Umweltleistungen des Ökolandbaus
Der ökologische Landbau ist eine besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Form der Landwirtschaft, die sich am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert. Der Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngemittel und die Flächenbindung der Tierhaltung ermöglichen nahezu geschlossene Nährstoffkreisläufe: Im Betrieb anfallende Nährstoffe in Mist und Gülle werden auf die hofeigenen Flächen ausgebracht und können von den Pflanzen problemlos aufgenommen werden. Nährstoffüberschüsse durch Futtermittelzukauf und Mineraldüngereinsatz werden weitgehend vermieden. Das schont vor allem die Oberflächengewässer und das Grundwasser, die bei ökologischer Bewirtschaftung weniger stark durch ausgetragene Nährstoffe (insbesondere Nitrat) gefährdet sind als im konventionellen Landbau. Weiterhin wirkt sich der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel positiv auf den Schutz der Gewässer aus.
Die organische Düngung und der Anbau von stickstofffixierenden Eiweißpflanzen (Leguminosen) fördern die Humusbildung und die Bodenfruchtbarkeit. Bodenlebewesen finden gute Lebensbedingungen vor und sorgen durch ihre Aktivität für ein stabiles Bodengefüge. Der Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten verringert durch die nahezu ganzjährige Bedeckung des Bodens die Gefahr des Bodenabtrags durch Erosion.
Weiterhin fördert der Ökolandbau durch vielfältige Fruchtfolgen mit Zwischenfruchtanbau und dem Verzicht auf Pflanzenschutzmittel die biologische Vielfalt von Pflanzen und Tieren in der Agrarlandschaft. Die artgerechte Tierhaltung, die genügend Auslauf und Bewegung, frische Luft, eine längere Mastzeit und einen geringeren Antibiotikaeinsatz gewährt, dient dem Tierwohl und sorgt für Akzeptanz in der Bevölkerung.
Zu guter Letzt kann der Ökolandbau auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, denn die Herstellung von in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzten Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist mit einem hohen Ressourcen- und Energieverbrauch und dem Ausstoß des klimawirksamen Kohlendioxids verbunden. Wenn es gelingt, durch ökologische Bewirtschaftungsmaßnahmen den Humusgehalt des Oberbodens dauerhaft zu erhöhen, werden zudem auch höhere Mengen an Kohlendioxid gespeichert und der Atmosphäre entzogen.
Neben den positiven Umweltleistungen sind die erzeugten Bio-Produkte häufig weniger mit unerwünschten Rückständen wie zum Beispiel Pflanzenschutzmitteln belastet. Die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen ist grundsätzlich verboten.
Ökolandbau
Der Flächenanteil des Ökologischen Landbaus ist ein Schlüsselindikator der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der ökologisch bewirtschafteten Flächen bis 2030 auf 30 Prozent zu erhöhen.
Mit 9,7 Prozent an der landwirtschaftlich genutzten Fläche in 2022 (Datengrundlage: Statistisches Bundesamt, verschiedene Erhebungsmehtoden; Landwirtschaftszählung, Bodennutzungshaupterhebung 2022) ist Deutschland von diesem Zielwert jedoch noch weit entfernt, wenngleich der Flächenanteil des Ökolandbaus in den vergangenen Jahren kontinuierlich stieg. Weitere Anstrengungen und eine ausreichend finanzielle Förderung durch die Europäische Agrarpolitik, des Bundes und der Länder sind daher erforderlich.
Daten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die mit einer anderen Methode erhoben werden, zeigen, dass Ende 2022 insgesamt 36.912 Betriebe – das sind 14,2 Prozent aller landwirtschaftlichen Betriebe Deutschlands - ihre Flächen nach den Grundsätzen und Regeln des ökologischen Landbaus bewirtschafteten. Die ökologisch bewirtschaftete Fläche betrug rund 1.86 Millionen Hektar und damit 11,2 Prozent an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche (BMEL 2023).
Der innerdeutsche Vergleich zeigt, dass der Ökolandbau je nach Bundesland unterschiedliche Bedeutung hat. Während zum Beispiel in Baden-Württemberg, Brandenburg, im Saarland, in Hessen und in Mecklenburg-Vorpommern ein deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegender Flächenanteil ökologisch bewirtschaftet wurde, hatte der Ökolandbau in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein eine deutlich geringere Bedeutung.
Bioprodukte erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Deutschland ist größter Absatzmarkt und größter Bio-Produzent in Europa. Im Jahr 2022 wurde ein Umsatz von 15,3 Milliarden Euro erzielt. Gegenüber dem Vorjahr 2021 ist die Nachfrage damit zwar um 3,5 Prozent leicht gesunken, gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 jedoch um 25 Prozent gestiegen (BÖLW 2022). Trotz des jüngsten Anstiegs der ökologisch bewirtschafteten Flächen übersteigt die Nachfrage nach Bioprodukten das inländische Angebot nach wie vor deutlich. Ein Teil dieser Bio-Importe könnte auch hierzulande produziert werden, was jedoch weitere Anstrengungen im Hinblick auf die Planungssicherheit und -verlässlichkeit der Förderpolitik voraussetzt.
Organisation und rechtliche Regelungen
Die gesetzliche Grundlage für den Ökologischen Landbau ist die "Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 und ihren Durchführungsbestimmungen" (Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission. Ziele, Grundsätze und Regeln für die ökologische/biologische Produktion wurden in dieser Verordnung genauer formuliert und sollen zu mehr Transparenz und Verbrauchervertrauen führen. Weiterhin ist eine Verordnung mit Durchführungsvorschriften zu Einfuhren von ökologischen Erzeugnissen aus Drittländern (Nicht-EU-Staaten) erlassen worden (Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 der Kommission). Das nationale Öko-Landbaugesetz (ÖLG) dient der Durchführung dieser EU-Verordnungen und erlassenen Rechtsakte und bündelt bestimmte Vollzugsaufgaben wie zum Beispiel die Zulassung und das Kontrollsystem. Mit der Änderung im Jahr 2009 wurde das Gesetz an die neuen EU-Vorschriften für den ökologischen Landbau angepasst. Eine weitere Änderung des ÖLG trat am 1. Dezember 2013 in Kraft.
Die EU-Ökolandbau-Verordnung soll in wesentlichen Teilen novelliert werden. Die Europäische Kommission hat am 25. März 2014 einen Vorschlag für eine neue Verordnung über die ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen sowie einen Vorschlag für einen Aktionsplan zur Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus in der EU vorgestellt. Nach sehr kontroversen Diskussionen auf nationaler und europäischer Politikebene wurde der im Ergebnis der interinstitutionellen Beratungen des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission am 28. Juni 2017 erzielte Kompromiss im Sonderausschuss Landwirtschaft am 20. November 2017 von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt. Am 22. November 2017 folgte diesem Votum auch der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments. Die neue EU-Bio-Verordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die EU-Bio-Basisverordnung VO (EU) 2018/848 vom 30. Mai 2018 ist damit das neue Grundgesetz für die Bio-Branche in der Europäischen Union.
Viele ökologisch wirtschaftende Betriebe in Deutschland sind in Anbau- und Erzeugerverbänden organisiert. Die meisten Verbände gehören dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e. V. (BÖLW) als Dachverband der gesamten deutschen Biobranche an. Der BÖLW ist bestrebt, die Entwicklung der ökologischen Lebensmittelwirtschaft zu fördern und ihre gemeinsamen Interessen zum Ausdruck zu bringen. Im Mittelpunkt der Tätigkeiten steht die Gestaltung der politischen Rahmenbedingungen. Die Richtlinien der deutschen Anbauverbände des Ökologischen Landbaus erfüllen die Kriterien der EU-Öko-Verordnung, sind in einigen Punkten aber strenger als die EU-Vorschriften.
Zur besseren Kennzeichnung ökologisch erzeugter Produkte steht mit dem Biosiegel seit 2001 ein bundesweit einheitliches Öko-Label zur Verfügung. Die Europäische Kommission führte zum 1. Juli 2010 ein neues EU-Bio-Logo (ein aus Sternen geformtes Blatt) verpflichtend für Bio-Produkte ein. Seit dem 1. Juli 2012 muss das EU-Bio-Logo nach einer zweijährigen Übergangsfrist nun verbindlich auf allen Bioprodukten abgedruckt sein. Es gewährleistet die schnelle Wiedererkennung ökologisch erzeugter Produkte durch den Verbraucherinnen und Verbraucher. Neben dem verpflichtenden EU-Bio-Siegel können Hersteller in der EU ihre Bio-Produkte auch weiterhin mit den anerkannten, national bekannten Bio-Siegeln und privatwirtschaftlichen Logos (zum Beispiel Demeter, Naturland, etc.) kennzeichnen.
Förderung des Ökologischen Landbaus
Die besonders umweltverträgliche und ressourcenschonende Produktion ökologischer Erzeugnisse erfordert einen höheren Bewirtschaftungsaufwand und eine höhere Arbeitsintensität bei der Verarbeitung. Aufgrund der geringeren Erträge und des höheren Aufwands sind Bio-Produkte in der Regel teurer als konventionelle Lebensmittel und Konsumgüter. Ökobetriebe stehen dennoch wirtschaftlich häufig besser da, als vergleichbare konventionelle Betriebe. Die ökologischen Umweltleistungen werden im Rahmen der europäischen Agrarpolitik und der Länder als Agrarumweltmaßnahme gefördert und honoriert. Insbesondere die Umstellung auf eine ökologische Wirtschaftsweise erfordert in den ersten zwei bis drei Jahren, in denen die Produkte noch nicht als Öko-Ware mit entsprechend höheren Preisen verkauft werden dürfen, eine gezielte Unterstützung. Die Umstellung auf und die Beibehaltung des ökologischen Landbaus wird in Deutschland als ein Bestandteil der Agrarumweltprogramme nach der Verordnung (EU) Nr. 1698/2005 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) unterstützt. Der Bund beteiligt sich über die Bund-Länder-„Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) an der Förderung des Ökologischen Landbaus. Die Finanzierung der Förderprogramme teilen sich die Europäische Union sowie der Bund (60 Prozent) und die Länder (40 Prozent). Die EU-Gelder müssen von den Bundesländern kofinanziert werden. Das heißt, dass sie nur abgerufen und eingesetzt werden können, wenn die Bundesländer aus ihrem Haushalt selbst Finanzmittel aufbringen. Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip haben die Bundesländer bei der Umsetzung der Agrar-Förderprogramme Gestaltungsspielräume, um die Programme länderspezifisch auszurichten. Die Förderprämien für die Umstellung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus sind daher in den Bundesländern unterschiedlich hoch.
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ökologischen Landbau hat die Bundesregierung Ende 2001 darüber hinaus das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) aufgelegt, das unter anderem eine stärkere Unterstützung der Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte umfasst. Das Bundesprogramm wurde mehrmals verlängert und mit Beschluss des Deutschen Bundestags im Jahr 2010 für andere Formen der nachhaltigen Landwirtschaft geöffnet. Es wird unter dem Namen „Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)” weitergeführt. Der Etat lag im Jahr 2021 bei ca. 33 Millionen Euro. Das Informationsmanagement wurde um Maßnahmen zur nachhaltigen Landbewirtschaftung ergänzt und bestehende Maßnahmen entsprechend erweitert. Darüber hinaus werden im Rahmen der erarbeiteten Forschungslinie seit Juli 2011 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie der Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten über das Programm gefördert.
Ziel der "Zukunftsstrategie ökologischer Landbau" (ZöL) ist es der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft neue Wachstumsimpulse zu geben. Die sTrategie enthält in ihrer aktuellen Fassung fünf Handlungsfelder und 24 Maßnahmenkonzepte. Um das von der Bundesregierung gesetzte 30%-Ziel zu erreichen, soll die 2017 veröffentlichte Zukunftsstrategie ökologischer Landbau im Rahmen eines partizipativen Prozesses weiterentwickelt werden, um auf dieser Grundlage die erforderlichen politischen Rahmenbedingungen zu setzen.
Die Bereitschaft von Landwirtinnen und Landwirten zur Umstellung auf ökologischen Landbau setzt eine finanzielle Planungssicherheit und Verlässlichkeit voraus. Das Ziel der Bundesregierung, einen Anteil von 30 Prozent Ökolandbauflächen in Deutschland zu erreichen, hängt ganz wesentlich von der Sicherstellung ausreichender Mittel für den Ökolandbau ab. Es liegt somit in der Hand der europäischen und deutschen Agrar- und Umweltpolitik, sich für eine ausreichende Ausstattung der zweiten Säule der Agrarpolitik und entsprechende Mittel im Bundes- und Länderhaushalt einzusetzen, um die Belange des Umweltschutzes in der Landwirtschaft stärker zu unterstützen.