Forschen

Messinstrumente auf einem Messfeld in der Mittelgebirgslandschaftzum Vergrößern anklicken
Die UBA-Messstation Schmücke ist spezialisiert auf das Messen flüchtiger organischer Verbindungen.
Quelle: Susanne Kambor / Umweltbundesamt

Forschungsauftrag

Das Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) berät als wissenschaftliche Fachbehörde politische Entscheidungsträger*innen, stellt der Öffentlichkeit Umweltinformationen zur Verfügung, sammelt Daten zur Umwelt, überwacht den Zustand der Umwelt und ist verantwortlich für die Umsetzung von Umweltgesetzen. Um diese Dienstleistungen auf eine wissenschaftliche Basis zu stellen, forscht das ⁠UBA⁠ im experimentellen und nicht-experimentellen Bereich. Diese Forschung ist unabhängig und folgt hohen wissenschaftlichen Qualitätsansprüchen.

Im Juni 2023 wurde das vierte Forschungsprogramm des Umweltbundesamtes für den Zeitraum 2023 bis 2027 verabschiedet. Das Forschungsprogramm bietet eine Übersicht über die aktuellen Forschungsschwerpunkte und den mittelfristigen Forschungsbedarf des UBA und unterstützt so die Koordination der Forschungsaktivitäten. Es berücksichtigt die Anforderungen aus dem Konzept der Bundesregierung für eine moderne Ressortforschung und wird alle vier Jahre aktualisiert.

Den Forschungsbedarf deckt das UBA durch eigene Forschung und Aufträge an andere Forschungseinrichtungen. Der Anteil hausinterner, eigener Forschung wird derzeit systematisch erhöht, um die eigene Kompetenz und Wissenschaftlichkeit zu erhalten und auszubauen. Die Themen externer Forschungsprojekte werden über den jährlich aufgestellten und mit dem Beratungsbedarf des ⁠ Bundesumweltministeriums abgestimmten Ressortforschungsplan (REFOPLAN) konkretisiert. Darüber hinaus erhält das UBA Forschungsmittel aus dem Bundeswirtschaftsministerium (EVUPLAN und KLIFOPLAN) für den Themenbereich Energie und ⁠Klimaschutz⁠.

Als wissenschaftliche Fachbehörde steht das Umweltbundesamt zu allen fachlichen Fragen im direkten Austausch mit den zuständigen Ministerien. Dies ermöglicht einen unmittelbaren Transfer der wissenschaftlich erlangten Erkenntnisse in die Politik und andersherum vom ministeriell-politischen Beratungsbedarf in die Wissenschaft.

Besonderheiten der Ressortforschung

Die Ressortforschung bildet die wissenschaftliche Grundlage für die Erfüllung von Aufgaben im Umweltressort. Sie ist anwendungsbezogen und zielt in besonderem Maße auf die Lösung praktischer Probleme. Bei der Ressortforschung sind die Forschung und die Anwendung der Ergebnisse eng miteinander verknüpft: so beispielsweise befruchtet der Vollzug die Forschungsarbeiten, speist sich die Politikberatung aus der Forschung und wiederum die Forschung aus dem Dialog mit der Öffentlichkeit (vgl. hierzu auch die Leitlinien wissenschaftsbasierter Politikberatung des UBA). Die Auswahl der zu bearbeitenden Forschungsfragen ist daher auf die Verwertung im politischen Ressort fokussiert. Davon unbenommen ist die wissenschaftliche Tätigkeit ergebnisoffen und hinsichtlich der Wahl und Anwendung ihrer Methoden unabhängig.

Qualitätssicherung der UBA-Forschung

Die Qualitätsansprüche an die Forschung des UBA ergeben sich einerseits aus den Qualitätsanforderungen des Wissenschaftssystems und andererseits aus den Bedarfsansprüchen des Ressorts. Das heisst, unsere Arbeiten müssen sowohl den hohen wissenschaftlichen Ansprüchen der guten wissenschaftlichen Praxis genügen, als auch für die Politik in ihren Ergebnissen problem- und anwendungsbezogen sein.

Durch Drittmittelprojekte und -anträge beispielsweise und vernetztes Forschen mit Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen vergewissert sich das UBA, stets auf dem aktuellen Stand der Forschung und der wissenschaftlichen Fähigkeiten zu sein. Zwei Ombudspersonen für die gute wissenschaftliche Praxis sind im UBA als Ansprechpersonen für die Mitarbeiterinnen*Mitarbeiter und zur Beratung des Präsidenten benannt. Zum Beispiel wurden die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgesellschaft per Weisung des UBA-Präsidenten für wissenschaftliches Arbeiten im UBA für verbindlich erklärt.

Neben der internen Qualitätssicherung im Rahmen der Geschäftsordnung findet für Forschungsprojekte eine externe Qualitätssicherung durch Evaluationen, Beiräte oder Begleitkreise statt. Die regelmäßige Evaluation des Wissenschaftsrates überprüft die wissenschaftliche Leitungsfähigkeit des UBA als Ressortforschungseinrichtung des Bundes und gibt Empfehlungen zu deren Verbesserung ab. Diese Empfehlungen fließen in Absprache mit dem Bundesumweltministerium in die Weiterentwicklung der Arbeit ein.

Die Forschungsergebnisse werden grundsätzlich öffentlich zugänglich gemacht, zum Beispiel in der Umweltforschungsdatenbank UFORDAT und teilweise auf Fachveranstaltungen oder in Fachpublikationen vorgestellt. Damit ist neben einer Nutzung der Forschungsergebnisse durch Dritte auch die Möglichkeit einer öffentlichen Bewertung und wissenschaftlichen Diskussion gegeben.

Die Laboratorien des UBA haben darüber hinaus für ihre wissenschaftliche Arbeit spezielle Regeln zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement festgelegt. Neben den Möglichkeiten zur formellen Akkreditierung als Prüflabor nach ISO/IEC 17025 oder der Etablierung der guten Laborpraxis (GLP) haben sich alle Laboratorien dazu verpflichtet, eine einheitliche Qualitätssicherungskultur zu schaffen und bestimmte Mindestanforderungen an Technik und Management einzuhalten.

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 GWP  Forschung und Entwicklung  Umweltforschung