Lampen und Leuchten

Wie sieht die Energieverbrauchskennzeichnung bei Lampen und Leuchten aus und was kann ich daraus ersehen?

Inhaltsverzeichnis

 

Birne, Lampe oder Leuchte?

Umgangssprache und Fachsprache klaffen bei diesen Bezeichnungen auseinander. Ein Bild zeigt die Bedeutungen in der Fachsprache.

Schaubild stellt grafisch den Unterschied zwischen einer Glühlampe, einer Leuchte und einer essbaren Birne da, um die Begriffe zu erläutern.
Birne, Lampe, Leuchte?
Quelle: Public Garden
 

Wieder von A bis G

Die Kennzeichnung mit Energieklassen ist vor allem von Haushaltsgeräten wie Kühlschränken und Waschmaschinen bekannt. Auch bei Lampen gibt es diese – und das schon recht lange. Eine EG-Richtlinie aus dem Jahre 1998 sah die Energieklassen A bis G vor. Charakteristisch für den Energieaufkleber ist der Farbbalken, der den Stromverbrauch verdeutlicht: Grün steht für eine hohe, gelb und orange für eine mittlere und rot für eine geringe Effizienz. 

Die EG-Verordnung 244/2009 führte unter anderem zu dem sogenannten Glühlampenausstieg. Lampen geringerer Stromeffizienz dürfen nicht mehr in den Handel gelangen. Dies betrifft vor allem herkömmliche Glühlampen und bei den Halogenglühlampen die weniger effizienten. Dadurch waren die Energieklassen F und G entbehrlich geworden. Mit der Verordnung (EU) 874/2012 wurde die Energieverbrauchskennzeichnung neu gestaltet. Die Klassen F und G entfielen; die Skala endet nun bei der Klasse E, und die bisherige Klasse A wurde aufgeteilt in die Klassen A, A+ und A++. Damit sollten besonders stromeffiziente Lampen besser unterschieden werden können.

Eine neue Kennzeichnungsverordnung ändert dies weiter. Die Anfang Dezember 2019 veröffentlichte Verordnung (EU) 2019/2015 sieht ab dem 1. September 2021 eine Rückkehr zur Klasseneinteilung von A bis G vor. Bis dahin bleiben die derzeit verwendeten Energieaufkleber gültig. Im Gegensatz zu beispielsweise Haushaltsgroßgeräten wie Waschmaschinen und Kühlschränken sind bei den Lampen viele tausend Produkte bei den Händlern in den Geschäften und Lägern. Deshalb können die Händler die alten Energieaufkleber nicht innerhalb kurzer Zeit durch die neuen ersetzen. Aus diesem Grunde gibt es eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Während dieser Zeit kann man im Laden noch auf Produkte mit den dann veralteten Aufklebern stoßen. 

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Lichtstrom, Lebensdauer und Leistungsaufnahme

Die früher beim Glühlampenkauf übliche Orientierung an der Elektroleistung (auch Leistungsaufnahme genannt; Einheit Watt, W) hilft nicht weiter – zu sehr unterscheiden sich die Werte der heutigen Lampen bei gleicher Helligkeit. Eine Kenngröße zur Orientierung bei der Lampenwahl ist der Lichtstrom mit der Einheit Lumen (lm). Der Lichtstrom ist ein gewisses Maß für die Helligkeit einer Lampe. Sind beim Kauf Lampen gefunden, die ausreichend Licht abgeben (Lumen), von ihren Abmessungen und anderen Eigenschaften wie beispielsweise der Farbtemperatur (Lichtfarbe) passen, kann die Kaufentscheidung anhand der Stromeffizienz fallen. Während eine Standardglühlampe beispielsweise 60 Watt aufnimmt und dabei rund 710 Lumen abgibt, benötigt eine Halogenglühlampe in Birnenform für die gleiche Helligkeit rund 50 Watt und eine Kompaktleuchtstoff- oder Leuchtdioden-Lampe (LED) deutlich weniger. Lampen der Klasse G verbrauchen für die gleiche Lichtmenge am meisten Strom, Lampen der Klasse A am wenigsten. Wer Lampen innerhalb einer Klasse vergleichen will, kann dies anhand der Angabe zum Energieverbrauch machen: Dieser muss auf dem Energieaufkleber oder auf der Verpackung zu finden sein und gibt an, wieviele Kilowattstunden die Lampe pro 1000 Stunden verbraucht (kWh/1.000 h).

Grafik zeigt Tpps zu Angaben auf der Verpackung von Lampen
Lampeneinkaufsratgeber
Quelle: Public Garden
 

Lampenkennzeichnung auf der Leuchte

Die frühere Verordnung 874/2012/EU brachte die Kennzeichnung von Leuchten mit dem Energieaufkleber mit sich. Zwar gibt es auch bei Leuchten große Unterschiede in der Stromeffizienz – manche Leuchten haben einen Lampenschirm, der das von der Lampe abgegebene Licht stark dämpft oder das Licht filtert, damit es in einer bestimmten Farbe erscheint; andere Leuchten dämpfen das Licht kaum. Die Angabe einer Energieklasse auf dem Aufkleber bezog sich aber nicht auf die gesamte Leuchte, sondern nur auf die enthaltenen Lampe(n) oder sonstige Leuchtmittel.

Die neue Verordnung 2019/2015/EU brachte ein Ende dieser Leuchtenkennzeichnung. Deshalb verschwinden die betreffenden Energieaufkleber nach und nach aus den Geschäften. Mit der neuen Verordnung gibt es seit dem 1. September 2021 auch eine andere Festlegung dazu, welche Produkte zu kennzeichnen sind: Dies betrifft erst einmal Lampen und LED-Module. Leuchten, bei denen das enthaltene Leuchtmittel nicht durch die Marktaufsicht zur Prüfung entnommen werden kann, werden wie Lampen behandelt. Sie müssen dann ebenfalls einen Energieaufkleber tragen. Dieser informiert dann nicht mehr über die Energieeffizienz des enthaltenen Leuchtmittels, sondern über die der gesamten Leuchte.