Licht

Zwei LED- und zwei Kompaktleuchtstofflampen auf einer schwarzen Oberflächezum Vergrößern anklicken
LED- und Kompaktleuchtstofflampen brauchen bis zu 80 Prozent weniger Strom als Standard-Glühlampen.
Quelle: Klaus Eppele / Fotolia.com

Eine Reihe von EG- und EU-Verordnungen sorgt dafür, dass Lampen mit geringer Stromeffizienz vom Markt genommen werden und dass die Verbraucher mehr Informationen erhalten. Derzeit wird auf EU-Ebene über eine Neufassung der Verordnungen diskutiert.

Inhaltsverzeichnis

 

Neue Pläne der EU-Kommission

Derzeit gibt es im wesentlichen vier EG- und EU-Verordnungen mit Anforderungen an die umweltgerechte Produktgestaltung und eine EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung mit derzeit den Energieklassen A++ bis E. Die EU-Kommission plant, alle diese Verordnungen zu überarbeiten und dabei das Anforderungsniveau neu festzulegen. Seit November 2017 liegen hierzu neue Entwürfe vor. Das ⁠UBA⁠ hat das Offene Forum EU-Regelungen zur Beleuchtung initiiert. Dieses stellt eine größere Zahl an Dokumenten zu der Diskussion zur Verfügung. Wer auf dem laufenden gehalten werden will, kann sich in einen christoph [dot] mordziol [at] uba [dot] de (Neuigkeitenverteiler) aufnehmen lassen.

 

Beleuchtung in Privathaushalten

Die Anforderungen der Verordnung zu sogenannten Haushaltslampen führen dazu, daß die meisten herkömmlichen Glühlampen vom Markt genommen werden. Damit wird die Verwendung von so genannten Energiesparlampen, also Kompaktleuchtstofflampen und ALED-Lampen, bedeutender ("ALED" bezeichnet anorganische LED (Leuchtdiode), im Gegensatz zu OLED - organische LED). Grundlage dieser Verordnung ist eine EG-Rahmenrichtlinie für die umweltgerechte Gestaltung von Produkten.

Hier erhalten Sie mehr Informationen:

Einkaufshilfen:

Informationen zum Glühlampenausstieg und zu Produkteigenschaften von Lampen sowie Hinweise zu Kauf und Entsorgung wurden gemeinsam erstellt von Ministerien, Industrie, Handel, Handwerk sowie Umwelt- und Verbraucherorganisationen.

Texte der Verordnungen (mit Ergänzungen):

Grafik zeigt Tpps zu Angaben auf der Verpackung von Lampen
Lampeneinkaufsratgeber
Quelle: Public Garden
 

Entsorgung von Lampen

Hier erhalten Sie mehr Informationen:

LED-Lampen, Leuchtstofflampen, Kompat-Leuchtstofflampen, Energiesparlampen, HID-Lampen und Speziallampen sind gesondert zu entsorgen. Sie gehören nicht in den Hausmüll.
Diese Lampen sind gesondert zu entsorgen
Quelle: Public Garden
 

Beleuchtung in Industrie, Gewerbe und Kommunen

EG -Verordnung zur Nichthaushaltsbeleuchtung

Die EG -Verordnung zur Nichthaushaltsbeleuchtung stellt Anforderungen an Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, an Hochdruckentladungslampen sowie an zugehörige Vorschaltgeräte und Leuchten beschlossen. Dies betrifft unter anderem die noch weit verbreiteten Quecksilberhochdruckdampflampen, die besonders viel Strom verbrauchen. Die Regelung soll dazu führen, daß diese Lampen in den nächsten Jahren vom Markt verschwinden.

Hier erhalten Sie mehr Informationen:

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