Schwefelhexafluorid (SF₆) mit seinem sehr hohen Treibhauspotenzial wird in Schaltanlagen zur Isolation und Löschung eingesetzt. Im Rahmen einer Selbstverpflichtung konnten die Emissionen des stärksten bekannten Treibhausgases deutlich gesenkt werden. Alternative Produkte für die Substitution von SF₆ stehen für viele Anwendungsfelder zur Verfügung.
In elektrischen Betriebsmitteln der Energieübertragung und -verteilung im Mittelspannungs- und Hochspannungsbereich wird seit vielen Jahren SF6 verwendet. Aufgrund seines hohen Treibhauspotenzials von 24.300 (IPCC 6.Assessment Report) und der langen atmosphärischen Verweildauer reichert sich dieser Stoff in der Atmosphäre an. Fluorierte Alternativen fallen unter die PFAS-Definition
Elektrische Schaltanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, unterliegen den Regelungen der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (F-Gas-Verordnung). In Abhängigkeit von der Füllmenge und Konstruktion bestehen Anforderungen zur Dichtheitskontrolle, Führung von Aufzeichnungen und Zertifizierung des Personals. Letzteres wird noch durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2066 konkretisiert. Bezugnahmen auf die Verordnung (EU) 517/2014 gelten gemäß der Entsprechungstabelle im Anhang X der Verordnung (EU) 2024/573 als Bezugnahmen auf diese Verordnung (Art. 37 Abs. 5). Der Entwurf der überarbeiteten Durchführungsverordnung zur Zertifizierung kann bis 15.10.2024 kommentiert werden.
Die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase enthält verschiedene Regelungen und Verbote zu Schaltanlagen. Einen Überblick über die aktuellen und zukünftigen Regelungen sind in einem Fact Sheet zu Schaltanlagen mit fluorierten Treibhausgasen zusammengefasst.
Wir weisen darauf hin, dass auch wenn die geplante Inbetriebnahme vor den Verbotsterminen des Art. 13 Abs. 9 liegt, eine Ausschreibung sinnvoll sein kann. Sollte die Inbetriebnahme sich über die Verbotstermine hinaus verschieben, kann der Betreiber so nachweisen, dass zur Auftragsvergabe keine entsprechende Alternative zeitgerecht zur Verfügung stand. Die sogenannte Kaskade zur Vergabeentscheidung gibt eine Hilfestellung, welche Regelungen wann gelten.
Für den Vollzug der Verordnung (EU) 2024/573, der Durchführungsverordnungen sowie der dazugehörigen nationalen Verordnungen sind die Bundesländer zuständig. Eine Liste der zuständigen Behörden findet sich auf der Webseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) (Thema „Chemikalien-KlimaschutzVerordnung“).
Die verbaute Menge an SF6 in Schaltanlagen steigt stetig an. Ein sorgfältiger Umgang mit den Anlagen am Lebensende ist unerlässlich, um die Emission dieser Menge oder Teilmengen davon zu vermeiden. Eine Zertifizierung für Arbeiten an SF6-haltigen Schaltanlagen ist nicht nur für die Wartung, Instandhaltung und Reparatur, sondern auch für die Außerbetriebnahme, erforderlich. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Vorschrift ist der Betreiber elektrischer Betriebsmittel.
Ab dem 01.01.2035 darf dafür nur noch aufgearbeitetes oder recyceltes SF6 für die Instandhaltung oder Wartung elektrischer Schaltanlagen verwendet werden. Die Rückgewinnung ist damit zukünftig nicht nur aus Umwelt- sondern auch aus Betreibersicht von großer Bedeutung.
Projekt zur Rückgewinnung von SF6 aus elektrischen Betriebsmitteln
Im Forschungsvorhaben „Praxisnahe Rückgewinnungsfaktoren für UNFCCC F-Gas-Inventare“ (Laufzeit von 2022 bis 2024) sollen u.a. für Schaltanlagen der Hoch- und Mittelspannung länderspezifische Emissionsfaktoren für die Entsorgung überprüft werden. Außerdem soll die gängige nationale Entsorgungspraxis von Schaltanlagen näher betrachtet werden. Ein Workshop hierzu fand mit ausgewählten Akteuren im Mai 2023 statt. Weitere Recherchen folgen. Die Ergebnisse werden Ende 2024 mit dem Abschlussbericht des Vorhabens veröffentlicht.
Studie "Konzept zur SF6-freien Übertragung und Verteilung elektrischer Energie"
Von 2016 bis 2018 wurde die Studie „Konzept zur SF6-freien Übertragung und Verteilung elektrischer Energie“, im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit (BMU) durchgeführt. Der Schwerpunkt der Studie lag auf der detaillierten Erstellung eines Überblicks über Anlagen mit und ohne SF6-Nutzung. Weiterhin wurde untersucht, welche politischen, gesetzlichen, regulativen und wirtschaftlichen Maßnahmenpakete geeignet sind, eine wirksame Reduktion des SF6-Einsatzes in Neuanlagen zu erzielen. Da eine Substitution der SF6-Technik durch alternative Isoliermedien und Techniken nur im Rahmen der Produktion neuer Anlagen erfolgen kann, konzentrierte sich die Studie ausschließlich auf neue Anlagen. Der intensive Dialog mit Herstellern und Anwendern von Schaltanlagen während der gesamten Laufzeit war dabei von großer Bedeutung.
Das Projekt wurde von der Ecofys Germany GmbH, Teil der Navigant-Gruppe in Zusammenarbeit mit der ETH Zürich, High Voltage Laboratory durchgeführt, vom Umweltbundesamt fachlich betreut und nach einem intensiven Dialog mit Herstellern und Anwendern in Form von Interviews und mehreren Fachgesprächen mit der Veröffentlichung des Abschlussberichts sowie eine Kurzzusammenfassung Ende Februar 2018 abgeschlossen.
Deutsche Selbstverpflichtung
Am 9. November 2000 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft eine Vereinbarung zur Klimavorsorge getroffen. In diesem Rahmen haben im Jahr 2005 die SF6-Produzenten sowie die Hersteller und Betreiber von elektrischen Betriebsmitteln > 1kV eine freiwillige Selbstverpflichtung abgeschlossen, deren Ziel es war und ist, die Emissionen von SF6 zu minimieren.
Im Verlauf dieser Selbstverpflichtung sind die Emissionen an SF6 bei Produktion und Verwendung in Deutschland deutlich zurückgegangen.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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