Batterien und Akkus richtig nutzen und entsorgen

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- Batterien meiden, sofern möglich: Kaufen Sie netzbetriebene oder batteriefreie Geräte.
- Verwenden Sie Akkus statt Batterien.
- Achten Sie beim Kauf von neuen Geräten auf die einfache Austauschbarkeit der Akkus.
- Kaufen Sie Batterien und Akkus ohne giftige Schwermetalle.
- Verlängern Sie die Lebensdauer von Akkus durch „richtige“ Handhabung.
- Entsorgen Sie Altbatterien und Altakkus sachgerecht in Sammelboxen (Handel) oder bei kommunalen Sammelstellen.
- Entnehmen Sie vor der Rückgabe von alten Elektrogeräten Batterien und Akkus - sofern dies durch einfache Handgriffe möglich ist.
Batterien (nicht wiederaufladbar) und Akkus (wiederaufladbar) liefern – „jenseits der Steckdose“ – Strom für mobile Anwendungen. Nicht wiederaufladbare Batterien tun dies allerdings auf sehr ineffiziente Art und Weise. Denn Batterien benötigen für ihre eigene Herstellung 40- bis 500-mal mehr Energie, als sie bei der Nutzung später zur Verfügung stellen. Ähnlich ungünstig sieht es mit den Kosten aus.
Eine Beispielrechnung zeigt dies sehr eindrucksvoll:
Aktuell müssen Verbraucher und Verbraucherinnen ca. 0,30 € für eine Kilowattstunde (kWh) elektrische Energie aus der Steckdose zahlen. Möchte man die gleiche Energiemenge ( 1 kWh) durch Batterien bereitstellen, z.B. mit AA-Batterien, müssten hingegen rund 77 € ausgegeben werden ( AA-Batterie: 2600 mAh, 1,5 V, 0,30 €/Stück). Vereinfacht bedeutet das, Energie aus Batterien ist mindestens 250-mal teurer, als Energie aus der Steckdose. Noch ungünstiger fällt der Vergleich aus, wenn die kleineren AAA-Batterien eingesetzt werden (1250 mAh, 1,5 V, 0,30 €/Stück): Hier müssen ca. 160 € ausgegeben werden, um 1 kWh elektrische Energie aus der Steckdose zu ersetzen bzw. ca. 500-mal mehr, als für Strom aus der Steckdose.
Netzbetriebene statt batteriebetriebene stationäre Geräte: Wenn Geräte nur stationär genutzt werden, sollten sie auch über die Steckdose betrieben werden. Überlegen Sie daher vor einer Anschaffung, wie oft Sie Geräte wie z.B. Staubsauger, Bohrmaschinen, Rasierer oder Stabmixer außerhalb der Reichweite von Steckdosen benutzen werden und ob Sie dafür bereit sind, wesentliche Nachteile in Kauf zu nehmen. In der Regel sind netzbetriebene Geräte ohne Akku leistungsfähiger und kostengünstiger. Dazu halten netzbetriebene Geräte ohne Akku oft länger, da die abnehmende Akkuleistung häufig für das Lebensdauerende der Geräte verantwortlich ist.
Batteriefreie oder solare mobile Produkte: Es gibt auch mobile Produkte und Geräte, die ohne Batterien auskommen (z.B. mechanische Salz-/ Pfeffermühlen oder automatische Uhren) oder solarbetrieben sind (z.B. Solar-Taschenrechner oder Solar-Uhren).
Akkus statt Batterien für mobile Geräte: Falls die technischen Voraussetzungen Ihres Gerätes eine Wahl zwischen Batterien oder Akkus erlauben, dann sind Akkus die bessere Alternative. Durch das mehrfache Wiederaufladen Ihres Akkus mildern Sie die ineffiziente Art der Energieversorgung durch Batterien. Je nach Art und Handhabung können Akkus ca. 200 - 1.000-mal wiederaufgeladen werden, bevor sie das Lebensdauerende erreichen. Eine entsprechend hohe Anzahl an Einwegbatterien lässt sich so einsparen.
Die typischen Merkmale der aktuell gängigen Akkutypen sind im Folgenden – unterteilt nach Bauformen/ Baugrößen – aufgelistet.
Akkus der Standardbaugrößen AAA (Micro), AA (Mignon), C (Baby), D (Mono), 1604 D (9 V Block) und Akkupacks:
Austauschbarkeit von Akkus: Die Langlebigkeit mobiler Geräte wird häufig durch das Lebensdauerende der verbauten Akkus begrenzt. Dies gilt vor allem bei intensiv bzw. häufig genutzten Elektrogeräten, da jeder Lade- und Entladevorgang die Lebensdauer der Akkus verkürzt. Achten Sie daher bereits beim Kauf mobiler Geräte, auf eine möglichst einfache und zerstörungsfreie Austauschbarkeit des Akkus. Defekte oder schwache Akkus führen dann nicht dazu, dass Sie ihr Gerät entsorgen müssen. Prüfen Sie bitte auch die Möglichkeit eines Akkuaustauschs durch Fachbetriebe: Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält die Vorgabe, dass die Entnehmbarkeit nach Möglichkeit problemlos für Endnutzer, mindestens jedoch für herstellerunabhängiges Fachpersonal möglich sein muss.
Neben der möglichen Kosteneinsparung leisten Sie aufgrund der längeren Nutzungsdauer einen wertvollen Beitrag zur Ressourcenschonung und Abfallvermeidung. Typische Geräte bei denen sich Akkus häufig nur schwer oder gar nicht im Haushalt austauschen lassen, sind beispielsweise Smartphones, Tablets und sogenannte Ultrabooks, elektrische Zahnbürsten, Haar- und Bartschneider, MP3 Player und Navigationsgeräte.
Akkus pfleglich behandeln: Jedes Mal, wenn ein Akku neu aufgeladen wird, ersetzt er im Prinzip eine Batterie. Je länger die Lebensdauer eines Akkus ist, umso größer ist somit der Einspareffekt des Akkus gegenüber der Batterie. Sie können die Lebensdauer von Akkus verlängern, indem Sie Akkus fachgerecht lagern, laden und entladen. Die folgenden Empfehlungen sind nach Akkutypen untergliedert :
Umgang mit ausgelaufenen Batterien:
Weitere Infos finden Sie auf unserer Themenseite „Ausgelaufene Batterien: Gefahrenpotenzial und sicherer Umgang“.
Richtige Entsorgung: Batterien und Akkus gehören keinesfalls in den Hausmüll oder gar achtlos in die Umwelt! Darauf weist auch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien und Akkus hin (vgl. Abbildung 1). Geben Sie Ihre verbrauchten Batterien und Akkus kostenfrei in den Batterie-Sammelboxen im Handel oder den weiteren Rücknahmestellen ab. Verbraucher/-innen sind hierzu gesetzlich verpflichtet. Die getrennte Sammlung hält zum einen die Schadstoffe aus Hausmüll und Umwelt fern. Zum anderen ermöglicht sie die Verwertung der Batterien und damit die Rückgewinnung wertvoller Stoffe wie z.B. Zink, Stahl/Eisen, Aluminium, Nickel, Kupfer, Silber, Mangan und Kobalt.
Händler (Vertreiber) sind zur kostenfreien Rücknahme von den Altbatterien verpflichtet, die sie im Sortiment führen oder geführt haben. Vertreiber von Gerätebatterien müssen diese in oder in unmittelbarer Nähe des Geschäfts zurücknehmen (Bsp.: Supermärkte oder Discounter, Warenhäuser, Drogeriemärkte, Elektro-Fachgeschäfte oder Baumärkte). Vertreiber von Fahrzeug- und Industriebatterien müssen für diese Altbatteriearten ebenfalls kostenfreie Rückgabemöglichkeiten anbieten (Bsp.: Fachgeschäfte für Autoteile, Baumärkte, Fahrrad-Fachhandel). Die Rücknahme erfolgt in der Regel über eigens dafür bereitgestellte Sammelbehältnisse. Auch Kommunen nehmen Altbatterien zurück, beispielsweise über Schadstoffmobile oder auf Wertstoffhöfen.
Achtung Brandgefahr bei lithiumhaltigen Batterien! Ein besonderes Augenmerk ist auf die ordnungsgemäße Entsorgung von lithiumhaltigen Altbatterien und -akkus zu legen, denn hier besteht hohe Brandgefahr. Insbesondere bei falscher Entsorgung kann es zu inneren und äußeren Kurzschlüssen durch thermische Einwirkungen oder mechanische Beschädigungen kommen. Ein Kurzschluss kann zum Brand oder zur Explosion führen und schwerwiegende Folgen für Mensch und Umwelt haben. Vor allem in den Abfallbehandlungsanlagen haben solche Brände in den vergangenen Jahren stark zugenommen.
Wegweiser für Sammelstellen: Sammelstellen für Geräte-Altbatterien finden sie überall dort, wo Sie neue Gerätebatterien kaufen können, bspw. im:
Die Sammelboxen im Handel befinden sich oftmals im Eingangs- oder Ausgangsbereich, beispielsweise im Bereich der Einpacktische, dort wo auch anderer Abfall wie Altpapier und Verpackungsabfälle getrennt gesammelt werden.
Außerdem können Geräte-Altbatterien auch an den Sammelstellen der Kommunen zurückgegeben werden, bspw.:
Viele Sammelstellen sind auch an dem einheitlichen Sammelstellenlogo für Batterien zu erkennen (vgl. Abbildung "Batterie-Rücknahme"). Wo immer Sie das Zeichen „Batterie-Rücknahme“ sehen, z. B. im Handel oder am Wertstoff- oder Recyclinghof, können Sie sich sicher sein, dass man alte Batterien zurückgeben kann.
Was Sie noch tun können:
Umweltrelevanz: In Batterien und Akkus stecken Wertstoffe wie Zink, Eisen, Aluminium, Lithium und Silber. Einige der möglichen Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Cadmium und Blei sind giftig und gefährden bei einer unsachgemäßen Entsorgung die Umwelt. So können Schwermetalle gesundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen haben und sich in der Nahrungskette sowie in der Umwelt anreichern. Gelangen sie beispielsweise in Gewässer und reichern sich in Fischen an, können die Schwermetalle auf indirektem Weg über die Nahrungskette in den menschlichen Körper gelangen. Quecksilber und seine Verbindungen sind hochgiftig für den Menschen. Sie führen bei hohen und länger auftretenden Belastungen zu Beeinträchtigungen, insbesondere des Nerven-, des Immun- und des Fortpflanzungssystems. Cadmiumverbindungen können beispielsweise Nierenschäden hervorrufen und stehen im Verdacht, krebserregend zu sein, wenn sie über die Atemluft aufgenommen werden. Blei kann auf verschiedene Organe und das zentrale Nervensystem schädigend wirken. Es lagert sich in den Knochen ab und kann biochemische Prozesse im Körper stören. Auf Wasserorganismen wirkt es ebenfalls hochgiftig.
Gesetzliche Grundlage: Aufgrund der hohen Umweltrelevanz sind Batterien (Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien) mit Quecksilber (Hg) verboten. Höchstens eine minimale Verunreinigung (Belastung) von maximal 0,0005 Prozent Quecksilber ist noch zulässig. Die Ausnahme vom Quecksilberverbot für Knopfzellen ist erfreulicherweise am 1. Oktober 2015 vom Gesetzgeber abgeschafft worden. Auch für Cadmium in Batterien gibt es sehr strenge Grenzwerte: So sind Gerätebatterien mit mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium für die meisten Anwendungen verboten. Vom Cadmiumverbot aktuell noch ausgenommen sind Akkus in:
Geregelt werden die erwähnten Stoffverbote für Quecksilber und Cadmium im Batteriegesetz (BattG). Das BattG richtet sich unter anderem an Hersteller, Vertreiber, Endverbraucher und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (beispielsweise die Wertstoffhöfe der Kommunen). Im Rahmen der Produktverantwortung sollen Hersteller und Vertreiber die durch Altbatterien und Altakkus verursachten Umweltbelastungen auf ein Minimum reduzieren, indem hohe Sammelmengen und die ordnungsgemäße Entsorgung alter Batterien und Akkus sichergestellt werden. Die Vertreiber (Händler) sind verpflichtet, Altbatterien und Altakkus kostenlos zurückzunehmen. Auch Kommunen sind verpflichtet, Geräte-Altbatterien aus Elektrogeräten kostenlos zurückzunehmen. Die gesammelten Geräte-Altbatterien/ Altakkus werden über die Vertreiber, Kommunen oder Behandlungseinrichtungen den Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien zur Verfügung gestellt. Im Auftrag der verpflichteten Hersteller sorgen die Rücknahmesysteme für die Verwertung der Geräte-Altbatterien und Altakkus.
Marktbeobachtung: Daten zum Batterie- und Altbatterieaufkommen Deutschlands, insbesondere zu den in Verkehr gebrachten und zurückgenommen Massen, Sammelquoten, Verwertungsquoten und Recyclingeffizienzen, veröffentlicht das UBA jährlich neu auf der Internetseite "Daten zum Batteriemarkt, zur Altbatterierücknahme und -verwertung". Verschiedene Grafiken veranschaulichen dort Jahresergebnisse und Entwicklungen, die sich im Bereich der Batterien aufzeigen.