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Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Abfall | Ressourcen

Elektrogeräte: Mehr Rücknahmestellen und bessere Informationen

Elektroaltgeräte

Ab dem 1. Januar 2022 gilt das geänderte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG): Neue Rücknahmestellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, bessere Information für Verbraucher*innen und einheitliche Sammelstellenlogos sollen die Altgeräterückgabe weiter vereinfachen. Zum Beispiel müssen ab dem 1. Juli 2022 auch die meisten Lebensmitteldiscounter Altgeräte zurücknehmen.

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Änderung im ElektroG: Auch passive Elektrogeräte werden erfasst

Mehrfachsteckdose

Ab dem 1. Mai 2019 gelten auch sogenannte passive Endgeräte – also solche, die Strom lediglich durchleiten wie Steckdosen oder Lichtschalter – als Elektro- oder Elektronikgeräte im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Hersteller passiver Elektrogeräte müssen sich bis zum 1. Mai 2019 bei der „stiftung ear“ registrieren.

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„Das ElektroG leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz“

alte Elektrogeräte, wie PC, Computerbildschirm und Laptop

Ab dem 15. August 2018 fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte unter das ElektroG, außer sie sind explizit ausgeschlossen. Das können zum Beispiel der Badezimmerschrank mit fest verbauter Beleuchtung oder die blinkenden Turnschuhe sein. Was Verbraucherinnen und Verbraucher wissen sollten, erklärt UBA-Expertin Isabel Wagner.

Abfall | Ressourcen, Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Elektro(nik)geräte: Herstellerpflichten EU-weit durchsetzen

Elektronikschrott auf einem Haufen, zum Beispiel alte Handys, Computer, Laptops und Tastaturen

Stellen aus fast 20 EU-Ländern, die in ihrem Land für Sanktionen zur „EU-Richtlinie zu Elektro- und Elektronikaltgeräten“ zuständig sind, haben sich zu einem Netzwerk zusammengeschlossen. Auf dem vom UBA initiierten Gründungstreffen am 7. und 8. September 2017 wurde beschlossen, Verstöße grenzüberschreitend agierender Gerätehersteller künftig durch engere Zusammenarbeit effektiver zu verfolgen.

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Wohin mit dem Elektroschrott?

Mit der neuen Fassung des ElektroG wird die umweltgerechte Entsorgung von Elektroschrott einfacher.

Egal ob Waschmaschine, Fernseher, Handy oder Fernbedienung – alle Elektroaltgeräte können Sie umweltschonend entsorgen und kostenlos an Ihrem Wertstoffhof abgeben. Auch der Handel nimmt alte Geräte kostenlos zurück. Denn das Recycling der Rohstoffe, die in den Geräten stecken, schont Umwelt und Klima. Der "International E-Waste Day" macht am 14. Oktober 2021 auf die richtige Entsorgung aufmerksam.

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Umweltgerechte Entsorgung von Elektroschrott wird einfacher

Alte Fernsehgeräte

Am 24. Oktober 2015 trat das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft. Neben den Kommunen nimmt ab sofort auch der Handel alte Geräte zurück – kostenlos. Ziel ist es unter anderem, mehr Elektroaltgeräte fachgerecht zu sammeln. Diese Geräte können ab jetzt auch in vielen Fachgeschäften und über den Versand abgegeben werden.

Bildschirme und Lampen

Bei der Verwertung von Bildschirmen sowie Gasentladungslampen („Energiesparlampen“) ist Sorgfalt geboten: Klassische Röhrenbildschirme enthalten Blei, Gasentladungslampen enthalten Quecksilber und sind häufig noch in alten Flachbildschirmen enthalten. Die Menge der verkauften Fernseher und Computermonitore ist 2024 leicht angestiegen. Die in Verkehr gebrachte Menge an Lampen sinkt weiterhin.

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Elektro- und Elektronikaltgeräte

Bürgerinnen und Bürger können Elektroaltgeräte kostenfrei an kommunalen Sammelstellen/ Wertstoffhöfen sowie bei großen Elektrogerätehändlern in vielen Supermärkten, Lebensmitteldiscountern und Baumärkten sowie bei Onlinehändlern zurückgeben. Hersteller übernehmen die Entsorgung. Seit dem Jahr 2019 gilt eine Mindestsammelquote von 65 %. Diese Sammelquote wurde mit 29,5 % deutlich verfehlt.

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Kurzlink: www.uba.de/t19180de