Batterien und Akkus

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- Batterien meiden, sofern möglich: Kaufen Sie netzbetriebene oder batteriefreie Geräte.
- Verwenden Sie Akkus statt Batterien.
- Achten Sie beim Kauf von neuen Geräten auf die einfache Austauschbarkeit der Akkus.
- Kaufen Sie Batterien und Akkus ohne giftige Schwermetalle.
- Verlängern Sie die Lebensdauer von Akkus durch „richtige“ Handhabung.
- Entsorgen Sie Altbatterien und Altakkus sachgerecht in Sammelboxen (Handel) oder bei kommunalen Sammelstellen.
- Entnehmen Sie vor der Rückgabe von alten Elektrogeräten Batterien und Akkus - sofern dies durch einfache Handgriffe möglich ist.
Batterien (nicht wiederaufladbar) und Akkus (wiederaufladbar) liefern – „jenseits der Steckdose“ – Strom für mobile Anwendungen. Nicht wiederaufladbare Batterien tun dies allerdings auf sehr ineffiziente Art und Weise. Denn Batterien benötigen für ihre eigene Herstellung 40- bis 500-mal mehr Energie, als sie bei der Nutzung später zur Verfügung stellen. Ähnlich ungünstig sieht es mit den Kosten aus.
Eine Beispielrechnung zeigt dies sehr eindrucksvoll:
Aktuell müssen Verbraucher und Verbraucherinnen ca. 0,30 € für eine Kilowattstunde (kWh) elektrische Energie aus der Steckdose zahlen. Möchte man die gleiche Energiemenge ( 1 kWh) durch Batterien bereitstellen, z.B. mit AA-Batterien, müssten hingegen rund 77 € ausgegeben werden ( AA-Batterie: 2600 mAh, 1,5 V, 0,30 €/Stück). Vereinfacht bedeutet das, Energie aus Batterien ist mindestens 250-mal teurer, als Energie aus der Steckdose. Noch ungünstiger fällt der Vergleich aus, wenn die kleineren AAA-Batterien eingesetzt werden (1250 mAh, 1,5 V, 0,30 €/Stück): Hier müssen ca. 160 € ausgegeben werden, um 1 kWh elektrische Energie aus der Steckdose zu ersetzen bzw. ca. 500-mal mehr, als für Strom aus der Steckdose.
Netzbetriebene statt batteriebetriebene stationäre Geräte: Wenn Geräte nur stationär genutzt werden, sollten sie auch über die Steckdose betrieben werden. Überlegen Sie daher vor einer Anschaffung, wie oft Sie Geräte wie z.B. Bohrmaschinen oder Rasierer außerhalb der Reichweite von Steckdosen benutzen werden und ob Sie dafür bereit sind, wesentliche Nachteile in Kauf zu nehmen. In der Regel sind netzbetriebene Geräte ohne Akku leistungsfähiger und kostengünstiger. Dazu halten netzbetriebene Geräte ohne Akku oft länger, da die abnehmende Akkuleistung häufig für das Lebensdauerende der Geräte verantwortlich ist.
Batteriefreie oder solare mobile Geräte: Es gibt auch mobile Geräte, die ohne Batterien auskommen (z.B. mechanische oder automatische Uhren) oder solarbetrieben sind (z.B. Solar-Taschenrechner oder Solar-Uhren). Sie erkennen diese Produkte unter anderem an der Kennzeichnung mit dem Blauen Engel und dem Hinweis „weil ohne Batterie“ oder „weil solarbetrieben und schadstoffarm“.
Akkus für mobile Geräte: Falls die technischen Voraussetzungen Ihres Gerätes eine Wahl zwischen Batterien oder Akkus erlauben, dann sind Akkus die bessere Alternative. Durch das mehrfache Wiederaufladen Ihres Akkus mildern Sie die ineffiziente Art der Energieversorgung durch Batterien. Je nach Art und Handhabung können Akkus ca. 200 - 1.000-mal wiederaufgeladen werden, bevor sie das Lebensdauerende erreichen. Eine entsprechend hohe Anzahl an Einwegbatterien lässt sich so einsparen.
Die typischen Merkmale der aktuell gängigen Akkutypen sind im Folgenden – unterteilt nach Bauformen/ Baugrößen – aufgelistet.
Akkus der Standardbaugrößen AAA (Micro), AA (Mignon), C (Baby), D (Mono) und 1604 D (9 V Block):
Akkupacks:
Austauschbarkeit von Akkus: Die Langlebigkeit mobiler Geräte wird häufig durch das Lebensdauerende der verbauten Akkus begrenzt. Dies gilt vor allem bei intensiv bzw. häufig genutzten Elektrogeräten, da jeder Lade- und Entladevorgang die Lebensdauer der Akkus verkürzt. Achten Sie daher bereits beim Kauf mobiler Geräte, auf eine möglichst einfache und zerstörungsfreie Austauschbarkeit des Akkus. Defekte oder schwache Akkus führen dann nicht dazu, dass Sie ihr Gerät entsorgen müssen. Prüfen Sie bitte auch die Möglichkeit eines Akkuaustauschs durch Fachbetriebe: Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält die Vorgabe, dass die Entnehmbarkeit nach Möglichkeit problemlos für Endnutzer, mindestens jedoch für herstellerunabhängiges Fachpersonal möglich sein muss.
Neben der möglichen Kosteneinsparung leisten Sie aufgrund der längeren Nutzungsdauer einen wertvollen Beitrag zur Ressourcenschonung und Abfallvermeidung. Typische Geräte bei denen sich Akkus häufig nur schwer oder gar nicht im Haushalt austauschen lassen, sind beispielsweise Smartphones, Tablets und sogenannte Ultrabooks, elektrische Zahnbürsten, Haar- und Bartschneider, MP3 Player und Navigationsgeräte.
Akkus pfleglich behandeln: Jedes Mal, wenn ein Akku neu aufgeladen wird, ersetzt er im Prinzip eine Batterie. Je länger die Lebensdauer eines Akkus ist, umso größer ist somit der Einspareffekt des Akkus gegenüber der Batterie. Sie können die Lebensdauer von Akkus verlängern, indem Sie Akkus fachgerecht lagern, laden und entladen. Die folgenden Empfehlungen sind nach Akkutypen untergliedert :
Umgang mit ausgelaufenen Batterien:
Weiterlesen auf der UBA-Themenseite „Ausgelaufene Batterien: Gefahrenpotenzial und sicherer Umgang“
Richtige Entsorgung: Batterien und Akkus gehören keinesfalls in den Hausmüll oder gar achtlos in die Umwelt! Darauf weist auch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien und Akkus hin (vgl. Abbildung 1). Geben Sie Ihre verbrauchten Batterien und Akkus kostenfrei in den Batterie-Sammelboxen im Handel oder den weiteren Rücknahmestellen ab. Verbraucher/-innen sind hierzu gesetzlich verpflichtet. Die getrennte Sammlung hält zum einen die Schadstoffe aus Hausmüll und Umwelt fern. Zum anderen ermöglicht sie die Verwertung der Batterien und damit die Rückgewinnung wertvoller Stoffe wie z.B. Stahl, Zink und Nickel.
Händler (Vertreiber) sind zur kostenfreien Rücknahme von den Altbatterien verpflichtet, die sie im Sortiment führen oder geführt haben. Vertreiber von Gerätebatterien müssen diese in oder in unmittelbarer Nähe des Geschäfts zurücknehmen (Bsp.: Supermärkte oder Discounter, Warenhäuser, Drogeriemärkte, Elektro-Fachgeschäfte oder Baumärkte). Vertreiber von Fahrzeug- und Industriebatterien müssen für diese Altbatteriearten ebenfalls kostenfreie Rückgabemöglichkeiten anbieten (Bsp.: Fachgeschäfte für Autoteile, Baumärkte, Fahrrad-Fachhandel). Die Rücknahme erfolgt in der Regel über eigens dafür bereitgestellte Sammelbehältnisse. Auch Kommunen nehmen Altbatterien zurück, beispielsweise über Schadstoffmobile oder auf Wertstoffhöfen.
Achtung Brandgefahr bei lithiumhaltigen Batterien! Ein besonderes Augenmerk ist auf die ordnungsgemäße Entsorgung von lithiumhaltigen Altbatterien und -akkus zu legen, denn hier besteht hohe Brandgefahr. Insbesondere bei falscher Entsorgung kann es zu inneren und äußeren Kurzschlüssen durch thermische Einwirkungen oder mechanische Beschädigungen kommen. Ein Kurzschluss kann zum Brand oder zur Explosion führen und schwerwiegende Folgen für Mensch und Umwelt haben. Vor allem in den Abfallbehandlungsanlagen haben solche Brände in den vergangenen Jahren stark zugenommen.
Weg weiser für Sammelstellen: Sammelstellen für Geräte-Altbatterien finden sie überall dort, wo Sie neue Gerätebatterien kaufen können, bspw. im:
Die Sammelboxen im Handel befinden sich oftmals im Eingangs- oder Ausgangsbereich, beispielsweise im Bereich der Einpacktische, dort wo auch anderer Abfall wie Altpapier und Verpackungsabfälle getrennt gesammelt werden.
Außerdem können Geräte-Altbatterien auch an den Sammelstellen der Kommunen zurückgegeben werden, bspw.:
Viele Sammelstellen sind auch an dem einheitlichen – nicht verbindlichen – Sammelstellenlogo für Batterien bzw. Batterien und Elektroaltgeräte zu erkennen. Ist auf diesem Logo neben der Batterie auch ein Stecker abgebildet, bedeutet das, dass an dieser Sammelstelle auch Elektroaltgeräte zurückgegeben werden können (vgl. Abbildung 2 und 3).
Was Sie noch tun können:
Umweltrelevanz: In Batterien und Akkus stecken Wertstoffe wie Zink, Eisen, Aluminium, Lithium und Silber. Einige der möglichen Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Cadmium und Blei sind giftig und gefährden bei einer unsachgemäßen Entsorgung die Umwelt. So können Schwermetalle gesundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen haben und sich in der Nahrungskette sowie in der Umwelt anreichern. Gelangen sie beispielsweise in Gewässer und reichern sich in Fischen an, können die Schwermetalle auf indirektem Weg über die Nahrungskette in den menschlichen Körper gelangen. Quecksilber und seine Verbindungen sind hochgiftig für den Menschen. Sie führen bei hohen und länger auftretenden Belastungen zu Beeinträchtigungen, insbesondere des Nerven-, des Immun- und des Fortpflanzungssystems. Cadmiumverbindungen können beispielsweise Nierenschäden hervorrufen und stehen im Verdacht, krebserregend zu sein, wenn sie über die Atemluft aufgenommen werden. Blei kann auf verschiedene Organe und das zentrale Nervensystem schädigend wirken. Es lagert sich in den Knochen ab und kann biochemische Prozesse im Körper stören. Auf Wasserorganismen wirkt es ebenfalls hochgiftig.
Gesetzliche Grundlage: Aufgrund der hohen Umweltrelevanz sind Batterien (Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien) mit Quecksilber (Hg) verboten. Höchstens eine minimale Verunreinigung (Belastung) von maximal 0,0005 Prozent Quecksilber ist noch zulässig. Die Ausnahme vom Quecksilberverbot für Knopfzellen ist erfreulicherweise am 1. Oktober 2015 vom Gesetzgeber abgeschafft worden. Auch für Cadmium in Batterien gibt es sehr strenge Grenzwerte: So sind Gerätebatterien mit mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium für die meisten Anwendungen verboten. Vom Cadmiumverbot aktuell noch ausgenommen sind Akkus in:
Aktuelles: In Deutschland sinkt die in Verkehr gebrachte Masse der Nickel-Cadmium-Akkus seit Jahren: 2019 waren es noch 150 Tonnen. Gegenüber dem Jahr 2016 beispielsweise war das ein Rückgang um 265 Tonnen bzw. 64 Prozent. Gründe für diese erfreuliche Entwicklung sind aus unserer Sicht die im Batteriegesetz verankerten Grenzwerte für Schwermetalle (Cadmiumverbot) sowie das veränderte Verbraucherverhalten. Die Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich zunehmend für die leistungsstärkeren (LSD)-NiMH- oder Li-Ion-Akkus. Nähere Daten zum Batterie- und Altbatterieaufkommen Deutschlands, insbesondere zu den in Verkehr gebrachten und zurückgenommen Massen, Sammelquoten, Verwertungsquoten und Recyclingeffizienzen, veröffentlichen wir jährlich neu auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Daten“. Verschiedene Grafiken veranschaulichen dort Jahresergebnisse und Entwicklungen, die sich im Bereich der Batterien aufzeigen. Zu den Daten gelangen Sie hier: Artikel „Altbatterien“
Geregelt werden die erwähnten Stoffverbote für Quecksilber und Cadmium im Batteriegesetz (BattG). Das BattG richtet sich unter anderem an Hersteller, Vertreiber, Endverbraucher und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (beispielsweise die Wertstoffhöfe der Kommunen). Im Rahmen der Produktverantwortung sollen Hersteller und Vertreiber die durch Altbatterien und Altakkus verursachten Umweltbelastungen auf ein Minimum reduzieren, indem hohe Sammelmengen und die ordnungsgemäße Entsorgung alter Batterien und Akkus sichergestellt werden. Die Vertreiber (Händler) sind verpflichtet, Altbatterien und Altakkus kostenlos zurückzunehmen. Seit dem 25.11.2015 sind auch die Kommunen verpflichtet, Geräte-Altbatterien aus Elektrogeräten kostenlos zurückzunehmen. Auch zuvor wurden Altbatterien umfänglich an den kommunalen Sammelstellen zurückgenommen – bislang jedoch ohne Verpflichtung. Die gesammelten Geräte-Altbatterien/ Altakkus werden über die Vertreiber, Kommunen oder Behandlungseinrichtungen den Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien zur Verfügung gestellt. Im Auftrag der verpflichteten Hersteller sorgen die Rücknahmesysteme für die Verwertung der Geräte-Altbatterien und Altakkus.
Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien: Folgende Rücknahmesysteme sind aktuell in Deutschland tätig:
Ob Smartphone, Wecker, Fernbedienung, Laptop, Kamera oder Küchenwaage – ständig benutzen wir Geräte mit Batterien oder Akkus. Aber sind Akkus wirklich immer ökologischer als Batterien? Und welche Vor- und Nachteile haben die verschiedenen Typen mit den komplizierten Namen: Zink-Kohle-Batterien, Alkali-Mangan-Batterien, Lithium-Ionen-, Nickel-Metallhydrid- und LSD-Nickel-Metallhydrid-Akkus? Wie pflegt man sie richtig und wie gut lassen sie sich recyceln? Diese Fragen beantwortet Katja Tschetschorke vom Umweltbundesamt.