Altbatterien

Altbatterien können giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei enthalten. Um Mensch und Umwelt zu schützen und Wertstoffe in hohem Maße wiederzugewinnen, müssen sie getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und recycelt werden. Im Jahr 2021 nahm die Sammelmenge an Gerätebatterien um 3.281 Tonnen bzw. 12,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu.

Inhaltsverzeichnis

 

Im Jahr 2021 hat Deutschland alle von der EU geforderten Mindestziele erreicht

Von 257.113 Tonnen (t) Altbatterien, die den speziellen Recyclingverfahren für Altbatterien zugeführt wurden, konnten 215.352 t (2020: 146.490 t) Sekundärrohstoffe wiedergewonnen werden.

In den einzelnen Verfahren waren das insbesondere Blei, Schwefelsäure, Stahl, Ferromangan, Nickel, Zink, Cadmium sowie Quecksilber. Diese Rohstoffe können im Rahmen einer Kreislaufführung erneut zur Batterie- und Akkuherstellung eingesetzt werden.

Dies zeigt, dass auch im Berichtsjahr 2021 wieder ein hoher Anteil der Wertstoffe in Altbatterien effizient wiedergewonnen wurde und Deutschland alle von der EU festgelegten Mindestziele für das Sammeln und Recyceln von Altbatterien erreichte.

Die Masse der Altbatterien, die den Recyclingverfahren zur stofflichen Verwertung zugeführt wurde, stieg im Vergleich zum Vorjahr stark an, um 41,6 Prozent (%). Die Aufteilung der 257.113 t in die Kategorien

  • Blei-Säure-Altbatterien (201.519 t),
  • Nickel-Cadmium-Altbatterien (1.045 t) und
  • sonstige Altbatterien (54.549 t)

zeigt den hohen Anteil der Blei-Säure-Altbatterien am Gesamtmarkt der Altbatterien.

Unter die Kategorie „sonstige Altbatterien“ fallen insbesondere Alkali-Mangan (AlMn)-, Zink-Kohle (ZnC)-, Lithium (Li)- und Lithium-Ionen (Li-Ion) Altbatterien. Die Masse dieser Kategorie stieg im Jahr 2021 stark um 84,2 %: Nach 22.315 t im Jahr 2019 und 29.620 t im Jahr 2020 waren es 2021 54.549 t sonstige Altbatterien, die einem Recyclingverfahren zugeführt wurden.

Für das Jahr 2021 wurden – entsprechend der Methodik der Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012 – folgende durchschnittliche Recyclingeffizienzen erzielt:

    • Verfahren der Recyclingbetriebe von Blei-Säure-Batterien: 84,5 %,
    • Verfahren von Nickel-Cadmium-Batterien: 79,4 % und
    • Verfahren von sonstigen Batterien: 80,9 %.

    Die Recyclingbetriebe von Blei-Säure-Batterien erreichen mit knapp über 84 % eine deutlich höhere Effizienz als die geforderte Mindestrecyclingeffizienz in Höhe von 65 %. Bei den Recyclingbetrieben von sonstigen Batterien ist im Vergleich zu den Vorjahren ein Zuwachs der Effizienz auf rund 81% zu verzeichnen.

    Die Recyclingeffizienz eines Recyclingverfahrens erhält man, indem die Masse der zurückgewonnenen Sekundärrohstoffe (Outputfraktionen) zur Masse der Altbatterien, die dem Verfahren zugeführt wurde (Inputfraktionen), ins Verhältnis gesetzt wird.

    Das Ziel der Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012, die im Jahr 2012 in Kraft trat, ist die Vergleichbarkeit der Recyclingeffizienzen der EU-Mitgliedstaaten durch eine einheitliche Berechnungsgrundlage. Die Begriffe Output- und Inputfraktion sind im Artikel 2 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 in Verbindung mit Anhang I dieser Verordnung definiert.

    Zur Veranschaulichung der EU-Mindestrecyclingziele dient eine Abbildung, in der die ermittelten durchschnittlichen Recyclingeffizienzen den Mindestzielen gegenübergestellt werden (siehe Abb. „Effizienzen der Recyclingverfahren für Altbatterien 2020 und 2021“).

    Bei der Darstellung von durchschnittlichen Recyclingeffizienzen, die der Prüfung der EU-Mindestziele dienen, kann es vorkommen, dass einzelne ineffiziente Recyclingverfahren die Zielanforderungen nicht erreichen und aufgrund der Systematik unerkannt bleiben. Unsere Einzelfallbetrachtung zeigt, dass alle Recyclingverfahren die Mindestziele erfüllen oder sogar weit übertreffen. Einzig die Recyclingverfahren für Nickel-Cadmium-Batterien liefern ein differenziertes Bild: So zählen die Verfahren mit 79,4 % zwar zu den effizientesten Recyclingverfahren – im Vergleich zu den gesetzlichen Vorgaben in Höhe von 75 % wurden die Mindestziele jedoch nur knapp übertroffen.

    Ferner haben die Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien (GRS Batterien, GRS Consumer, GRS Healthcare, GRS Powertools, GRS eMobility, CCR REBAT, Landbell GmbH - LANDBELL GROUP, DS Entsorgungs- und Dienstleistungs- GmbH, Öcorecell, ECOBAT Logistics GmbH) ausführliche Daten zu den Verwertungsergebnissen der Geräte-Altbatterien im Rahmen des jährlichen Erfolgskontrollberichts an das ⁠UBA⁠ übermittelt. Neben der Batterieart „Geräte-Altbatterien“ (Batterien, die im Haushalt eingesetzt werden) untergliedern sich Altbatterien außerdem in Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien.

    Die Masse der Geräte-Altbatterien, die einem Recyclingverfahren zur stofflichen Verwertung zugeführt wurde, betrug im Jahr 2021 28.652 t (2020: 23.292 t). Die Verwertungsquote für Geräte-Altbatterien, die ausdrückt, wieviel von den gesammelten Altbatterien tatsächlich einer stofflichen Verwertung zugeführt wurden, ist gestiegen von 88,4 % im Jahr 2020 auf nun 96,7 %. Dies bedeutet, dass im Jahr 2021 nahezu alle gesammelten Batterien (29.624 t) einer stofflichen Verwertung zugeführt (28.652 t) wurden. Wie erklärt sich eine Verwertungsquote von unter oder über 100 %? Da sich die Verwertungsquote auf die Sammlung und die Verwertung von Altbatterien eines Kalenderjahres bezieht, resultieren Verwertungsquoten unter oder über 100 % größtenteils aus dem Auf- oder Abbau von Lagerbeständen der Rücknahmesysteme oder der Sortierer. Im Jahr 2021 wurden keine Altbatterien einer Deponierung oder Verbrennung zugeführt

    Im Ergebnis belegen die aktuellen Daten, dass der Großteil der Geräte-Altbatterien sowohl den Recyclingbetrieben zugeführt als auch hochwertig stofflich verwertet werden.

    Diagramm: Die Recyclingverfahren von Blei-Säure-Altbatterien erreichten 2021 eine durchschnittliche Effizienz von 84,5 %, von Nickel-Cadmium-Altbatterien 79,4 % und von den sonstigen Batterien durchschnittlich 80,9 %.
    Effizienzen der Recyclingverfahren für Altbatterien 2020 und 2021
    Quelle: Recyclingbetriebe von Altbatterien entsprechend den Vorgaben der EU-Verordnung zur Berechnung der Recyclingeffizienzen für Altbatterien (493/2012) Diagramm als PDF
     

    Die Sammelquote für Gerätebatterien stieg im Jahr 2021 auf 48,2 Prozent

    Für die Berechnung der Sammelquote ist die Masse der Geräte-Altbatterien, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes in einem Kalenderjahr zurückgenommen wurde, ins Verhältnis zu setzen zu der Masse an Gerätebatterien, die im Durchschnitt des betreffenden und der beiden vorangegangenen Kalenderjahre im Geltungsbereich dieses Gesetzes erstmals in Verkehr gebracht worden ist. Diese Berechnungsmethode führte im Berichtjahr 2021 zu einer Sammelquote von 48,2 % (2020: 45,6 % Sammelquote) (siehe Abb. „Gerätebatterien: Sammelquote stieg im Berichtsjahr 2021“). Damit hat Deutschland die EU-weit geltende Sammelquote von 45 % gemäß der Batterie-Richtlinie (2006/66/EG) wieder erreicht.

    Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 63.210 t Gerätebatterien in Verkehr gebracht. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Rückgang um 2.185 t beziehungsweise um 3,3 %. Die Masse der zurückgenommenen Geräte-Altbatterien steigerte sich gegenüber dem Vorjahr um 3.281 t auf 29.624 t. Dies entspricht einer Steigerung von 12,5 %. Der leichte Rückgang der in Verkehr gebrachten Masse und ein gleichzeitiger Anstieg der Sammelmenge führten zu einer Steigerung der Sammelquote im Berichtjahr 2021.

    Der Gesetzgeber hat für das Berichtsjahr 2021 eine Anhebung der Sammelquote von 45 Prozent auf 50 Prozent beschlossen. Im aktuellen Berichtsjahr 2021 konnte mit einer Sammelquote von 48,17 Prozent diese Mindestsammelquote zwar noch nicht erreicht werden, aber dies lässt sich mit der angewandten Berechnungsmethode zur Ermittlung der Sammelquote erklären. Danach ist die Masse der Geräte-Altbatterien, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes im Kalenderjahr zurückgenommen wurde, ins Verhältnis zu setzen zu der Masse an Gerätebatterien, die im Durchschnitt des betreffenden und der beiden vorangegangenen Kalenderjahre im Geltungsbereich dieses Gesetzes erstmals in Verkehr gebracht worden. Dieser „Berechnungseffekt“ wird somit erst im Berichtsjahr 2023 völlig egalisiert sein.

    Die Betrachtung der Sammelquoten in 2021 je Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien lässt eine erfreuliche Entwicklung erkennen. So konnten alle Rücknahmesysteme die im Berichtjahr geltende Sammelquoten erreichen bzw. teils übertreffen: Das GRS konnte eine Sammelquote von 50,9%, GRS branchenspezifische Rücknahmesysteme GRS Consumer, GRS eMobility, GRS Healthcare und GRS Powertools eine Sammelquote von jeweils 50,0 %, CCR Rebat von 51,7%, DS von 55,9%, Landbell von 1.533,9 %, Ecobat von 50,2% und Öcorecell von 69,9%, erzielen.

    Die extrem hohe Sammelquote von Landbell hängt zum einen mit den sehr geringen gemeldeten Mengen von unter einer Tonne zusammen und zum anderen mit dem Umstand, dass das Rücknahmesystem erst am 21. Dezember 2021 zugelassen wurde und somit nur die Mengen von weniger als zwei Wochen gemeldet wurden.

    Das Diagramm bildet die Entwicklung der Sammelquote von 2012 bis 2021 ab. In 2021 stieg die Sammelquote auf 48,2 %.
    Gerätebatterien: Sammelquote stieg im Berichtsjahr 2021
    Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien Diagramm als PDF
     

    Gerätebatteriemarkt: Masse der Lithium-Sekundärbatterien stieg wie im Jahr zuvor stärker als jedes andere Batteriesystem an

    Die Gerätebatterien unterteilen sich in die Primär- und die Sekundärbatterien. Als Primärbatterien (nicht wiederaufladbar) bezeichnet man die herkömmlichen Einwegbatterien. Sekundärbatterien (wiederaufladbar) werden in der Regel Akkus genannt und können nach Gebrauch mit einem Ladegerät mit neuer Energie versorgt werden.

    Primärbatterien:

    • Der Anteil der im Berichtsjahr 2021 in Verkehr gebrachten Primärbatterien am Gesamtvolumen der Gerätebatterien betrug 67 % (siehe Abb. „Gerätebatterien: Anteil der in Verkehr gebrachten Akkus betrug im Jahr 2021 33 Prozent“). Im Vergleich zu den vorangegangenen Berichtsjahren (2014 bis 2020) ist dieser Wert, anders als noch im Berichtsjahr 2020, leicht gesunken. Das entspricht dem aktuellen ⁠Trend⁠ der letzten Jahre, bei dem zu beobachten ist, dass der Anteil der Primärbatterien zugunsten der Akkus weiterhin schrumpft: Im Jahr 2010 waren noch 76 %, im Jahr 2009 sogar noch 81 % aller Gerätebatterien Primärbatterien (siehe Abb. „Gerätebatterien: Entwicklung der in Verkehr gebrachten Primär- und Sekundärbatterien und der größten Batteriesysteme).
    • Im Jahr 2021 wurden 36.665 t Alkali-Mangan (AlMn)-Batterien in Verkehr gebracht. Gegenüber 2020 ist das ein Rückgang um 1.725 t. Der Anteil am Gesamtmarkt der Gerätebatterien beträgt 58,7 %. Im Jahr 2009 betrug er noch 71 %, seit 2012 ist der Wert fast unverändert.
    • Zink-Kohle (ZnC)-Batterien wurden im Jahr 2021 ca. 3.600 t in Verkehr gebracht. Das entsprach in etwa 5,7 % aller Gerätebatterien.
    • Die Masse der in Verkehr gebrachten Lithium-Primärbatterien (Li) nahm in 2021 gegenüber dem Vorjahr deutlich ab. Im Jahr 2021 sind es 1.569 t, im Jahr zuvor waren es noch 2.253 t.

    Sekundärbatterien:

    Im Jahr 2021 wurden 33 % der Gerätebatterien als Akkus in Verkehr gebracht. Im Jahr 2021 betrug die Masse der Akkus 20.756 t. Somit stieg die Masse der Sekundärbatterien erneut um 2.007 t.

    Bei einer Betrachtung über einen längeren Zeitraum von 2010-2020 zeigt sich: Die Masse der Akkus erhöhte sich bis heute um über 70 %. (siehe Abb. „Gerätebatterien: Entwicklung der in Verkehr gebrachten Primär- und Sekundärbatterien und der größten Batteriesysteme"). Unter ökologischen Aspekten ist eine weitere Steigerung des Akku-Anteils wünschenswert. Akkus können mehrfach wiederaufgeladen werden und verbessern so ihre Umwelt- und Energiebilanz. Ersetzt man beispielsweise Primärbatterien der Baugröße AA durch Akkus gleicher Baugröße, lässt sich etwa ein halbes Kilogramm klimarelevantes Kohlendioxid pro Servicestunde der Batterie sparen (climatop 2009). Die Klimabelastung pro Servicestunde lässt sich weiter senken, wenn der Akku jeweils langsam aufgeladen und das Ladegerät nach Gebrauch vom Stromnetz getrennt wird.

    • Die Masse der in Verkehr gebrachten Lithium-Ionen-Akkus (Li-Ion) stieg auch 2021 – nach kontinuierlichen Zuwächsen seit 2010 – deutlich um ca. 15 % an. Im Jahr 2021 waren es 16.103 t, die in Verkehr gebracht wurden, gegenüber dem Vorjahr ist das eine Steigerung um 2.103 t. Im Vergleich der Batteriesysteme können Li-Ion-Akkus die höchsten jährlichen Zuwachsraten vorweisen.
    • Im Jahr 2021 wurden 1.980 t Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH) in Verkehr gebracht. Die Masse ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken.
    • Die in Verkehr gebrachte Masse der Nickel-Cadmium-Akkus (NiCd) sank im Jahr 2021 wieder auf nun 137 t. Gegenüber dem Jahr 2020 ist das ein Rückgang um ca. 15 % bzw. 25 t. Generell ist über den Zeitraum 2010 -2021 ein Rückgang der NiCd-Akkus zu betrachten. Die überwiegenden Gründe für diese erfreuliche Entwicklung sind die im Batteriegesetz seit 2009 verankerten Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Schwermetalle (Cadmiumverbot) sowie ein verändertes Verbraucherverhalten
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