REACH für Verbraucherinnen und Verbraucher

Gefährliche Chemikalien in Produkten: Zahlen Sie nicht den Preis, sondern fragen Sie nach!
Quelle: Europäische Chemikalienagentur

Gefährliche Chemikalien in Produkten: Zahlen Sie nicht den Preis, sondern fragen Sie nach!

Produkte können gefährliche Chemikalien enthalten. Wir empfehlen Ihnen Ihr Auskunftsrecht zu nutzen und vor dem Kauf beim Anbieter nachzufragen, welche besonders besorgniserregenden Stoffe in dem Produkt enthalten sind. Das geht ganz einfach: mit der Smartphone-App Scan4Chem des Umweltbundesamtes. Scannen Sie den Barcode des Produktes und versenden automatisch eine Anfrage an den zuständigen Hersteller oder Importeur. Oder Sie geben den Produktnamen oder den Barcode in unserer Scan4Chem Web-App ein und versenden eine Anfrage über Ihren eigenen E-Mail-Client.

Die EU-Chemikalienverordnung REACH gesteht Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht zu, vom Produktanbieter Informationen über das Vorhandensein „besonders besorgniserregender Stoffe“ in ihren Produkten zu bekommen. Allerdings müssen sie dazu eine Anfrage stellen. Mit unserer App ist das einfach! Die App wird in zahlreichen europäischen Ländern angeboten.

Tipp-Box

  • Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht unter ⁠REACH⁠! Das geht schnell und einfach mit der Smartphone-App Scan4Chem des Umweltbundesamtes oder der Scan4Chem Web-App. Damit machen Sie deutlich, dass Sie Produkte, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten, nicht kaufen wollen.
  • Nutzen Sie bei der Kaufentscheidung Gütesiegel für umwelt- und verbraucherfreundliche Produkte. Die Website Label-online.de bewertet Gütesiegel. Wir empfehlen, auf das Umweltzeichen „Blauer Engel“ zu achten.
  • Lesen Sie regelmäßig Umwelt- und Verbrauchermagazine – auch online. Darin finden Sie viele Informationen zur Sicherheit von Produkten und Chemikalien und Testberichte. Besuchen Sie das UBA-Konsumportal „Umweltbewusst leben: Der Verbraucher-Ratgeber“.
  • Den größten Gefallen erweisen Sie der Umwelt, wenn Sie möglichst langlebige Produkte kaufen, beziehungsweise wenig kaufen und verbrauchen. Dann werden weniger Rohstoffe benötigt, weniger Chemikalien gelangen in Umwelt und Nahrung und es entsteht weniger Abfall.
  • Verlängern Sie die Nutzungszeit von Produkten, z.B. indem Sie sie reparieren (lassen) anstatt gleich neue zu kaufen.

Warum ist REACH für Bürgerinnen und Bürger wichtig?

REACH soll die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor Gefahren schützen, die von Chemikalien ausgehen. Durch REACH können Produkte mit "besonders besorgniserregenden Stoffen" (substances of very high concern, SVHCs) erkannt und vermieden werden. Mit dem Auskunftsrecht zu SVHCs haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich selbst über solche Stoffe in Gebrauchsgegenständen zu informieren und sich bei ihren Kaufentscheidungen danach zu richten. Dadurch soll langfristig erreicht werden, dass besonders besorgniserregende Stoffe nicht mehr in Produkten verwendet werden und bei der Herstellung, in der Gebrauchsphase und danach nicht mehr in die Umwelt gelangen.

Auskunftsrechte

Werden chemische Stoffe zu Gebrauchsgegenständen verarbeitet (z. B. ein Farbstoff in einem Kunststoffprodukt), müssen innerhalb der Lieferkette Informationen zu den enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) und zur sicheren Handhabung weitergegeben werden. Dies gilt, sobald die Konzentration eines SVHCs im Produkt 0,1 Gewichtsprozent überschreitet. Handel, Importeure oder Hersteller müssen diese Informationen auf Anfrage Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung stellen. Dieses Recht gilt unabhängig von einem Kauf. Eine Antwort muss innerhalb von 45 Tagen erfolgen. Ein vergleichbares Auskunftsrecht bestand vor REACH nicht. Ihre Anfrage können Sie einfach und schnell mit unserer App Scan4Chem stellen (s.u.). Sie können aber auch den Musterbrief des Umweltbundesamtes nutzen (in deutscher oder englischer Sprache), oder direkt im Geschäft nachfragen.

Die Auskunftspflicht gilt für die meisten Alltagsgegenstände, z. B. Haushaltswaren, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerbedarf, Elektro-/Elektronikgeräte, Spielzeug, Fahrzeuge, Verpackungen etc. Für den Geltungsbereich der REACH-VO gibt es Ausnahmen für Produkte, die anders geregelt sind. Dazu gehören z. B. flüssige oder pulverförmige Produkte (z. B. Lacke, Farben, Wasch- und Reinigungsmittel), Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetika und Futtermittel sowie bestimmte Medizinprodukte.

App Scan4Chem

Unsere App Scan4Chem, die als Smartphone-App und als Web-App zur Verfügung steht, erleichtert es Ihnen, von Produktanbietern Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen in deren Produkten zu bekommen. Wir haben die App im Rahmen des EU LIFE Projektes AskREACH zusammen mit 19 Projektpartnern entwickelt. Die Smartphone-App ist in vielen europäischen Ländern verfügbar und bei Google Play und App Store kostenlos erhältlich. Die Web-App können Sie über das Internet nutzen.

Scannen Sie mit der Smartphone-App Barcodes von Produkten und versenden Sie die von der App automatisch erstellten SVHC-Anfragen. Oder geben Sie den Barcode oder Produktnamen in die Web-App ein und senden Anfragen über Ihren eigenen E-Mail Client. Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht, um Unternehmen zu zeigen, dass Sie Produkte mit besonders besorgniserregenden Stoffen nicht kaufen wollen! Mit Ihrer Marktmacht können Sie viel erreichen!

Scan4Chem: Chemikalien sind überall

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