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REACH Auskunftsrecht für Verbraucher*innen

Quelle: Europäische Chemikalienagentur
Gefährliche Chemikalien in Produkten: Zahlen Sie nicht den Preis, sondern fragen Sie nach!

Produkte können gefährliche Chemikalien enthalten. Wir empfehlen Ihnen Ihr Auskunftsrecht zu nutzen und vor dem Kauf beim Anbieter nachzufragen, welche besonders besorgniserregenden Stoffe in dem Produkt enthalten sind. Bis 1. November geht das noch mit der Smartphone-App Scan4Chem des Umweltbundesamtes. Scannen Sie den Barcode des Produktes und versenden automatisch eine Anfrage an den zuständigen Hersteller oder Importeur. Bis Ende 2026 können Sie auch die Scan4Chem Web-App nutzen. Dort geben Sie den Produktnamen oder den Barcode ein und versenden eine Anfrage über Ihren eigenen E-Mail-Client.

Die EU-Chemikalienverordnung REACH gesteht Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht zu, vom Produktanbieter Informationen über das Vorhandensein „besonders besorgniserregender Stoffe“ in ihren Produkten zu bekommen. Allerdings müssen sie dazu eine Anfrage stellen. Dazu können Sie z.B. unseren Musterbrief verwenden, direkt im Geschäft nachfragen oder unsere App Scan4Chem nutzen (bis Ende 2026)

Tipp-Box

  • Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht unter REACH! Damit machen Sie deutlich, dass Sie Produkte, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten, nicht kaufen wollen.
  • Nutzen Sie bei der Kaufentscheidung Gütesiegel für umwelt- und verbraucherfreundliche Produkte. Die Website Label-online.de bewertet Gütesiegel. Wir empfehlen, auf das Umweltzeichen „Blauer Engel“ zu achten.
  • Lesen Sie regelmäßig Umwelt- und Verbrauchermagazine – auch online. Darin finden Sie viele Informationen zur Sicherheit von Produkten und Chemikalien und Testberichte. Besuchen Sie die UBA-Umwelttipps.
  • Den größten Gefallen erweisen Sie der Umwelt, wenn Sie möglichst langlebige Produkte kaufen, beziehungsweise wenig kaufen und verbrauchen. Dann werden weniger Rohstoffe benötigt, weniger Chemikalien gelangen in Umwelt und Nahrung und es entsteht weniger Abfall.
  • Verlängern Sie die Nutzungszeit von Produkten, z.B. indem Sie sie reparieren (lassen) anstatt gleich neue zu kaufen.

Warum ist REACH für Bürgerinnen und Bürger wichtig?

REACH soll die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor Gefahren schützen, die von Chemikalien ausgehen. Durch REACH können Produkte mit "besonders besorgniserregenden Stoffen" (substances of very high concern, SVHCs) erkannt und vermieden werden. Mit dem Auskunftsrecht zu SVHCs haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich selbst über solche Stoffe in Gebrauchsgegenständen zu informieren und sich bei ihren Kaufentscheidungen danach zu richten. Dadurch soll langfristig erreicht werden, dass besonders besorgniserregende Stoffe nicht mehr in Produkten verwendet werden und bei der Herstellung, in der Gebrauchsphase und danach nicht mehr in die Umwelt gelangen.

Auskunftsrechte

Werden chemische Stoffe zu Gebrauchsgegenständen verarbeitet (z. B. ein Farbstoff in einem Kunststoffprodukt), müssen innerhalb der Lieferkette Informationen zu den enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) und zur sicheren Handhabung weitergegeben werden. Dies gilt, sobald die Konzentration eines SVHCs im Produkt 0,1 Gewichtsprozent überschreitet. Handel, Importeure oder Hersteller müssen diese Informationen auf Anfrage Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung stellen. Dieses Recht gilt unabhängig von einem Kauf. Eine Antwort muss innerhalb von 45 Tagen erfolgen. Ein vergleichbares Auskunftsrecht bestand vor REACH nicht. Für Ihre Anfrage können Sie noch bis 01.11.2026 unserer App Scan4Chem nutzen (s.u.). Sie können aber auch den Musterbrief des Umweltbundesamtes verwenden (in deutscher oder englischer Sprache), oder direkt im Geschäft nachfragen.

Die Auskunftspflicht gilt für die meisten Alltagsgegenstände, z. B. Haushaltswaren, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerbedarf, Elektro-/Elektronikgeräte, Spielzeug, Fahrzeuge, Verpackungen etc. Für den Geltungsbereich der REACH-VO gibt es Ausnahmen für Produkte, die anders geregelt sind. Dazu gehören z. B. flüssige oder pulverförmige Produkte (z. B. Lacke, Farben, Wasch- und Reinigungsmittel), Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetika und Futtermittel sowie bestimmte Medizinprodukte.

App Scan4Chem

Unsere App Scan4Chem, die als Smartphone-App und als Web-App zur Verfügung steht, erleichtert es Ihnen, von Produktanbietern Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen in deren Produkten zu bekommen. Wir haben die App im Rahmen des EU LIFE Projektes AskREACH zusammen mit 19 Projektpartnern entwickelt. Die Smartphone-App ist in vielen europäischen Ländern verfügbar und bei Google Play und App Store kostenlos erhältlich. Die Web-App können Sie über das Internet nutzen.

Scannen Sie mit der Smartphone-App Barcodes von Produkten und versenden Sie die von der App automatisch erstellten SVHC-Anfragen. Oder geben Sie den Barcode oder Produktnamen in die Web-App ein und senden Anfragen über Ihren eigenen E-Mail Client. Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht, um Unternehmen zu zeigen, dass Sie Produkte mit besonders besorgniserregenden Stoffen nicht kaufen wollen! Mit Ihrer Marktmacht können Sie viel erreichen!

Leider werden unsere Apps von Verbraucher*innen nicht in ausreichendem Maße genutzt, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen zu gewährleisten. Daher werden Smartphone-App und Web-App zum Jahresende ihren Betrieb einstellen. Verbraucher*innen können bis zum 01.11.2026 über die Apps Anfragen zu SVHCs stellen, sodass Unternehmen ausreichend Zeit haben, bis zum Jahresende darauf zu antworten. Die Smartphone-App wird am 1. November 2026 aus den App-Stores entfernt. Die Web-App wird zum Ende des Jahres abgeschaltet.

Wir möchten uns bei allen Nutzer*innen der Tools und all unseren Unterstützern für ihr Interesse und ihr Engagement bedanken. Bitte beachten Sie, dass die Verpflichtungen gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung weiterhin gelten. Verbraucher*innen haben das Recht, Unternehmen nach besonders besorgniserregenden Stoffen zu fragen, und Unternehmen sind verpflichtet, darauf zu antworten. Die AskREACH-Projektpartner werden ihre Bemühungen fortsetzen, den Informationsaustausch über in Erzeugnissen enthaltene Chemikalien entlang der gesamten Wertschöpfungskette sowie die Verfügbarkeit dieser Informationen für Verbraucher*innen weiter zu fördern.

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Quelle: @ UBA
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