„Besonders besorgniserregende Stoffe“ – oder Substances of Very High Concern, SVHCs – sind beispielsweise krebserregend, hormonell wirksam oder solche, die als besonders kritisch für die Umwelt angesehen werden. Die europäische Chemikalienverordnung REACH legt Informationspflichten für SVHCs fest (Art. 33). Ist ein SVHC in einem Erzeugnis in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent enthalten, muss diese Information von jedem Lieferanten (Hersteller, Importeur, Händler) an jeden kommerziellen Kunden in der Lieferkette weitergegeben werden. Der Begriff “Erzeugnis” bezeichnet dabei i.d.R. Gegenstände, z.B. Haushaltsgeräte, Textilien, Schuhe, Sportkleidung, Möbel, Heimwerkerprodukte, Elektronik & elektronische Geräte, Spielzeug, Fahrzeuge, Verpackungen etc. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf Anfrage ebenfalls informiert werden und sind damit in der Lage, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen.
Um das REACH-Verbraucherrecht in der europäischen Bevölkerung bekannter zu machen, startete das Umweltbundesamt (UBA) zusammen mit 19 Projektpartnern aus 13 EU-Mitgliedstaaten das EU LIFE Projekt AskREACH (siehe Auflistung unten). Die Projektziele waren:
- Sensibilisierung der Bevölkerung zu SVHCs in Erzeugnissen, damit bewusste Kaufentscheidungen getroffen werden können.
- Sensibilisierung von Erzeugnis-Lieferanten, damit sie ihre REACH Informationspflichten angemessen erfüllen.
- Verbesserung des Informationsflusses zu besonders besorgniserregenden Stoffen zwischen Verbraucher*innen und Lieferanten.
- Verbesserung der Kommunikationsprozesse in der Lieferkette mit dem Ziel, SVHCs in Erzeugnissen zu ersetzen.
Mit der im AskREACH Projekt entwickelten Smartphone App (Scan4Chem) können Verbraucherinnen und Verbraucher die Barcodes von Erzeugnissen scannen. Sie erhalten dann entweder über die AskREACH Datenbank Informationen zu SVHCs in diesen Erzeugnissen oder sie können – falls noch keine Informationen in der Datenbank sind - entsprechende Anfragen an die Erzeugnis-Lieferanten verschicken. Letztere können ihnen die Informationen per E-Mail zukommen lassen oder sie in die AskREACH Datenbank eintragen, so dass spätere Anfragen direkt aus der Datenbank beantwortet werden können. Die Datenbank wird über eine Eingabemaske, das sogenannte Supplier Frontend, gefüllt.
Einige Unternehmen konnten über das Projekt zusätzlich Unterstützung erhalten durch den Zugang zu einem IT-Tool, das die Kommunikation innerhalb der Lieferkette erleichtert.
Alle Bürgerinnen und Bürger in den AskREACH Partnerländern können die App kostenlos aus den App Stores herunterladen. Die App ist an alle relevanten Sprachen adaptiert. Sollten die gewünschten Informationen über ein Erzeugnis in der Datenbank noch nicht vorhanden sein, wird automatisch eine Anfrage generiert und kann vom App-Nutzer an den Erzeugnis-Lieferanten gesendet werden.
Seit Ende Oktober 2019 wurden die Apps der AskREACH Partnerländer sukzessive veröffentlicht. Mit Stand Mai 2024 waren in Europa in 21 Ländern Apps verfügbar: Belgien, Bulgarien, Dänemark (Tjek Kemien), Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen (Pytaj o chemię), Portugal, Schweden (Kemikalieappen), Serbien (auch in Bosnien-Herzegovina und Montenegro), Spanien, Tschechien, Ungarn. Ziel war, die App im gesamten europäischen Raum zu verbreiten.
Im Rahmen des AskREACH Projektes wurden zwei Informations-Kampagnen durchgeführt. Diese Kampagnen wurden auch nach Projektende (31.08.2023) in gewissem Umfang fortgeführt. Sie dienten zur Sensibilisierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und von Erzeugnis-Lieferanten.
Unternehmen profitieren auf mehreren Ebenen von der AskREACH Datenbank:
- Ein Antwortformular für die Beantwortung von Verbraucheranfragen erleichtert es Unternehmen, ihre REACH Auskunftspflicht schnell und effizient zu erfüllen.
- SVHC-Informationen können aber auch in einem Schritt für viele Erzeugnisse gleichzeitig in die Datenbank hochgeladen werden (Bulk Upload). Bei Bedarf können die Daten leicht aktualisiert werden.
- Für ganze Barcode-Bereiche kann deklariert werden, dass die entsprechenden Erzeugnisse keine SVHCs > 0,1 Gewichts% enthalten.
- Sobald die REACH Kandidatenliste um neue Stoffe erweitert wird, erhalten Unternehmen eine Erinnerung zur Aktualisierung Ihrer Daten.
- Verbraucher haben direkten Zugang zu Produktinformationen, d.h. der Kundenservice muss sich nicht um jede Verbraucheranfrage einzeln kümmern. Das spart Zeit und Aufwand auf beiden Seiten. Kund*innen wollen SVHC-Informationen direkt nach dem Scannen am Point of Sale bekommen, damit sie ihre Kaufentscheidung treffen können.
Während der Projekt-Laufzeit konnten Firmen ein IT-Tool zur Kommunikation innerhalb der Lieferkette testen, das es Unternehmen erleichtert, Informationen zu SVHCs und anderen Stoffen in ihren Erzeugnissen von ihren Zulieferern einzuholen und zu verwalten. Es handelte sich um ein existierendes Tool, das während des Projekt-Zeitraums von einigen Firmen getestet wurde. Das Tool wurde optimiert und steht nun kostenpflichtig zur Verfügung.
Die AskREACH Projektpartner sind Behörden, wissenschaftliche Einrichtungen und Nichtregierungs-Organisationen aus dem Bereich Umwelt und Verbraucher:
- Dänemark: Danish Environmental Protection Agency (DKEPA), Danish Consumer Council (DCC)
- Deutschland: Umweltbundesamt (UBA), Baltic Environmental Forum Germany (BEF DE), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hochschule Darmstadt Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia)
- Frankreich: Institut National de l’Environnement Industriel et des Risques (INERIS)
- Griechenland: National Observatory of Athens (NOA)
- Kroatien: Friends of the Earth Croatia (ZelHR)
- Lettland: Baltic Environmental Forum Latvia (BEF LV)
- Luxemburg: Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST)
- Österreich: Verein für Konsumenteninformation (VKI), GLOBAL 2000 Umweltschutzorganisation
- Polen: Buy Responsibility Foundation (FKO)
- Portugal: Association for the Sustainability of the Earth System (ZERO)
- Spanien: Ecologístas En Acción (EEA) (2019 ausgeschieden)
- Schweden: Swedish Chemicals Agency (KEMI), Swedish Consumers Association (SCA)
- Tschechien: Arnika – Toxics and Waste Programme
- Europa: European Environmental Bureau (EEB)
In Belgien, Bulgarien, Estland, Litauen, Serbien, Ungarn und in Spanien wurde die App ebenfalls zur Verfügung gestellt und von Kampagnen begleitet:
- Belgien: Bond Beter Leefmilieu (BBL)
- Bulgarien: Za Zemiata
- Estland: Baltic Environmental Forum Estonia (BEF EE)
- Litauen: Baltic Environmental Forum Lithuania (BEF LT)
- Serbien(App auch verfügbar in Bosnien-Herzegovina und Montenegro): Safer Chemicals Alternative (ALHem)
- Spanien: Fundación Vida Sostenible (FVS)
- Ungarn: National Society of Conservationists - Friends of the Earth Hungary (MTVSZ)
Das Projekt startete am 1. September 2017, wurde im Rahmen des EU LIFE Programms gefördert (Projektnummer LIFE16 GIE/DE/000738) und lief bis zum 31. August 2023. Die im Projekt entwickelten IT-Tools bleiben nach Projektende weiter erhalten und werden entsprechend betreut und beworben. Eine Webseite (nur auf Englisch) mit detaillierten Informationen zum Projekt, seinen Ergebnissen und Kontaktdaten ist verfügbar unter www.askreach.eu
Mit Stand vom 10.08.2026 haben einige AskREACH Partner ihre Verträge mit dem Umweltbundesamt wieder gekündigt, so dass die App in Bulgarien, Estland, Polen, Schweden, Spanien und Tschechien mittlerweile nicht mehr zur Verfügung steht.
Leider werden die AskREACH-Tools weder von Verbraucher*innen noch von Unternehmen in ausreichendem Maße genutzt, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen zu gewährleisten. Daher werden alle in AskREACH entwickelten IT-Tools (Smartphone-App, Web-App, Datenbank und das Supplier Frontend) zum Jahresende ihren Betrieb einstellen. Verbraucher*innen können bis zum 1. November 2026 über die Apps Anfragen zu SVHCs stellen, sodass Unternehmen ausreichend Zeit haben, bis zum Jahresende darauf zu antworten. Die Smartphone-App wird am 1. November 2026 aus den App-Stores entfernt.
Wir möchten uns bei allen Nutzer*innen der Tools und all unseren Unterstützern für ihr Interesse und ihr Engagement bedanken. Bitte beachten Sie, dass die Verpflichtungen gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung weiterhin gelten. Verbraucher*innen haben das Recht, Unternehmen nach besonders besorgniserregenden Stoffen zu fragen, und Unternehmen sind verpflichtet, darauf zu antworten. Die AskREACH-Projektpartner werden ihre Bemühungen fortsetzen, den Informationsaustausch über in Erzeugnissen enthaltene Chemikalien entlang der gesamten Wertschöpfungskette sowie die Verfügbarkeit dieser Informationen für Verbraucher*innen weiter zu fördern.
Die auf dieser Seite dargelegten Informationen und Ansichten sind die der Autor*innen und spiegeln nicht unbedingt die offizielle Meinung der Europäischen Union und des LIFE AskREACH Projekts wider.