Häufig gestellte Fragen zur neuen F-Gas-Verordnung

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Häufig gestellte Fragen
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Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase am 20. Februar 2024 (Inkrafttreten am 11. März 2024) ist eine Überarbeitung der FAQ notwendig.

Bis zur Veröffentlichung neuer FAQ, können Sie sich an die Vollzugsbehörden der Bundesländer oder an unser Postfach (III1 [dot] 4 [at] uba [dot] de) wenden.

Wir weisen darauf hin, dass Auslegungen des Umweltbundesamtes für Gerichte oder Vollzugsbehörden nicht verbindlich sind. Für den Vollzug der Verordnungen sind die Bundesländer zuständig. Eine Liste der zuständigen Behörden findet sich auf der Webseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC).


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