Die aktuelle Förderperiode der GAP startete im Januar 2023, die neuen Regelungen sind bis 2027 gültig. Die gegenwärtige Periode der europäischen Agrarförderung zeichnet sich durch eine Zwei-Säulenstruktur mit flächengebundenen Direktzahlungen aus. Pauschale Flächenprämien werden als Einkommensstützung an Landwirtinnen und Landwirte ausgezahlt. Das lang geforderte Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ wird in der gegenwärtigen europäischen Agrarförderung nicht konsequent verfolgt und es werden keine ausreichenden Anreizen für Agrarumweltmaßnahmen gesetzt. Dass dies dringend notwendig wäre, zeigt z.B. der Forschungsbericht zur „Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes“ sowie das Folgevorhaben „Evaluierung der GAP-Reform von 2013 aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer“. Wie der Umweltschutz besser in die europäische Agrarpolitik integriert werden könnte, hat die Kommission Landwirtschaft am UBA in ihrer „Position zur Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik“ dargestellt.
Für die Förderung von Maßnahmen für mehr Agrarumwelt- und Klimaschutz bietet die laufende GAP zwei Instrumente. Zum einen die Öko-Regelungen in der ersten Säule und zum anderen die etablierten Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der zweiten Säule. Welche Potentiale hierbei bestehen und wie der Übergang zu einer umweltorientierten GAP in Deutschland gelingen könnte, zeigt das UBA in dem Konzept „Eco-Schemes sinnvoll in die Grüne Architektur integrieren“ auf. In dem Policy Paper „Resilienz fördern, nicht den Status Quo – Politikvorschläge für eine wirksame und praktikable Transformation der GAP“ werden Vorschläge für eine nachhaltigkeits- und resilienzorientierte Ausgestaltung der GAP unterbreitet. Die ausführlichen Hintergründe dazu sind im Abschlussbericht "Verbesserung der Wirksamkeit und Praktikabilität der GAP aus Umweltsicht" zu finden.
Hintergründe zum politischen Prozess
Im Dezember 2021 hat die Europäische Union (EU) die drei geltenden GAP-Verordnungen im Amtsblatt der EU veröffentlicht (Verordnung (EU) 2021/2115, Verordnung (EU) 2021/2116, Verordnung (EU) 2021/2117). Damit wurden die Rahmenbedingungen für die GAP-Periode von 2023 bis 2027 auf EU-Ebene beschlossen. Vorangegangen ist den Verordnungen ein langer politischer Prozess. Im Juni 2018 veröffentlichte die EU-Kommission ihre Legislativvorschläge und in den weiteren Verhandlungen haben im Oktober 2020 Staats- und Regierungschefs sowie das Europäische Parlament ihre Positionen beschlossen. Ende Juni 2021 wurden die Trilog-Verhandlungen zur Reform der Europäischen Agrarpolitik in Brüssel abgeschlossen. Eine kurze Einführung zur GAP zeigt das Video „Nachgefragt: Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP)“. Nähere Informationen sind auch in den „Fragen und Antworten zur europäischen Agrarförderung“ zu finden.
Parallel zu den Entwicklungen auf europäischer Ebene liefen in Deutschland die Gesetzgebungsprozesse zur nationalen Umsetzung der GAP. Im Sommer 2021 wurden die GAP-Gesetze (GAP-Konditionalitäten-Gesetz, GAP-Direktzahlungen-Gesetz und das GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz) im Bundestag und Bundesrat final beschlossen. Die Verordnungen zur Umsetzung der GAP in Deutschland folgten Anfang 2022 (GAP-Direktzahlungen-Verordnung) und Ende 2022 (GAP-Konditionalitäten-Verordnung).
Deutschland hat seinen ersten Strategieplan für die nationale Umsetzung der GAP Anfang 2022 zur Genehmigung nach Brüssel geschickt. Die EU-Kommission hat die vorgelegten Maßnahmen geprüft und Änderungen eingefordert (Observation Letter). Nach Verhandlungen mit der EU-Kommission hat Deutschland den überarbeiteten Strategieplan im Herbst 2022 erneut eingereicht (Strategieplan, Kurzversion des Strategieplan). Die Genehmigung der EU-Kommission erfolgte im November 2022, so dass die neuen Regelungen ab 2023 in Kraft treten können. Anders als bei vorherigen GAP-Reformen ist es aber noch während der laufenden Förderperiode möglich, Anpassungen vorzunehmen und diese erneut von der EU-Kommission genehmigen zu lassen. So wurden z.B. Prämien und Vorgaben für Ökoregelungen angepasst.
Zudem wurden im Mai 2025 auf europäischer Ebene Anpassungen der GAP vorgenommen, um diese zu vereinfachen. Mit dem Vereinfachungspaket bzw. Omnibus-Paket wurde jedoch nicht nur ein Bürokratieabbau erreicht, sondern auch Umweltstandards gelockert. Mitte Juli 2025 wurden indes die neuen Vorschläge der EU-Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die GAP nach 2027 vorgestellt. Die Vorschläge sehen u.a. einen gemeinsamen Fördertopf für verschiedene Politikbereiche vor, in dem ein zweckgebundenes Budget für die Landwirtschaft angelegt ist. Gleichzeitig soll die Zwei-Säulen-Struktur aufgehoben werden. In sogenannten „National and Regional Partnership Plans“ (NRP-Plans) sollen die Mitgliedstaaten die nationale Ausgestaltung der GAP festlegen. Sollte es bei der von der Kommission vorgeschlagenen Struktur der neuen GAP bleiben, wird es für den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz entscheidend sein, wieviel Budget die Mitgliedstaaten für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in ihren NRP-Plänen reservieren und welche Mindestvorgaben sie festlegen. Die Legislativvorschläge sorgten für heftige Kontroversen und ein intensiver Verhandlungsprozess zwischen Parlament, Rat und Kommission ist zu erwarten.