Produkte länger nutzen: Gewährleistung, Reparatur und Neukauf

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Reparaturen können die Lebensdauer von Elektrogeräten verlängern und dadurch Ressourcen sparen.
Quelle: Maksim Kostenko / Fotolia

Inhaltsverzeichnis

 

Unsere Tipps

  • Aus Umweltsicht gilt fast immer: Nutzen Sie Ihre Elektro- und Elektronikgeräte so lange wie möglich.
  • Lassen Sie defekte Geräte reparieren.
  • Machen Sie bei defekten oder nicht einwandfreien Geräten von Ihren Gewährleistungsansprüchen Gebrauch.
  • Achten Sie beim Neukauf auf reparaturfreundliche und langlebige Geräte.
  • Prüfen Sie, ob alternativ zum Neukauf auch ein energieeffizientes Gebraucht- oder Leihgerät in Frage kommt.
  • Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht.
 

Gewusst wie

Die Herstellung von neuen Elektro- und Elektronikgeräten ist mit einem hohen Energie- und Ressourcenverbrauch verbunden. Trotzdem werden sie von Verbraucher*innen immer früher weggeschmissen. Aber selbst bei sachgerechter Entsorgung können die wertvollen Ressourcen nicht vollständig zurückgewonnen werden.

Deshalb gilt: Nutzen Sie Ihre Produkte so lange wie möglich.

Reparieren lohnt sich: Aus Umweltsicht lohnt sich eine Reparatur statt eines Neukaufs so gut wie immer.

  • Kleinere Bagatellreparaturen können Sie mit Hilfe der Bedienungsanleitung des Herstellers selbst durchführen. Verschiedene Onlineportale wie "Kaputt.de" oder "iFixit" stellen Reparaturlösungen, Anleitungen bis hin zu Reparaturvideos bereit.
  • Bei größeren Reparaturen sollten Sie sich mehrere Kostenvoranschläge einholen. Unabhängige Reparaturbetriebe sind mitunter günstiger als die Werkskundendienste der Hersteller. Alle Reparaturbetriebe haften gemäß Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) für eine mangelfreie Reparatur.
  • Eine kostengünstige Alternative bieten sogenannte Repair Cafés. Hierbei handelt es sich um ehrenamtliche Reparaturinitiativen, wo unter Anleitung von Fachleuten gemeinsam repariert wird. Eine Haftung für Mängel der Reparatur besteht in Repair Cafés üblicherweise nicht.

Wichtig: Solange Sie Gewährleistungs- oder Garantieansprüche haben, vermeiden Sie Reparaturen in Eigenregie – sonst können Sie diese Ansprüche verlieren. Klären Sie vorab mit dem Garantiegeber, ob es sich bei Ihrem aufgetretenen Defekt um einen Garantiefall handelt.

Gewährleistungsrechte umweltfreundlich nutzen: Nicht immer läuft nach einem Neukauf alles rund. Hat die gekaufte Ware innerhalb der ersten zwei Jahre einen Mangel, sollten Sie von Ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen. Ein Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine gekaufte Ware frei von Mängeln zu übergeben. Ist dies nicht der Fall, haben Sie für zwei Jahre Anspruch auf Gewährleistung. Beachten Sie hierbei die sogenannte Beweislastumkehr. Nach zwölf Monaten müssen Sie als Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand. Reklamieren Sie den Mangel am besten schriftlich und mit Fristsetzung beim Verkäufer. Zunächst haben Sie gegenüber dem Händler einen Anspruch auf Nacherfüllung. Grundsätzlich können Sie wählen, ob das Produkt repariert (Nachbesserung) oder durch ein neues, mangelfreies Produkt ersetzt werden soll (Neulieferung). Eine Reparatur ist die umweltfreundlichere Option. Ist beides nicht möglich, für den Verkäufer unverhältnismäßig kostenintensiv oder lässt er die gesetzte Frist verstreichen, können Sie im Anschluss zwischen einem Rücktritt oder einer Kaufpreisminderung wählen. Wenn Sie sich mit einem Mangel arrangieren können und das Gerät nur unwesentlich vom Neuzustand abweicht, ist es ökologisch sinnvoller, das Produkt zu behalten und den Preis zu mindern. Wenn ein Mangel vom Verkäufer verursacht wurde, können Sie mitunter Schadensersatz beim Verkäufer geltend machen. Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernehmen einige Hersteller oder Verkäufer für ihre Produkte Garantien. Klären Sie mit dem Garantiegeber, ob es sich bei Ihrem aufgetretenen Defekt um einen Garantiefall handelt.

Langlebige Produkte bevorzugen: Wie lange ein Produkt hält, lässt sich im Voraus nie exakt bestimmen. Folgende Tipps helfen Ihnen aber, beim Neukauf langlebigere Produkte besser zu finden:

  • Langlebige Geräte sind tendenziell teurer. Es ist ein Zusammenhang zwischen Preis und langlebigeren Geräte zu beobachten. Dies ist beispielsweise auf eine höhere Materialqualität oder Ersatzteilvorhaltung zurückzuführen. Eine Garantie für Langlebigkeit ist der Preis indes nicht. Aber die Stiftung Warentest hat für einige Produktkategorien Preisgrenzen ausgemacht: So soll beispielsweise bei einem Staubsauger das Risiko eines früheren Defekts steigen, wenn er weniger als 80 Euro kostet.
  • Lebensdauertests berücksichtigen: Informieren Sie sich vorab bei Testmagazinen zur Lebensdauer von Geräten. Die Stiftung Warentest testet unter anderem die Lebensdauer von Waschmaschinen und die Haltbarkeit von Staubsaugern.
  • Auf Reparierbarkeit achten: Fragen Sie den Händler oder Hersteller:
    o ob das Gerät generell repariert werden kann,
    o wie lange Ersatzteile verfügbar sind,
    o welche Reparatur- und Wartungsangebote bestehen und
    o welche einfachen Reparaturen von Ihnen selbst durchgeführt werden können.
  • Freiwillige Zusatzgarantien: Über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus bieten einige Händler und Hersteller Zusatzgarantien an. Die Länge der Garantiedauer - entweder für das Gesamtgerät oder für einzelne Komponenten - kann eine Orientierungshilfe sein. Bevor Sie sich für eine kostenpflichtige Garantieverlängerung entscheiden, prüfen Sie die Garantiebedingungen.
  • Blauer Engel: Bei einigen Elektro- und Elektronikprodukten wie Staubsaugern, Computern, Kaffeemaschinen und Druckern zählen neben einem niedrigen Energie- und Ressourcenverbrauch auch Reparierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit zu den produktspezifischen Umweltkriterien des Blauen Engels.

Geräte leihen oder gebraucht kaufen: Viele Elektro- und Elektronikgeräte, wie Bohrmaschinen kommen im Haushalt nur selten zum Einsatz. Überlegen Sie daher vor dem Kauf eines solchen Produktes, wie oft Sie es brauchen werden.
Eine umweltfreundliche Alternative sind energieeffiziente Leihgeräte. Diese können beispielsweise in Baumärkten ausgeliehen oder über  Initiativen, wie zum Beispiel pumpipumpe in der Nachbarschaft geborgt werden.
Eine andere Alternative, auch für häufiger genutzte Produkte sind hochwertige und energieeffiziente Gebrauchtgeräte mit Garantie vom Händler. Es finden sich Angebote von Waschmaschinen über Kühlschränke bis hin zu Notebooks. Achten Sie hier genau auf die Garantiebedingungen. 

Richtige Entsorgung: Sie sind als Verbraucherin und Verbraucher verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte separat vom Hausmüll zu entsorgen. Hierzu können sie sie kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Manche Kommunen organisieren auch die Abholung, zum Beispiel im Rahmen der Sperrmüllabfuhr. Alternativ können Sie Rücknahmestellen der Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten nutzen. Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sind verpflichtet, Ihr Altgerät bei Neukauf der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen (sogenannte 1:1 Rücknahme), kleinere Altgeräte unter 25 cm Kantenlänge auch ohne Neukauf. Informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer kommunalen Abfallentsorgung über die nächstgelegenen Abgabestellen. Funktionstüchtige Geräte können Sie über Gebrauchtwarenbörsen oder -häuser einer weiteren Nutzung zuführen.

Was Sie noch tun können:

  • Nutzen Sie das umfassende Informations- und Beratungsangebot der Verbraucherzentralen zu Ihren Verbraucherrechten. Rechtliche Beratung erhalten Sie auch von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
  • Eine Schlichtung stellt eine risikofreie Alternative zu einem Gerichtsprozess dar, um Ihre Verbraucherrechte gegenüber einem Unternehmen geltend machen zu können.
Machen Sie bei einem vorhandenen Mangel von Ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch. Aus Umweltsicht ist die Reparatur oder Minderung des Kaufpreises empfehlenswert. Hat die gekaufte Ware innerhalb der ersten zwei Jahre einen Mangel, machen Sie von Ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch. Beachten Sie hierbei die sogenannte Beweislastumkehr nach zwölf Monaten.
Verbraucherrechte umweltfreundlich nutzen

Vereinfachte Darstellung der Mängelgewährleistung. Hat die gekaufte Ware innerhalb der ersten zwei Jahre einen Mangel, machen Sie von Ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch. Beachten Sie hierbei die sogenannte Beweislastumkehr nach zwölf Monaten.

Quelle: Umweltbundesamt
 

Hintergrund

Umweltsituation: Viele Elektro- und Elektronikgeräte werden immer kürzer genutzt – mit Folgen für Mensch und Umwelt. Denn Herstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung neuer Produkte verursachen erhebliche Umweltbelastungen: Begrenzt verfügbare Ressourcen werden schneller abgebaut, Treibhausgase schaden dem ⁠Klima⁠ und das Abfallaufkommen wird erhöht. Zum Beispiel verursacht eine langlebige Waschmaschine in einem Betrachtungszeitraum von 20 Jahren knapp 1.100 kg weniger CO₂-Äquivalente als eine kurzlebige Variante: Das sind knapp 30 Prozent weniger Treibhausgasemissionen. Ein langlebiges TV-Gerät stößt innerhalb von 10 Jahren knapp 600 kg weniger CO₂-Äquivalente und somit rund 20 Prozent weniger Treibhausgasemissionen aus als kurzlebige Modelle. Bei über acht Millionen verkauften TV-Geräten in Deutschland im Jahr 2014, wird die Dimension möglicher Treibhausgaseinsparungen bei einer längeren Nutzung deutlich.
Es ist daher in den meisten Fällen nicht sinnvoll, ein noch funktionierendes Gerät durch ein sparsameres Modell zu ersetzen. Die Einspareffekte durch ein neues Gerät können die Energieverbräuche für die Herstellung eines Neugeräts i. d. R. nicht kompensieren. Wenn man beispielsweise ein Notebook durch ein neues, energieeffizienteres Notebook ersetzt, müsste man das neue Gerät mehrere Jahrzehnte lang nutzen, um den Aufwand für die Herstellung durch die Einsparung in der Nutzung wieder aufzuwiegen.

Gesetzeslage: Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, dem Käufer die gekaufte Ware mängelfrei zu übergeben. Andernfalls hat der Käufer einen Anspruch auf Gewährleistung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Darüber hinaus bieten einige Hersteller oder Händler für ihre Produkte auf freiwilliger Basis Garantien an. Durch die Inanspruchnahme dieser Rechte können Verbraucher*innen einen Beitrag zur Verlängerung der Nutzungs- und Lebensdauer von Produkten leisten. Eine Verbraucherbefragung von Conpolicy im Auftrag des Verbraucherschutzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zeigt aber, dass rund 60 % der Befragten ihre Verbraucherrechte nur schlecht kennen. Vor allem was das Wissen über Gewährleistungsrechte und Garantieregelungen angeht, besteht Nachholbedarf.

Marktbeobachtung: Auf der einen Seite steigt die Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern. Auf der anderen Seite hat sich die durchschnittliche Nutzungsdauer vieler elektronischer Geräte in den letzten Jahren tendenziell verkürzt. Diese Erscheinung wird seit einigen Jahren unter dem Begriff "Obsoleszenz" diskutiert. Die Gründe dafür sind vielfältig: Neben kürzeren Innovationszyklen, Defekten durch Materialschwächen, schlechter Reparierbarkeit, hohen Reparaturkosten, fehlenden Software-Updates, aber auch dem Verbraucherwunsch nach modernen Geräten, verleiten aggressive Werbe- und Rabattaktionen zum Neukauf und Mehrkonsum. So ist der Anteil der innerhalb von weniger als fünf Nutzungsjahren aufgrund eines Defektes ausgetauschten Haushaltsgroßgeräte von 3,5 % im Jahr 2004 auf 8,3 % im Jahr 2013 gestiegen. Ein anderes Beispiel: 2012 waren über 60 % der ausgetauschten Flachbildschirmfernseher noch funktionstüchtig.

Produkte länger nutzen

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FAQ

Wie lange kann ich meine Gewährleistungsrechte geltend machen?

Bei neu erworbenen Geräten können Sie Ihre Gewährleistungsrechte innerhalb einer Gewährleistungsfrist von grundsätzlich zwei Jahren ab der Übergabe des Kaufgegenstandes geltend machen. Für gebrauchte Gegenstände kann diese Frist auf ein Jahr beschränkt werden. Freiwillige Garantien der Hersteller oder Verkäufer können, im Gegensatz zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten, dagegen individuell über einen längeren Zeitraum vereinbart und gewährt werden.

Muss ich das Vorliegen eines Mangels beweisen?

Gewährleistungsrechte greifen nur ein, wenn der Mangel des Geräts schon bei der Übergabe vorhanden war. Zeigt sich innerhalb der ersten zwölf Monate seit der Übergabe ein Mangel der Kaufsache, dann wird grundsätzlich vermutet, dass die Sache bereits bei Übergabe mangelhaft war. Der Käufer muss also weder darlegen, welche Ursache der Mangel hat, noch dass er in den Verantwortungsbereich des Verkäufers fällt (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2016, Az. VIII ZR 103/15). Tritt ein Mangel der Kaufsache erst nach zwölf Monaten auf, muss der Käufer dann nachweisen, dass der Mangel bereits vor der Übergabe entstanden ist (Beweislastumkehr).

Stellen nicht eingehaltene Umweltversprechen in der Werbung einen Mangel dar?

Unter bestimmten Umständen kann die Abweichung eines Produkts von bestimmten ökologischen Vorgaben oder (Werbe-)Aussagen als Mangel betrachtet werden. Macht ein Hersteller beispielsweise öffentlich Aussagen zur Umweltfreundlichkeit seines Produkts, beispielsweise zum CO₂-Ausstoß eines Autos oder zur Mindestlebensdauer eines Geräts, und weicht das von Ihnen gekaufte Modell tatsächlich von diesen Aussagen ab, kann dies einen Mangel darstellen und die entsprechenden Gewährleistungsrechte nach sich ziehen. Ebenso kann es als Mangel zu beurteilen sein, wenn bestimmte gesetzliche Vorgaben zur Energieeffizienz, zum Beispiel von Kraftfahrzeugen oder Glühlampen, nicht erfüllt werden. In diesen Fällen lassen Sie sich rechtlich beraten.

Auf einem Schaubild wird die Wertschöpfungskette von der Rohstoffgewinnung, Produktion, Vertrieb und Verteilung, Konsum bis zur Entsorgung und Verwertung dargestellt.
Schaubild: Lebenszyklus eines Produktes entlang der Wertschöpfungskette
Quelle: BMU Schaubild als PDF
 

Quellen

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