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Licht

Zwei LED- und zwei Kompaktleuchtstofflampen auf einer schwarzen Oberfläche

LED- und Kompaktleuchtstofflampen brauchen bis zu 80 Prozent weniger Strom als Standard-Glühlampen.
Quelle: Klaus Eppele / Fotolia.com

Eine Reihe von EG- und EU-Verordnungen sorgt dafür, dass Lampen mit geringer Stromeffizienz vom Markt genommen werden und dass die Verbraucher mehr Informationen erhalten. Derzeit wird auf EU-Ebene über eine Neufassung der Verordnungen diskutiert.

16.09.2020

Neue Pläne der EU-Kommission

Derzeit gibt es im wesentlichen vier EG- und EU-Verordnungen mit Anforderungen an die umweltgerechte Produktgestaltung und eine EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung mit derzeit den Energieklassen A++ bis E. Die EU-Kommission plant, alle diese Verordnungen zu überarbeiten und dabei das Anforderungsniveau neu festzulegen. Seit November 2017 liegen hierzu neue Entwürfe vor. Das ⁠UBA⁠ hat das Offene Forum EU-Regelungen zur Beleuchtung initiiert. Dieses stellt eine größere Zahl an Dokumenten zu der Diskussion zur Verfügung. Wer auf dem laufenden gehalten werden will, kann sich in einen christoph [dot] mordziol [at] uba [dot] de (Neuigkeitenverteiler) aufnehmen lassen.

Beleuchtung in Privathaushalten

Die Anforderungen der Verordnung zu sogenannten Haushaltslampen führen dazu, daß die meisten herkömmlichen Glühlampen vom Markt genommen werden. Damit wird die Verwendung von so genannten Energiesparlampen, also Kompaktleuchtstofflampen und ALED-Lampen, bedeutender ("ALED" bezeichnet anorganische LED (Leuchtdiode), im Gegensatz zu OLED - organische LED). Grundlage dieser Verordnung ist eine EG-Rahmenrichtlinie für die umweltgerechte Gestaltung von Produkten.

Hier erhalten Sie mehr Informationen:

  • ⁠UBA⁠-Informationen zu Umweltfragen der Lichttechnik, unter anderem zu der EG-Verordnung zu Haushaltslampen:
    • „Beleuchtungstechnik mit geringerer Umweltbelastung”
    • Häufig gestellte Fragen
  • Hintergrundpapier zu Kompaktleuchtstofflampen (UBA)

Einkaufshilfen:

Informationen zum Glühlampenausstieg und zu Produkteigenschaften von Lampen sowie Hinweise zu Kauf und Entsorgung wurden gemeinsam erstellt von Ministerien, Industrie, Handel, Handwerk sowie Umwelt- und Verbraucherorganisationen.

  • Informationen für VerbraucherInnen
  • Informationen für den Handel

Texte der Verordnungen (mit Ergänzungen):

  • Text der Verordnung zu Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht
  • Text der Verordnung zu Haushaltslampen mit gebündeltem Licht und zu ALED-Lampen
  • Text einer Verordnung mit Änderungen zu den beiden vorgenannten Verordnungen
  • Text der Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Lampen und Leuchten
 

Entsorgung von Lampen

Hier erhalten Sie mehr Informationen:

  • Sammelstelle in Ihrer Nähe finden
  • Informationsbroschüre
 

Beleuchtung in Industrie, Gewerbe und Kommunen

EG -Verordnung zur Nichthaushaltsbeleuchtung

Die EG -Verordnung zur Nichthaushaltsbeleuchtung stellt Anforderungen an Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, an Hochdruckentladungslampen sowie an zugehörige Vorschaltgeräte und Leuchten beschlossen. Dies betrifft unter anderem die noch weit verbreiteten Quecksilberhochdruckdampflampen, die besonders viel Strom verbrauchen. Die Regelung soll dazu führen, daß diese Lampen in den nächsten Jahren vom Markt verschwinden.

Hier erhalten Sie mehr Informationen:

  • ⁠UBA⁠-Informationen zu Umweltfragen der Lichttechnik (3. Ausgabe), unter anderem zu der EG-Verordnung zur Nicht-Haushaltsbeleuchtung:
    Gesamttext „Beleuchtungstechnik mit geringerer Umweltbelastung” - Stand 18.3.2009
    Auszug: Häufig gestellte Fragen
  • Text der Verordnung zur Nicht-Haushaltsbeleuchtung

Links

  • Veröffentlichungen und Dokumente der BAM

Publikationen

  • Broschüre: Energiesparen im Haushalt
  • Energiesparlampen in der Diskussion
  • Stromsparen – Schlüssel für eine umweltschonende und kostengünstige Energiewende

Dokumente

  • Informationen für VerbraucherInnen
  • Informationen für den Handel
  • Beleuchtungstechnik mit geringerer Umweltbelastung
Artikel:

Schlagworte:
 Beleuchtung  Ökodesign  Glühlampe  Glühlampenverbot  Glühbirne  Kompaktleuchtstofflampe  Energiesparlampe  Licht  Entsorgung  Quecksilber Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 16.09.2020):https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/licht