Elektroaltgeräte enthalten wertvolle Metalle und andere Stoffe, die wiederverwendet werden können. Das schont Ressourcen und Umwelt. Häufig enthalten Elektrogeräte aber auch Schadstoffe. Diese gefährden bei nicht fachgerechter Entsorgung Gesundheit und Umwelt. Daher werden Elektroaltgeräte getrennt gesammelt.
Im Jahr 2019 wurden in Deutschland etwa 947.067 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt. Der weit überwiegende Teil waren Altgeräte aus privaten Haushalten im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ca. 835.131 Tonnen). Das entspricht 10,06 Kilogramm pro Einwohner und Jahr. Die restlichen Mengen (ca. 111.936 Tonnen) kamen von anderen Nutzern als privaten Haushalten.
Gesetzliche Grundlagen
Eine ordnungsgemäße Entsorgung von Elektroaltgeräten – also solchen Elektrogeräten, die bereits Abfall geworden sind – vermeidet eine Gefährdung der Umwelt und ermöglicht das Recyceln von Wertstoffen. Um dies europaweit einheitlich zu regeln, existiert seit 2003 die Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (WEEE-Richtlinie, alte Fassung: Richtlinie 2002/96/EG). Sie wurde in Deutschland 2005 durch das Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (ElektroG) umgesetzt. Im Juli 2012 wurde die EU-Richtlinie neu gefasst – aktuell gültige Fassung Richtlinie 2012/19/EU (sogenannte WEEE II). Diese wurde in nationales Recht durch die Novellierung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, kurz ElektroG, vom 20. Oktober 2015 umgesetzt. Zum 1. Januar 2022 wurde das ElektroG erneut novelliert.
In Deutschland wurde für die Entsorgung von Elektroaltgeräten die so genannte geteilte Produktverantwortung eingeführt. Dies bedeutet, dass wesentliche Pflichten zum einen bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE), zum anderen bei den Herstellern von Elektro(nik)geräten liegen. Die örE sind verpflichtet, Sammelstellen für Elektroaltgeräte einzurichten und diese dort grundsätzlich kostenlos zurückzunehmen. Dies geschieht derzeit an rund 2.400 kommunalen Sammelstellen, wie beispielsweise den Wertstoffhöfen, Schadstoffmobilen oder Depot-Sammelcontainern. Die Hersteller können außerdem freiwillig Altgeräte zurücknehmen zum Beispiel in Form von eigenen Rücknahmestellen oder -systemen.
Bereits seit Juli 2016 sind Vertreiber (Händler) mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Spätestens ab 1. Juli 2022 sind auch Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche 800 Quadratmetern, die mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen (z.B. Supermärkte, Discounter) zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Die aufgeführten Vertreiber sind verpflichtet, kleine Altgeräte, deren Kantenlänge nicht größer ist als 25 Zentimeter unentgeltlich zurückzunehmen (sog. 0:1 Rücknahme); bei Altgeräten mit einer Kantenlänge größer als 25 Zentimeter, ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen (sog. 1:1 Rücknahme). Über die kostenlosen Möglichkeiten, ein Altgerät zurückzugeben sowie solches bei Anlieferung eines Neugeräts (nach Hause) im Gegenzug abholen zu lassen, muss der Vertreiber die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Vertragsschluss hinweisen. Gleiche Regelungen gelten auch im Versandhandel: In dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte; die Mindestfläche von 800 Quadratmetern auf alle Lager- und Versandflächen. Versandhändler können zum Beispiel kostenlose Rücksendemöglichkeiten anbieten oder mit dem stationären Handel kooperieren.
Zudem dürfen kleinere Einzelhändler und Hersteller freiwillig Elektroaltgeräte kostenfrei zurücknehmen. Auch Betreiber von zertifizierten Elektroaltgeräte-Recyclinganlagen (sogenannte Erstbehandlungsanlagen) können sich freiwillig an der kostenlosen Altgeräterfassung beteiligen, indem sie hierfür Rücknahmestellen einrichten.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, Elektroaltgeräte auf einem dieser Wege abzugeben und dürfen diese keinesfalls im Hausmüll (Restmüll, Verpackungsmüll) entsorgen.
Für die ordnungsgemäße Entsorgung der zurückgenommenen Elektroaltgeräte sind wiederum die Hersteller verantwortlich. Sie tragen die finanzielle Produktverantwortung für die Entsorgung der in Verkehr gebrachten Elektrogeräte. Zusätzlich regelt die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, die so genannte RoHS-Richtlinie den Einsatz bestimmter umweltgefährdender Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie wird in Deutschland durch die Elektrostoff-Verordnung umgesetzt. Diese trat am 9. Mai 2013 in Kraft. Demnach können insbesondere die Stoffe Blei, Quecksilber, Cadmium, Sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle (PBB) und Polybromierte Diphenylether (PBDE), auch bekannt als bromierte Flammschutzmittel, in neuen Elektrogeräten nur noch stark eingeschränkt verwendet werden.
Recycling und Verwertung
Die zurückgegebenen Elektroaltgeräte werden an kommunalen Sammelstellen in sechs Sammelgruppen sortiert. Dadurch kann bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung und Behandlung besser auf die Anforderungen der unterschiedlichen Geräte eingegangen werden. So werden beispielsweise große Altgeräte getrennt von kleinen sowie batteriehaltige Geräte gesondert gesammelt, damit die Altgeräte sowie mögliche enthaltene Batterien nicht zerstört bzw. beschädigt werden. Wärmeüberträger wie beispielsweise Kühlgeräte werden aufgrund der in ihnen noch häufig enthaltenen Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKWs) auch gesondert gesammelt und behandelt. Zudem werden Gasentladungslampen wegen des enthaltenen Quecksilbers in einer eigenen Sammelgruppe gemeinsam mit LED-Lampen (quecksilberfrei) getrennt erfasst. Hintergrund der Getrennterfassung aller Lampen ist die oftmals nicht eindeutige Identifizierbarkeit von quecksilberhaltigen und quecksilberfreien Lampen.
Alle ordnungsgemäß gesammelten und zurückgenommenen Altgeräte müssen einer Behandlung in einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage zugeführt werden. Dort werden sie auf Vorbereitung zur Wiederverwendung geprüft und ggf. zur Wiederverwendung vorbereitet oder behandelt dabei von Schadstoffen entfrachtet sowie in Bauteile und Materialfraktionen zerlegt, damit diese verwertet (recycelt oder energetisch verwertet) werden können. Die Behandlung hat nach bestimmten Anforderungen, die in einer eigenen Verordnung festgelegt sind, zu erfolgen – Elektro- und Elektronik-Altgeräte Behandlungsverordnung (EAG-BehandV). Im Rahmen der Behandlung von Altgeräten müssen bestimmte Mindestverwertungsquoten sowie Quoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling erreicht werden.
Die Behandlungs- und Verwertungsverfahren sind je nach Geräteart teilweise sehr unterschiedlich. Bei Kühlgeräten beispielsweise findet zuerst eine Absaugung des Kühlmittel-Öl-Gemisches aus dem Kühlkreislauf statt. Anschließend werden die Gehäuse maschinell zerkleinert. Dabei werden die in dem Isoliermaterial enthaltenen Gase (bei älteren Geräten auch FCKW) abgesaugt und anschließend schadlos entsorgt.
Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) werden ebenfalls maschinell zerkleinert und anschließend in einem Nass- oder Trockenverfahren behandelt. Dabei wird das Quecksilber abgesaugt und über Aktivkohle gefiltert beziehungsweise reichert sich im Sedimentschlamm an. In weiteren Schritten ist eine Rückgewinnung des Quecksilbers möglich.
Computerbildschirme/ -monitore und Fernsehbildschirme werden in der Regel zunächst manuell zerlegt. Dabei entfernen Fachkräfte schadstoffhaltige Bauteile wie Batterien, Kondensatoren, die teils noch quecksilberhaltige Hintergrundbeleuchtung von Flachbildschirmen oder auch noch die stark bleihaltigen Kathodenstrahlröhren von alten Röhrenfernsehern. Ebenfalls werden wertvolle Bauteile wie Leiterplatten oder Kunststoffstreuscheiben ausgebaut. Die verbleibenden Bauteile werden mechanisch zerkleinert und anschließend durch Sortier- und Trennverfahren in verschiedene Fraktionen sortiert. Auch automatische Schneide- und Trennverfahren zur Separation von schadstoff- und wertstoffhaltigen Bauteilen sind in der Bildschirmbehandlung etabliert.
Am Ende des Behandlungsprozesses sind aus den Elektroaltgeräten viele verschiedene Fraktionen entstanden. Die Metallfraktionen – beispielsweise Eisen, Stahl, Kupfer, Aluminium oder Messing – werden in Metallhütten für die Produktion neuer Metalle eingesetzt. Leiterplatten und zum Beispiel Stecker mit vergoldeten Kontakten gehen in der Regel in bestimmte Kupferhütten, die auch auf die Rückgewinnung von Edel- und Sondermetallen spezialisiert sind. Die Kunststofffraktionen werden zum Teil energetisch aber auch stofflich verwertet.
Sammel- und Verwertungsquoten für Elektroaltgeräte
Die WEEE-Richtlinie enthält neben Sammelzielen von Elektroaltgeräten (Mindestsammelquote) auch spezifische Recycling- und Verwertungsquoten. Deutschland ist seit 2006 verpflichtet, der EU-Kommission über die Einhaltung dieser Quoten zu berichten. Seit 2016 gibt die WEEE-Richtlinie relative Sammelquoten vor. Der Wert betrug zunächst 45 Prozent (%) des Durchschnittsgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektro(nik)geräte. Seit 2019 müssen 65 % gesammelt werden (nach der gleichen Berechnungsmethode). Im Jahr 2019 erreichte Deutschland eine Sammelquote von 44,3 %.
Darüber hinaus geben die WEEE-RL und das ElektroG spezielle Quoten für das Recycling und die Verwertung der verschiedenen Gerätekategorien vor. Für alle Altgeräte sind je nach Kategorie Verwertungsquoten zwischen 75 und 85 % und Quoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von zusammen zwischen 55 und 80 % zu erreichen. Im Jahr 2019 hat Deutschland diese Quoten eingehalten.
Aktuelle Herausforderungen
Sammelmenge erhöhen
Die von 2016 bis 2018 gültige Anforderung, eine Mindestsammelquote von 45 % zu erreichen, wurde jeweils knapp verfehlt oder knapp erreicht (2016: 44,9 %, 2017: 45,1 %, 2018: 43,1 %). Im Jahr 2019 wurde die Sammelmenge gegenüber dem Vorjahr 2018 zwar um ca. 90.000 Tonnen gesteigert – aufgrund der kontinuierlich steigenden Mengen an Geräten, die in Verkehr gebracht wurden, bleibt die erreichte Sammelquote von 44,3 % jedoch auf dem Niveau des Vorjahres. Daher sind weiterhin deutliche Anstrengungen notwendig. Wichtig war hierbei zunächst die Sicherstellung einer kostenfreien flächendeckenden haushaltsnahen Erfassung von Elektroaltgeräten unter anderem durch einen Ausbau der Rückgabemöglichkeiten. Diese wurden durch die Novellierung des ElektroG nun um die Rücknahmeverpflichtung durch den Lebensmitteleinzelhandel und die Rücknahmemöglichkeit der Erstbehandlungsanlagen erweitert. Zudem müssen die Erfassung durch nicht erfassungsberechtigte Akteure, illegale Abgriffe und illegale Exporte von Altgeräten und Bauteilen eingedämmt werden sowie die Mitteilungspflichten zu in Verkehr gebrachten und erfassten Mengen durch die Akteure der Entsorgungskette eingehalten werden. Auch eine kontinuierliche Information seitens der Hersteller, öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger und Vertreiber über legale Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte sowie die Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Gründe der Getrenntsammlung von Elektroaltgeräten, wie Ressourcenschonung oder Reduktion von Schadstoffemissionen müssen verstärkt stattfinden. Die ElektroG-Novelle bestimmt diesbezüglich umfassende Informationspflichten.
Ressourcenrelevante Geräte besser erfassen
Bei der Behandlung und Verwertung von Elektroaltgeräten sind die Recyclingausbeuten für Massemetalle (Eisen, Kupfer, Aluminium) sehr gut. Die Rückgewinnung von Edel- und Sondermetallen, insbesondere aus bestimmten Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik (IKT), ist dagegen noch deutlich ausbaubar. Vor allem hochtechnisierte Geräte wie Laptops, Handys, Smartphones, Computer und Ähnliches enthalten viele ressourcenrelevante Metalle. Diese Metalle sind häufig nur in geringen absoluten Mengen pro Gerät enthalten, ergeben aber für den gesamten Abfallstrom hohe Gesamtfrachten. So sind zum Beispiel in einer Tonne Handys etwa 250 Gramm Gold enthalten – zum Vergleich: Eine Tonne Golderz enthält etwa fünf Gramm Gold. Da die Primärgewinnung von Gold und anderen ressourcenrelevanten Metallen häufig mit sehr hohen Umweltbelastungen verbunden ist, müssen diese Rohstoffe konsequent recycelt werden. Dazu müssen in einem ersten Schritt die entsprechenden Altgeräte besser erfasst werden. Durch die Vermischung mit anderen, weniger ressourcenrelevanten Elektroaltgeräten (zum Beispiel Drucker, Kopierer) sinkt der relative Anteil der wertvollen Metalle im Abfallstrom.
Im Großteil der Behandlungsanlagen werden die Altgeräte mechanisch zerkleinert und anschließend durch Sortiertechnologien in verschiedene Fraktionen getrennt. Dabei gelangen viele Edel- und Sondermetalle in Fraktionen, aus denen sie nicht mehr zurückgewonnen werden. Die Ausbeute an diesen Metallen kann durch die Optimierung der Schredder- und Sortiertechnologien verbessert werden. Besser ist es jedoch, entsprechende Bauteile wie Leiterplatten oder Stecker vor der mechanischen Zerkleinerung manuell zu demontieren. Aufgrund der derzeit hohen Erlöse wird dies für besonders werthaltige Bauteile auch in vielen Anlagen bereits umgesetzt. Aber auch hier gibt es noch Verbesserungspotenzial. Das Umweltbundesamt hat in mehreren Forschungsvorhaben konkrete Empfehlungen für die Sammlung, Behandlung und Verwertung von ressourcenrelevanten Elektroaltgeräten untersuchen und erarbeiten lassen. Viele der Empfehlungen wurden in der Elektro- und Elektronik-Altgeräte Behandlungsverordnung umgesetzt.
Konkrete Verbesserungen der Verwertung bestimmter Gerätegruppen notwendig
Trotz der guten Gesamtsituation beim Recycling von Elektroaltgeräten lässt sich die umweltgerechte Entsorgung einiger Gerätegruppen noch optimieren, was auch durch die neue Elektro- und Elektronikaltgeräte Behandlungsverordnung erreicht werden soll. Bei Kühlschränken oder Bildschirmgeräten sind die Erfassungs- und Behandlungsmethoden noch immer nicht optimal eingestellt. So werden die FCKWs aus alten Kühlschränken nicht immer restlos zurückgewonnen und vernichtet. Insbesondere die illegale Entnahme der kupfer- und damit werthaltigen Kompressoren stellt ein gravierendes Problem dar. Dadurch wird der Kühlkreislauf zerstört und die FCKW-haltigen Kühlmittel entweichen ungehindert in die Atmosphäre. Vor allem, wenn Geräte bei Sperrmüllsammlungen über Nacht auf die Straße gestellt werden, besteht die Gefahr solcher Diebstähle. Da darüber hinaus manche Recyclinganlagen unter dem Druck stehen, eine möglichst kostengünstige Entsorgung anzubieten, ist eine vollständige Entnahme der FCKWs nicht immer sichergestellt.
Klarer Verbesserungsbedarf herrscht ebenso bei den großen Bildschirmgeräten (Kathodenstrahl- und LCD-Fernseher und -Monitore). Sie werden beim Sammeln in großen Containern häufig beschädigt oder zerstört. Dies erschwert die weitere Verwertung und birgt die zusätzliche Gefahr von Schadstoffkontaminationen (beispielsweise durch Quecksilber aus der LCD-Hintergrund-Beleuchtung). In naher Zukunft wird auch das Entsorgen und Recyceln von Photovoltaikmodulen an Relevanz gewinnen. Die zu entsorgenden Mengen sind aufgrund der langen Lebensdauer der Module bislang noch sehr gering, werden im kommenden Jahrzehnt jedoch stark ansteigen. Hierfür müssen rechtzeitig ausreichende Kapazitäten beim Recycling geschaffen sowie ein geeignetes Erfassungssystem aufgebaut werden.
Illegaler Export
Laut einer Studie von Ökopol im Auftrag des Umweltbundesamtes wurden im Jahr 2008 etwa 155.000 Tonnen Elektro-Altgeräte aus Deutschland in Länder wie Nigeria, Ghana, Indien oder Südafrika exportiert. Sie wurden als Gebrauchtgeräte deklariert. Der weitaus größte Teil davon waren Fernseher und Monitore. Ein wesentlicher Teil befand sich in einem sehr schlechten Zustand. In den genannten Ländern gibt es aber kaum professionelle Recyclingstrukturen. Häufig gewinnen junge Menschen aus den nicht mehr funktionsfähigen Geräten einige wenige masserelevante Wertstoffe (Kupfer, Aluminium, einen Teil des Goldes). Dabei riskieren sie ihre Gesundheit und die Umwelt wird stark belastet. Üblicherweise werden die Monitore auf den Boden geworfen, um sie zu zerstören. Die Kunststoffummantelung von Kupferkabeln wird weggeschmort. Dabei entwickeln sich giftige Dämpfe. Andere Geräteteile werden ohne jeglichen Arbeitsschutz im Säurebad aufgelöst. Die Restteile werden verbrannt, wild deponiert oder in Flüssen abgelagert.
Um diese unhaltbare Situation zu verbessern, schreibt die neue WEEE-Richtlinie vor, dass vor dem Export die Funktionsfähigkeit der als gebraucht deklarierten Geräte nachgewiesen werden muss. Durch diese Umkehr der Beweislast soll sichergestellt werden, dass nur noch intakte Geräte exportiert werden. Denn diese schonen durch eine weitere Nutzung in den Empfängerländern Ressourcen, da die Produktion von Neugeräten vermieden wird. Parallel zu der Eindämmung von illegalen Exporten müssen auch die Sammelstrukturen und Behandlungskapazitäten in den potenziellen Empfängerländern auf- und ausgebaut werden, um die enthaltenen Stoffe recyceln zu können. Denn auch in diesen Ländern fallen zunehmend eigene Elektroaltgeräte an. Hier muss eine gesundheits- und umweltverträgliche Entsorgung sichergestellt werden.
Vermeidung und lange Nutzung bieten die größten Ressourcenschutzpotenziale
Ressourcen können jedoch nicht allein durch effizientes Recycling geschont werden. Denn die Recyclingtechnik muss sich immer wieder an Techniksprünge bei Elektro- und Elektronikprodukten anpassen. In der Zwischenzeit werden die enthaltenen Rohstoffe nicht optimal oder gar nicht zurückgewonnen. Teilweise stehen die Recyclingunternehmen auch unter einem hohen betriebswirtschaftlichen Druck, der es nicht immer zulässt, alle Rohstoffe vollständig wiederzugewinnen.
Aus Ressourcenschutzsicht ist grundsätzlich eine Reduktion der anfallenden Gesamtmenge von Elektroaltgeräten anzustreben. Der wichtigste Ansatzpunkt dafür ist: Die Kauflust der Deutschen hat ihre Schattenseite. Für unseren Konsum werden (zu) viele Ressourcen in Anspruch genommen. Je mehr Produkte auf den Markt gebracht und gekauft werden, desto mehr Elektroaltgeräte fallen an. Die Verbindung zwischen Produkt und Abfall kann nicht geleugnet werden. Außerdem verbraucht die Neuproduktion viel Energie. Laut gesetzlich verankerter Abfallhierarchie steht die Vermeidung an erster Stelle vor der Vorbereitung zur Wiederverwendung und der Entsorgung. Doch in der Praxis sieht dies meist anders aus.
Mit der Vermeidung unnötiger Konsumgüter kann jede und jeder einzelne etwas tun. So kann eine nachhaltige Ressourcenschonung erreicht und gleichzeitig die Lebensqualität gesteigert werden. Denn wenn wir nicht kritisch hinterfragen, was wir zum Leben brauchen, führt dies letztlich auch zu einer Minderung der Lebensqualität. Durch den Kauf unnötiger Dinge entgehen uns viele Alternativen, unser Leben angenehm zu gestalten. Auch durch eine längere Nutzung der Geräte wird die absolute Abfallmenge ohne größere Einschränkungen verringert. Hier ist jede Bürgerin und jeder Bürger selbst gefordert zu überlegen, ob ein Gerät tatsächlich wieder ausgetauscht werden muss. Auch die Hersteller sind weiterhin gefordert, ihre Produkte so zu gestalten, dass einer langen Nutzung auf hohem Qualitätsniveau nichts im Wege steht.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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