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Regionalnachweisregister (RNR)

Das Schaubild zeigt den Ort 06844 Dessau-Roßlau, von der Gemeindegrenze wird ein 50 km-Radius gebildet. Die in diesem Radius enthaltenen Windkraftanlagen sind mit einem grünen Haken versehen, die außerhalb mit einem roten.
Regionalnachweisregister: Die Verwendungsregion
Quelle: Umweltbundesamt

Seit Jahresbeginn 2019 ermöglicht das Regionalnachweisregister (RNR) die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-Strom. Im RNR werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-Anlage (zum Beispiel ein Windpark) eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Stromanbieter können damit ihren Kundinnen und Kunden Regionalstromprodukte aus EEG-Strom anbieten.

Inhaltsverzeichnis

Regionalnachweise kurz erklärt

Bei Verwendung von Regionalnachweisen dürfen Stromversorger nun in ihrer Stromkennzeichnung ausweisen, dass der von ihnen gelieferte EEG-Strom aus Anlagen in der Region der Verbraucherin oder des Verbrauchers kommt. Durch das Regionalnachweissystem stellt das Umweltbundesamt sicher, dass die regionale Eigenschaft einer aus erneuerbaren Energien erzeugten Kilowattstunde Strom nur einmal an eine Verbraucherin oder einen Verbraucher verkauft wird. 

Durch Zahlung der EEG-Umlage, mit der die Förderung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse finanziert wird, hat jede Stromverbraucherin und jeder Stromverbraucher Anteil an der Energiewende. Das kommt in der Stromkennzeichnung in dem dort ausgewiesenen EEG-Anteil („Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage“) zum Ausdruck. Mit dem neuen Instrument der Regionalnachweise kann dieser Anteil regional gestellt, also der gelieferte EEG-Strom aus der Region bezogen werden. Der Regionalnachweis ermöglicht die dafür erforderliche Zuordnung und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Doppelvermarktung und falschen Werbeversprechen. 

Die gesetzliche Grundlage ist die Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV).

Hier geht es zum Regionalnachweisregister: www.hknr.de

Die Schritte sind: 1. Registrierung der Akteure, 2. Registrierung der Anlagen, 3. Ausstellung der Regionalnachweise durch das UBA, 4. Entwertungszeitraum 1.8. bis 15.12. erstmalig ab 2020, 5. jährlich ab 1.11.2020 regionale Stromkennzeichnung (für das Lieferjahr 2019) Schritte zur Stromkennzeichnung mit Regionalnachweisen
Quelle: Umweltbundesamt

Regionenkonzept / Zuordnungstabelle 2026

Der Regionalnachweis ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, EEG-Strom aus ihrer Region zu beziehen. Die Region wird aus den Postleitzahlengebieten gebildet, die sich in einem 50-km-Umkreis um das Postleitzahlengebiet befinden, in dem der Strom verbraucht wird. 

Ausgangspunkt für die Ausstellung von Regionalnachweisen ist das Verwendungsgebiet, also die Gemeinde oder das Postleitzahlgebiet des Stromverbrauchs. Im Umkreis von 50 km befindliche Anlagen können für die regionale Stromkennzeichnung berücksichtigt werden. Für jedes Verwendungsgebiet haben wir die Verwendungsregion berechnet und die entsprechenden Postleitzahlen in der Zuordnungstabelle aufgelistet. Diese Liste gilt jeweils verbindlich für ein Kalenderjahr. Durch Änderung von Postleitzahlen oder Gemeindezuschnitten ändern sich die Verwendungsregionen. Wir werden die Zuordnungstabelle deshalb jährlich neu veröffentlichen. Im Dezember jedes Jahres wird die Zuordnungstabelle für das Folgejahr bereitstehen.  

Die für das Jahr 2026 gültige Tabelle können Sie als csv-Datei herunterladen. Wir empfehlen das Öffnen der Datei in einem Datenbank-Programm. Tabellenbearbeitungsprogramme sind nur bedingt geeignet, da nicht alle Zeilen angezeigt werden können. Diese sehr lange Tabelle wird durch uns auch im „Regionalnachweisregister-Kartenclient“ grafisch umgesetzt veröffentlicht und ist für alle Interessierten nutzbar. Wir empfehlen die Browser Google Chrome oder Mozilla Firefox zur einwandfreien Darstellung des Kartenclients.

Downloads

Hier können Sie Dokumente über Informationen und Veranstaltungen zum Regionalnachweisregister herunterladen. Weitere Dokumente wie Vorschriften, Anleitungen und Formulare finden Sie bei den Unterlagen zum Herkunftsnachweisregister.

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Links

Dokumente

Nutzungsbedingungen für das Herkunftsnachweis- und das Regionalnachweisregister

In Kraft ab 25.06.2020

Häufige Fragen zum Regional- und Herkunftsnachweisregister

Handbücher zur Nutzung der Software des Herkunfts- und Regionalnachweisregisters

Das Handbuch für das Herkunftsnachweisregister ist auf Deutsch und auf Englisch verfügbar.

Hinweis: Wir überarbeiten derzeit alle Kapitel des HKNR-Handbuchs. Bis zur vollständigen Veröffentlichung aller Passagen lassen wir die veraltete Fassung vom September 2016 stehen. Bitte beachten Sie, dass viele rechtliche und technische Angaben überholt sind. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Registerverwaltung (siehe unter Kontakt).

Einzelne Kapitel, die bereits überarbeitet wurden, finden Sie auf unserer Registerseite:

Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur regionalen Grünstromkennzeichnung

Das UBA hat im Rahmen eines Forschungsvorhabens verschiedene Empfehlungen herausgearbeitet. Hier finden Sie die Ergebnisse einer Befragung von Verbraucher*innen, den Abschlussbericht des Forschungsprojektes sowie die Empfehlungen.

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Schlagworte

Kurzlink: www.umweltbundesamt.de/n47065de