Emissionen und Emissionsminderung bei Kleinfeuerungsanlagen

Kleinfeuerungsanlagen sind eine wichtige Quelle von Luftbelastungen. Besonders bei winterlichen Inversionswetterlagen sowie in Tal- und Kessellagen kommt es zusätzlich zu der bestehenden Hintergrundbelastung zu einer erheblichen Belastung der Atemluft. Besonders problematisch sind ältere Holzfeuerungsanlagen. Der Einsatz modernster und emissionsarmer Anlagentechnik zahlt sich aus Umweltsicht aus.

Inhaltsverzeichnis

 

Feinstaub-Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen

Im Folgenden werden unter Kleinfeuerungsanlagen alle Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung unter 1000 kW verstanden, die in der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) geregelt sind.

Die Feinstaub-Emissionen (⁠PM10⁠) aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) liegen bei 19,2 Tausend Tonnen (Tsd. t). Hiervon machen Holzkleinfeuerungsanlagen mit 17,3 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus und übersteigen in Deutschland mittlerweile die Auspuffemissionen von Lkw und Pkw (Auspuffemissionen des Straßenverkehrs liegen bei ca. 5,8 Tsd. t PM10). Dies liegt vor allem am stetig abnehmenden Dieselrußausstoß des Kraftverkehrs (Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2022). Die Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen sind stark von der ⁠Witterung⁠ der Wintermonate abhängig. In kalten Wintermonaten ergeben sich höhere Emissionen aufgrund des höheren Brennstoffeinsatzes (siehe Abb. „Feinstaub-Emissionen (PM10) aus Kleinfeuerungsanlagen“).

Bei dem noch kleineren Feinstaub (⁠PM2,5⁠) liegen die Emissionen aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) bei 18,1 Tausend Tonnen (Tsd. t). Auch hier machen Holzkleinfeuerungsanlagen mit 16,4 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus und liegen im Bereich der Emissionen aus dem Straßenverkehr (PM2.5 Emissionen Straßenverkehr 16,51 Tsd. T) (siehe Abb. „Feinstaub-Emissionen (PM2,5) aus Kleinfeuerungsanlagen“).

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Emissionen unterschiedlicher Feuerungssysteme

Bei Holzfeuerungen in privaten Haushalten ist zwischen Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- oder Kachelöfen, die einzelne Räume beheizen und Zentralheizungskesseln, die Wohnungen oder Häuser mit Wärme versorgen, zu unterscheiden. Einzelraumfeuerungsanlagen verbrennen entweder Scheitholz, das von Hand in die Feuerungsanlage eingebracht werden muss oder Holzpellets, die mechanisch in die Feuerungsanlage eingebracht werden. Bei Festbrennstofffeuerungen gibt es neben Pellet- und Scheitholzkesseln auch noch automatisch betriebene Hackschnitzelkessel, dabei werden die Holzhackschnitzel mechanisch dem Brennraum zugeführt.

Ein besonderes Problem stellen die – zumeist älteren – Einzelraumfeuerungen dar. Sie verursachen bei gleichem (Primär-) Energieeinsatz um ein Vielfaches höhere Feinstaub-Emissionen als moderne Festbrennstoffkessel. Wie hoch diese Emissionen tatsächlich sind, hängt nicht nur von Art und Alter der Anlage ab. Auch die Art der Brennstoffzufuhr (automatisch oder manuell), der Wartungszustand der Anlagen sowie die Auswahl und Qualität des genutzten Holzes spielen eine Rolle.

Gas- und Ölfeuerungen stoßen bei gleichem Energiebedarf sehr viel weniger Feinstaub aus als Festbrennstoffkessel: So liegen die ⁠PM10⁠ bzw. ⁠PM2,5⁠ -Emissionen aller Gasheizungen, die in der 1. ⁠BImSchV⁠ geregelt sind, bei 40 t und die PM10-Emissionen aller Ölfeuerungen bei 510 t (Emissionsberichterstattung 2022).

 

Anforderungen an Holzfeuerungsanlagen

Für die Begrenzung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen gilt in Deutschland die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Sie gibt vor, welche Emissionsgrenzwerte Feuerungsanlagen insbesondere der Haushalte und Kleinverbraucher einhalten müssen und welche Brennstoffe in solchen Anlagen zulässig sind. Diese Vorschrift wurde im Jahr 2010 novelliert. Für Feuerungsanlagen die ab 2015 errichtet wurden, gelten Emissionsgrenzwerte, die nur mit moderner Technik eingehalten werden können. Auch für kleinere Heizkessel ab vier Kilowatt (kW) gelten Emissionsgrenzwerte und Überwachungspflichten abhängig vom Errichtungsjahr. Alte Öfen und Kessel mit hohen Emissionen müssen die Betreiber nach entsprechenden Übergangsfristen nachrüsten oder stilllegen.

Angesichts des hohen Ausstoßes an Feinstaub sollte bei Holzfeuerungen nur modernste Anlagentechnik mit möglichst niedrigen Emissionen zum Einsatz kommen. Relativ niedrige Emissionsgrenzwerte gelten für Holzpelletheizungen. Besonders emissionsarme Holzfeuerungen erfüllen die Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“.

 

Anteil an den Stickstoffoxid-Emissionen

Die Emissionen von Stickstoffoxiden aus Kleinfeuerungsanlagen machten 2020 mit rund 74 Tausend Tonnen etwa 8 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus (Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2022. Hier bestehen zwischen Anlagen mit unterschiedlichen Brennstoffen geringere Unterschiede als bei den Feinstaubemissionen. Doch zahlt sich auch hier moderne Anlagentechnik, gerade bei Öl- und Gasfeuerungen, aus: Moderne Anlagen stoßen deutlich weniger Stickstoffoxide als durchschnittliche Kessel aus.

 

Kohlendioxid-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen

Die Kohlendioxid-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen lagen im Jahr 2020 mit 116,1 Millionen Tonnen höher als im Jahr davor, da der Heizölabsatz preisbedingt angestiegen ist (Nationales Treibhausgasinventar, Submission 2022).