Wäschetrockner: Bei Kauf und Nutzung auf Energieeffizienz achten

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- Kaufen Sie einen Wäscheständer oder eine Wäscheleine: Das ist die energieeffizienteste Form der Wäschetrocknung.
- Bei einem elektrischen Wäschetrockner: Kaufen Sie ein Gerät mit niedrigem Stromverbrauch (A++ oder A+++-Geräte).
- Schleudern Sie die Wäsche mit möglichst hoher Drehzahl.
- Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.
Sparsame Geräte: Bei Wäschetrocknern gibt es noch große Unterschiede im Energieverbrauch. Die Stromkosten summieren sich – je nach Modell und Nutzungshäufigkeit – auf über 1.000 Euro im Laufe von 15 Jahren. Die sparsamsten Geräte tragen aktuell die Energieeffizienzklassen A++ oder A+++ (EU-Label). Es handelt sich dabei entweder um elektrische Kondensationstrockner mit Wärmepumpentechnologie oder um gasbetriebene Geräte mit Abluft. Die sparsamen Geräte der besten Effizienzklasse A++ oder A+++ sind in der Anschaffung zwar teurer, verbrauchen aber nur die Hälfte der Energie eines Geräts der Effizienzklasse B. Aber auch innerhalb der A-Kategorie gibt es noch große Unterschiede. Im günstigsten Fall spart das laut Stiftung Warentest nach zehn Betriebsjahren 570 Euro Stromkosten.
Die richtigen Handgriffe: Wichtig ist, dass Sie die Wäsche möglichst trocken aus der Waschmaschine holen. Wählen Sie hierzu die höchstmögliche Schleuderdrehzahl Ihrer Waschmaschine (Richtwert: 1.400 Umdrehungen). Je höher die Schleuderdrehzahl, desto stärker wird die Wäsche entfeuchtet und desto weniger Energie benötigt der Trocknungsgang im Trockner. Der Energieverbrauch für die höhere Schleuderzahl ist dabei zu vernachlässigen.
Richtig entsorgen: Elektrogeräte sind am Ende ihrer Lebensdauer, insbesondere wegen der möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sowie wegen der Rückgewinnung von Wertstoffen, getrennt zu entsorgen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben – zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil.
Ebenfalls sind Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern verpflichtet, kleine Altgeräte, deren Kantenlänge nicht größer ist als 25 Zentimeter, unentgeltlich zurückzunehmen (z. B. Rasierapparat, Uhren, Fernbedienung). Ist Ihr Elektro-Altgerät größer als 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschine, Fernseher, Drucker), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern Sie sich ein Neugerät (nach Hause) anliefern lassen und möchten, dass Ihr Altgerät im Gegenzug mitgenommen wird, müssen Sie dies dem Händler bereits bei Abschluss des Kaufvertrags mitteilen. Gleiches gilt auch für Versandhändler, die eine Lager- und Versandfläche von mindestens 400 Quadratmetern für Elektrogeräte besitzen. Diese können zum Beispiel kostenlose Rücksendemöglichkeiten anbieten oder mit dem stationären Handel kooperieren. Auch kleinere Einzelhändler oder Hersteller dürfen freiwillig Elektro-Altgeräte kostenfrei zurücknehmen – fragen Sie am besten nach. Informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer kommunalen Abfallentsorgung über die nächstgelegenen Abgabestellen.
In einigen Fällen ist es schwierig zu beurteilen, ob es sich bei dem Produkt um ein Elektrogerät handelt (beispielsweise Pedelec, Gartenwerkzeuge, Massagesessel, Ladekabel, Taschenlampen, Druckerpatronen etc.). Daher sind die Hersteller von Elektrogeräten verpflichtet, ihre Produkte entsprechend zu kennzeichnen. Man erkennt Elektrogeräte an der durchgestrichenen Abfalltonne auf dem Produkt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung. Bei batteriebetriebenen Geräten sollten die Batterien und Akkus – soweit möglich – vorher entnommen werden und anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel entsorgt werden. Funktionstüchtige Geräte können Sie über Gebrauchtwarenbörsen oder -häuser einer weiteren Nutzung zuführen und so helfen das Abfallaufkommen zu verringern.
Was Sie noch tun können:
Bei Wäschetrocknern wird zwischen zwei Gerätetypen unterschieden:
Die Energieeffizienzklasse oberhalb A erreichen bisher nur Kondensationstrockner, die das Prinzip der Wärmepumpe nutzen. Dabei wird die Wärme aus der Abluft in die Wäsche zurückgeleitet und erneut genutzt.
Trockner mit Wärmepumpentechnologie verwenden als Kältemittel häufig teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit hohen Treibhauspotenzialen, z.B. R134a oder R407C. Durch illegal entsorgte Trockner können diese Stoffe unkontrolliert in die Atmosphäre entweichen und zur weiteren Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen. Auf dem Markt sind auch Geräte mit halogenfreien Kältemitteln erhältlich. Meistens ist dies Propan (R290). Dieser halogenfreie Kohlenwasserstoff hat nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial.