Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher

FAQ

< >

Ab dem 26. September 2015 führt die EU-Verordnung (EU) Nr. 812/2013 die Energieverbrauchskennzeichnung für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher verpflichtend ein. Wir beantworten grundlegende Fragen dazu.

Inhaltsverzeichnis

 

Die Energieverbrauchskennzeichnung für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher

Schon lange sind die Energiekosten der Haushalte für Heizung und Warmwasser größer als für Strom. Weil viele Anlagen und Geräte veraltet sind, schlummert hier ein großes Einsparpotenzial an Energie, Energiekosten und ⁠Treibhausgas⁠-Emissionen. Die Energieverbrauchskennzeichnung für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher (Verordnung (EU) Nr. 812/2013) soll zusammen mit Ökodesign-Anforderungen (Verordnung (EU) Nr. 814/2013) dazu beitragen, diese Potenziale zu erschließen.

Ein ähnliches Bündel an Verordnungen gilt für Heizgeräte. Die größte Energieeinsparung und Umweltentlastung erzielt, wer am Haus sowohl die Heizung als auch die Gebäudehülle modernisiert.

 

Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher

Welche Rechte haben Sie als Käufer von Heizgeräten?

Die Europäische Union stärkt mit diesen Verordnungen Ihre Rechte als Verbraucher und unterstützt Sie ab Ende September 2015 bei der Entscheidung für einen möglichst energieeffizienten Warmwasserbereiter oder -speicher:

  • Ineffiziente Geräte werden nicht mehr zulässig sein.
  • Werbung und ausgestellte Geräte müssen die Energieeffizienzklasse zeigen.
  • Die technischen Unterlagen enthalten einheitliche, vergleichbare Informationen.
  • Heizgeräte müssen mit der Energieeffizienzklasse und weiteren, einheitlichen Informationen vermarktet werden. Das gilt auch für die Vermarktung im Internet.
  • Angebote für Verbundanlagen müssen die Effizienzklasse, das Etikett für Verbundanlagen und ein Datenblatt umfassen.

Für welche Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher gilt die Energieverbrauchskennzeichnung?

Warmwasserbereiter bis zu einer Nennleistung von 70 kW erhalten die Energieverbrauchskennzeichnung: z.B. Durchlauferhitzer, Elektrokleinspeicher, Warmwasser-Wärmepumpen oder Gasthermen. Kombinationen mehrerer Komponenten zu einer so genannten Verbundanlage erhalten ebenfalls eine Energieverbrauchskennzeichnung.

Eine Kennzeichnung wird auch für Warmwasserspeicher bis 500 Liter eingeführt, die erwärmtes Trinkwasser speichern oder als Heizungspufferspeicher dienen.

Erhalten auch Kombinationen aus Warmwasserbereitern eine Energieverbrauchskennzeichnung?

Warmwasserbereiter können um weitere Bauteile erweitert werden, z.B. Solarkollektoren und Wärmespeichern. Solche „Verbundanlagen“ erhalten auch ein Etikett samt zugehörigem Datenblatt. Beides muss der Händler bzw. Installateur den Kunden mit dem Angebot zur Verfügung stellen. Händler müssen außerdem bei Angeboten für Verbundanlagen das Etikett zeigen. Auch Hersteller können ein Etikett für vorkonfigurierte Verbundanlagen vorbereiten.

Ab wann ist die Energieverbrauchskennzeichnung für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher verpflichtend?

Die Verordnung (EU) Nr. 812/2013 gibt vor, dass Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher, die in Verkehr gebracht werden, ab dem 26.9.2015 die Kennzeichnung mit den Energieeffizienzklassen A bis G erhalten müssen. Ab dem 26.9.2017 kommt eine zusätzliche Energieeffizienzklasse A+ hinzu, und die Klasse G fällt weg. So genannte Verbundanlagen, bestehend aus einem Warmwasserbereiter und weiteren Bauteilen, erhalten die Energieeffizienzklassen A+ bis G.

Welche Informationen zeigt die Energieverbrauchskennzeichnung für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher?

Den größten Platz nimmt die Angabe der Energieeffizienzklasse mit dem zugehörigen Buchstaben ein. Dabei gilt für die unterschiedlichen Techniken der Warmwasserbereiter der gleiche Maßstab, nämlich die eingesetzte ⁠Primärenergie⁠. Warmwasserbereiter in den Effizienzklassen mit „+“ nutzen direkt erneuerbare Energien. Größenklassen am Symbol für den Wasserhahn sollen erleichtern, einen Warmwasserbereiter der passenden Größe auszuwählen:

  • 3XS, XXS, XS und S stehen für einzelne Waschbecken mit unterschiedlich hohem Wasserverbrauch.
  • M und L stehen für eine kleine Wohnung mit Dusche.
  • XL und XXL stehen für eine größere Wohnung oder ein Haus mit größerem Warmwasserverbrauch.

Weitere Informationen auf dem Etikett sind der jährliche Energieverbrauch (bei Wärmepumpen und Solar-Warmwasserbereitern für unterschiedliche Klimazonen), die Geräuschentwicklung und die Eignung für den Betrieb bei Schwachlastzeiten, in denen der Stromtarif günstiger sein kann.
Das Etikett für Warmwasserspeicher zeigt die Wärmeverluste als Energieeffizienzklasse und Zahlenangabe und gibt das Speichervolumen an.

In welchen Fällen hilft die Energieverbrauchskennzeichnung bei der Auswahl eines Warmwasserbereiters?

Die neue Kennzeichnung liefert keine ⁠Prognose⁠ des künftigen Energieverbrauchs oder der möglichen Energieeinsparung. Die Kennzeichnung gibt die Energieeffizienz neuer Heizgeräte unter einheitlichen Bedingungen an. Das ist nützlich, wenn ein Heizgerät ausgewählt wird. Die Kennzeichnung dient auch als einfach verständliche Entscheidungshilfe, wenn eine defekte Heizung schnell ersetzt werden muss (in solchen Fällen wird der energetische Zustand eines Gebäudes in der Regel nicht umfassend analysiert). In allen Fällen bleibt eine umfassende und individuelle Beratung durch Fachleute unerlässlich.

Welches ist der energieeffizienteste Warmwasserbereiter bzw. Warmwasserspeicher?

Die effizientesten Warmwasserbereiter erreichen die Energieeffizienzklasse A+, Verbundanlagen auch höhere Klassen bis A+++. Weil die gleichen Energieeffizienzklassen für alle Heiztechniken gelten, liegen die Techniken in unterschiedlichen Bereichen. Auch ein Warmwasserbereiter in der Effizienzklasse A kann eine energieeffiziente und kostengünstige Lösung sein. Die Mindestanforderungen der Verordnung (EU) Nr. 814/2013 begrenzen ab 26.9.2015 die mögliche Verteilung „von unten her“.

Die effizientesten Warmwasserspeicher liegen in der Klasse A. Ab 26. September 2017 ist die Energieeffizienzklasse A+ möglich; Speicher in den Energieeffizienzklassen D und niedriger sind dann nicht mehr zulässig.

Wichtig ist letztlich nicht nur ein guter Kennwert für die Energieeffizienz, sondern auch der energieeffiziente Betrieb der Warmwasserbereitung. Dabei sollte die Warmwassertemperatur nur mit Bedacht abgesenkt werden. Wie Sie bei der Warmwasserbereitung Energie sparen können, ohne Probleme bei der Hygiene zu bekommen, lesen Sie im Ratgeber „Das Energie-Sparschwein“.

 

Informationen für Hersteller und Händler

Erste Informationen über die Bedeutung der Energieverbrauchskennzeichnung und die Auswirkungen der Ökodesign-Anforderungen finden Sie im vorhergehenden Abschnitt für Verbraucherinnen und Verbraucher. Allgemeine Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen hat die Europäische Kommission zusammengestellt (nur auf Englisch verfügbar).

Wie kann man die Energieeffizienzklasse einer Verbundanlage ermitteln?

Die Verordnung 2013/812/EU enthält in Anhang IV ein Datenblatt, das das Vorgehen festlegt, wie die Energieeffizienzklasse per Hand ermittelt werden kann. Die dafür notwendigen technischen Daten müssen die Hersteller der jeweiligen Komponente zur Verfügung stellen. Die Europäische Kommission stellt dafür auch ein Werkzeug zur Verfügung.

Der VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. hat eine herstellerneutrale Plattform entwickelt, um die Effizienzklasse von Verbundanlagen zu bestimmen und das zugehörige Datenblatt zu erstellen. Die Plattform lässt sich mit vielen Softwarelösungen von Handwerk und Großhandel verbinden. Einige Hersteller von Heizgeräten bieten eigene Lösungen dafür an.

Dürfen Warmwasserbereiter, die vor dem 26.9.2015 in Verkehr gebracht wurden, nach dem 26.9.2015 noch in Betrieb genommen oder repariert werden?

Die Ökodesign-Verordnung 2013/813/EU bezieht sich in Artikel 1 zwar auf „das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme“ von Warmwasserbereiter. Jedoch bezieht sich „Inbetriebnahme“ auf Produkte, die nicht ausdrücklich als Produkt in Verkehr gebracht wurden, wenn sie zum Beispiel vor Ort aus Einzelteilen montiert werden. Daher dürfen Warmwasserbereiter, die vor dem 26.9.2015 in Verkehr gebracht wurden, auch noch nach diesem Stichtag in Betrieb genommen werden. Nach diesem Stichtag sind auch Reparaturen alter Warmwasserbereiter weiterhin zulässig.

<>
Teilen:
Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 Warmwasserbereiter  Warmwasserspeicher  Warmwasserbereitung