den ersten Blick nicht als solche zu erkennen sind. Dies sind oft Produkte, die mit fest in das Produkt integrierten elektrischen (Zusatz-)Funktionen (z.B. Leucht-, Sound oder Ladefunktionen, Bluetooth) ausgestattet sind. Darunter fallen zum Beispiel Sessel, Sofas, Schränke oder Regale mit fest integrierter Beleuchtung oder Lautsprechern, elektronisch höhenverstellbare Tische, (blinkende) LED-Schuhe, singende Grußkarten, sprechendes Spielzeug, Bücher mit Geräuscheffekten, aber auch E-Zigaretten, Rauchmelder, E-Scooter oder Elektrofahrräder und Photovoltaikmodule. Auch diese Geräte dürfen nicht in den Hausmüll, sondern müssen wie oben beschrieben entsorgt werden. Alle Elektrogeräte sind an dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne direkt auf dem Produkt oder der Verpackung zu erkennen.

Symbol durchgestrichene Abfalltonne
Elektromüll, ja oder nein?

Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel.

Quelle: Plan E
 

Was Sie noch tun können:

  • Funktioniert das Gerät noch? Verkaufen Sie das Gerät z. B. über Kleinanzeigenbörsen oder nutzen Sie Gebraucht-Warenhäuser, Flohmärkte und Tauschbörsen. Vielleicht können auch Freunde oder Familienmitglieder Ihr nicht mehr benötigtes Gerät gebrauchen. So verlängern Sie die Lebensdauer Ihres Gerätes und leisten einen Beitrag zur Abfallvermeidung und zum Umweltschutz. 
  • Prüfen Sie, ob eine Reparatur möglich ist. So verlängern Sie die Lebensdauer Ihres Gerätes und sparen sich den Neukauf. 
  • Überlegen Sie, ob es beim Kauf wirklich ein Elektrogerät sein muss. Salz- und Pfeffermühlen gibt es auch ohne elektrische Funktion. Kinderschuhe müssen nicht blinken und Grußkarten nicht singen. Mechanische bzw. von Strom unabhängige Alternativen sind oftmals langlebiger, preisgünstiger und fast immer umweltfreundlicher.
  • Achten Sie beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Wählen Sie vorzugsweise Produkte mit Netzbetrieb oder austauschbarem Akku.

Für alle – egal ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene – die sich informieren und etwas zum Umweltschutz beitragen möchten, gibt es hier Informationen und Wissen zur Entsorgung von alten Elektrogeräten und alten Batterien sowie auch Schulmaterial, mehrsprachige Flyer, Plakate, Videos etc.:

 

Hintergrund

Warum dürfen Altgeräte nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden?

In Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen und das ⁠Klima⁠. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Stoffe, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen, klimaschädigende ⁠FCKW⁠-haltige Kältemittel in Kühlgeräten oder Klimaanlagen oder brandgefährdende Komponenten wie Lithium-Batterien. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb im Entsorgungsprozess umweltgerecht behandelt und entweder recycelt, energetisch verwertet oder beseitigt. Bislang werden in Deutschland noch zu viele Altgeräte verbotenerweise im Hausmüll entsorgt oder gelangen möglicherweise in andere falsche Entsorgungspfade.

Was passiert mit den Altgeräten?

Die auf den richtigen Wegen gesammelten Elektroaltgeräte werden an zertifizierte Erstbehandlungsbetriebe übergeben, von denen es in Deutschland über 350 gibt. Diese prüfen zunächst, ob die Geräte ohne großen Aufwand zur Wiederverwendung vorbereitet und wieder in Umlauf gebracht werden können. Ist dies nicht möglich, werden die Elektroaltgeräte von Flüssigkeiten, Schadstoffen und schadstoffhaltigen Bauteilen entfrachtet. Die Altgeräte werden dabei teils in Bauteile vorzerlegt und mechanisch zerkleinert und anschließend, in einzelne Materialfraktionen getrennt und je nach Fraktion an Kunststoffrecycler, Hüttenwerke (z. B. Stahlwerke, Eisen- oder Kupferhütten) oder an andere Verwerter weitergegeben und recycelt oder energetisch verwertet.

Vom E-Schrott zum Rohstoff

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  1. Elektroschrott-Aufkommen 2019
  2. Recycling-Kreislauf
  3. Viele Wege führen zur richtigen E-Schrott-Entsorgung
 

Gesetzeslage: Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hat Deutschland unter Umsetzung europarechtlicher Vorgaben die Erfassung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten geregelt. Die wesentlichen Ziele des ElektroG sind:

  • Gesundheit und Umwelt vor gefährlichen Stoffen schützen
  • Vermeidung von Abfällen von Elektro und Elektronikgeräten
  • Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Verwertung (Recycling) verringern
  • Effizienz der Ressourcennutzung verbessern.

In Deutschland wurde für die Entsorgung von Elektroaltgeräten die so genannte geteilte Produktverantwortung eingeführt. Dies bedeutet, dass wesentliche Pflichten zum einen bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, zum anderen bei den Herstellern von Elektro(nik)geräten liegen. 

Marktbeobachtung: Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 1.006.370 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt. Der weit überwiegende Teil waren Altgeräte aus privaten Haushalten im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ca. 926.719 Tonnen). Das entspricht 11,1 Kilogramm pro Einwohner und Jahr. Die restlichen Mengen (ca. 79.651 Tonnen) kamen von anderen Nutzern wie Unternehmen oder Behörden. Mit dem Jahr 2019 erhöhte sich die Mindestsammelquote von vormals 45 auf 65 Prozent. Diese neue Sammelquote wurde mit 38,6 Prozent deutlich verfehlt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

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