Bei der Gefriertruhe den Stromverbrauch im Auge behalten

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Gefriergeräte gehören zu den größten Stromfressern im Haushalt
Quelle: Tran-Photography / Fotolia.com

Inhaltsverzeichnis

 

Welche Umwelttipps Sie bei Gefriergeräten beachten sollten

  • Kaufen Sie Gefriergeräte mit niedrigem Stromverbrauch (A-Geräte).
  • So groß wie nötig, so klein wie möglich: Zu große Gefriergeräte kosten unnötig Strom.
  • Öffnen Sie Gefrierschrank und -truhe jeweils nur kurz, damit möglichst wenig warme Luft einströmt.
  • Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.
 

Gewusst wie

Sparsame Geräte: Gefriergeräte laufen rund um die Uhr und gehören wie Kühlgeräte zu den größten Stromfressern im Haushalt. Die Stromkosten bewegen sich – je nach Modell und Alter – zwischen 30 und 80 Euro im Jahr. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt dies Stromkosten in Höhe von 450 bis zu 1.200 Euro. Der jährliche Stromverbrauch ist auf jedem Gerät in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Mit Einführung des neuen EU-Energielabels im Jahr 2021 erfolgt die Einordnung auf Basis des Energieverbrauches bzw. der Energieeffizienz in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Aufgrund neuer Messmethoden finden sich die aktuell effizientesten Geräte maximal in Klasse C oder D . Vergleichen Sie in Geschäften, in Katalogen oder im Internet mehrere Geräte, ob nicht eines davon eine noch höhere Kennzeichnung trägt.

Die richtige Größe: Bei Gefriergeräten gilt die Erfahrung, dass sich das Einfrierverhalten der Gerätegröße anpasst: Je größer das Gerät, umso größer wird die persönliche Vorratshaltung. Dabei ist zu beachten: Je größer das Gefrierfach beziehungsweise das Gefriervolumen, desto größer sind die Stromkosten. Denn auch der nicht genutzte Stauraum erhöht den Energieverbrauch. Kalkulieren Sie deshalb Ihren Vorratsbedarf an Gefriergut eher vorsichtig. Die Stiftung Warentest gibt als Faustregel für das Gefriervolumen 40 bis 80 Liter pro Person an. Wichtig: Bei separatem Gefriergerät ist ein Gefrierfach im Kühlschrank überflüssig. Wenn möglich, sollte das Gefriergerät an einen kühlen Ort (z.B. Keller) gestellt werden.

Richtig entsorgen: Elektrogeräte sind am Ende ihrer Lebensdauer, insbesondere wegen der möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sowie wegen der Rückgewinnung von Wertstoffen, getrennt zu entsorgen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben – zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil.

Ebenfalls sind Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern verpflichtet, kleine Altgeräte, deren Kantenlänge nicht größer ist als 25 Zentimeter, unentgeltlich zurückzunehmen (z. B. Rasierapparat, Uhren, Fernbedienung). Ist Ihr Elektro-Altgerät größer als 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschine, Fernseher, Drucker), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern Sie sich ein Neugerät (nach Hause) anliefern lassen und möchten, dass Ihr Altgerät im Gegenzug mitgenommen wird, müssen Sie dies dem Händler bereits bei Abschluss des Kaufvertrags mitteilen. Gleiches gilt auch für Versandhändler, die eine Lager- und Versandfläche von mindestens 400 Quadratmetern für Elektrogeräte besitzen. Diese können zum Beispiel kostenlose Rücksendemöglichkeiten anbieten oder mit dem stationären Handel kooperieren. Auch kleinere Einzelhändler oder Hersteller dürfen freiwillig Elektro-Altgeräte kostenfrei zurücknehmen – fragen Sie am besten nach. Informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer kommunalen Abfallentsorgung über die nächstgelegenen Abgabestellen.

In einigen Fällen ist es schwierig zu beurteilen, ob es sich bei dem Produkt um ein Elektrogerät handelt (beispielsweise Pedelec, Gartenwerkzeuge, Massagesessel, Ladekabel, Taschenlampen, Druckerpatronen etc.). Daher sind die Hersteller von Elektrogeräten verpflichtet, ihre Produkte entsprechend zu kennzeichnen. Man erkennt Elektrogeräte an der durchgestrichenen Abfalltonne auf dem Produkt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung. Bei batteriebetriebenen Geräten sollten die Batterien und Akkus – soweit möglich – vorher entnommen werden und anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel entsorgt werden. Funktionstüchtige Geräte können Sie über Gebrauchtwarenbörsen oder -häuser einer weiteren Nutzung zuführen und so helfen das Abfallaufkommen zu verringern.

Was Sie noch tun können:

  • Kaufen Sie Geräte mit halogenfreien Kältemitteln (in der Regel Isobutan (R 600a)) und halogenfreien Schäumungsmitteln.
  • Öffnen Sie Deckel/Türe nicht zu lange.
  • Temperatur regulieren: Minus 18 °C im Gefriergerät reichen aus.
  • Gefriergeräte nicht in die Nähe von Wärmequellen (z.B. Herd) stellen und nicht direkter Sonneneinstrahlung aussetzen.
  • Das Gerät regelmäßig abtauen.
  • Der Reif von Lebensmitteln verbraucht Energie, daher die Lebensmittel gut verpacken.
Ein leerer Kühlschrank verbraucht unnötig viel Strom
Kaufberatung Kühlschrank
Quelle: Umweltbundesamt
 

Hintergrund

Die Verwendung von vollhalogenierten, Ozonschicht schädigenden Kohlenwasserstoffen (⁠FCKW⁠) als Kälte- und Schäumungsmittel in Kühlgeräten ist seit 1995 in Deutschland verboten. Seit dem 1. Januar 2015 ist in der EU auch das Inverkehrbringen von Haushaltskühl- und gefriergeräten verboten, die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit einem Treibhauspotenzial von 150 oder mehr enthalten. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren sind aber immer noch viele betroffene Geräte im Einsatz. Durch illegal entsorgte Gefrierschränke können FCKW oder HFKW unkontrolliert in die ⁠Atmosphäre⁠ entweichen und zur weiteren Zerstörung der Ozonschicht und/ oder zur Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen.

In Haushaltsgeräten wird heute zumeist Isobutan (R 600a) als Kältemittel und Pentan (R 601) als Schäumungsmittel eingesetzt. Diese halogenfreien Kohlenwasserstoffe haben kein Ozonabbaupotenzial und nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial.

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:

EU-Energielabel Kühlgeräte
EU-Energielabel Kühlgeräte
Quelle: Europäische Kommission
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