Die neue Förderperiode der GAP startete im Januar 2023, die neuen Regelungen sind bis 2027 gültig. Auch für die neue Periode der europäischen Agrarförderung wird es eine 2-Säulenstruktur mit flächengebundenen Direktzahlungen geben. Nach wie vor sollen als Einkommensunterstützung pauschale Flächenprämien an Landwirtinnen und Landwirte ausgezahlt werden. Damit ist die Möglichkeit vertan, die europäische Agrarförderung konsequent nach dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Umweltleistungen“ auszurichten und verstärkt Anreize für Agrarumweltmaßnahmen zu setzen. Dass dies notwendig ist, zeigt z.B. der Forschungsbericht zur „Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes“ sowie das Folgevorhaben „Evaluierung der GAP-Reform von 2013 aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer“. Wie der Umweltschutz besser in die europäische Agrarpolitik integriert werden könnte, hat die Kommission Landwirtschaft am UBA in ihrer „Position zur Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik“ dargestellt.
Für die Förderung von Maßnahmen für mehr Agrarumwelt- und Klimaschutz bietet die neue GAP zwei Instrumente. Zum einen die Öko-Regelungen in der ersten Säule und zum anderen die etablierten Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der zweiten Säule. Welche Potentiale hierbei bestehen und wie der Übergang zu einer umweltorientierten GAP in Deutschland gelingen könnte, zeigt das UBA in dem Konzept „Eco-Schemes sinnvoll in die Grüne Architektur integrieren“ auf. In dem Policy Paper „Resilienz fördern, nicht den Status Quo – Politikvorschläge für eine wirksame und praktikable Transformation der GAP“ werden Vorschläge für eine nachhaltigkeits- und resilienzorientierte Ausgestaltung der GAP unterbreitet. Die ausführlichen Hintergründe dazu sind im Abschlussbericht "Verbesserung der Wirksamkeit und Praktikabilität der GAP aus Umweltsicht" zu finden.
Hintergründe zum politischen Prozess
Im Dezember 2021 hat die Europäische Union (EU) die drei GAP-Verordnungen im Amtsblatt der EU veröffentlicht (Verordnung (EU) 2021/2115, Verordnung (EU) 2021/2116, Verordnung (EU) 2021/2117). Damit sind die Rahmenbedingungen für die nächste GAP-Periode von 2023 bis 2027 auf EU-Ebene beschlossen. Vorangegangen ist den Verordnungen ein langer politischer Prozess. Im Juni 2018 veröffentlichte die EU-Kommission ihre Legislativvorschläge für die zukünftige Agrarpolitik der EU. In den weiteren Verhandlungen haben im Oktober 2020 Staats- und Regierungschefs sowie das Europäische Parlament ihre Positionen beschlossen. Ende Juni 2021 wurden die Trilog-Verhandlungen zur nächsten Reform der Europäischen Agrarpolitik in Brüssel abgeschlossen. Eine kurze Einführung zur GAP zeigt das Video „Nachgefragt: Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP)“. Wer mehr verstehen möchte, findet nähere Informationen in den „Fragen und Antworten zur europäischen Agrarförderung“.
Parallel zu den Entwicklungen auf europäischer Ebene liefen in Deutschland die Gesetzgebungsprozesse zur nationalen Umsetzung der GAP. Im Sommer 2021 wurden die GAP-Gesetze (GAP-Konditionalitäten-Gesetz, GAP-Direktzahlungen-Gesetz und das GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz) im Bundestag und Bundesrat final beschlossen. Verordnungen zur Umsetzung der GAP in Deutschland folgten Anfang 2022 (GAP-Direktzahlungen-Verordnung) und Ende 2022 (GAP-Konditionalitäten-Verordnung). Damit liegen in Deutschland die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der GAP ab 2023 vor.
Deutschland hat seinen ersten Strategieplan für die nationale Umsetzung der GAP Anfang 2022 zur Genehmigung nach Brüssel geschickt. Die EU-Kommission hat die vorgelegten Maßnahmen geprüft und Änderungen eingefordert (Observation Letter). Nach Verhandlungen mit der EU-Kommission hat Deutschland den überarbeiteten Strategieplan im Herbst 2022 erneut eingereicht (Strategieplan, Kurzversion des Strategieplan). Die Genehmigung der EU-Kommission erfolgte im November 2022, so dass die neuen Regelungen ab 2023 in Kraft treten können. Anders als bei vorherigen GAP-Reformen ist es aber noch während der laufenden Förderperiode möglich, Anpassungen vorzunehmen und diese erneut von der EU-KOM genehmigen zu lassen. So wurden z.B. Prämien und Vorgaben für Ökoregelungen angepasst. In der Diskussion steht auch, neue Ökoregelungen einzuführen.