Häufig gestellte Fragen zur neuen F-Gas-Verordnung

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Häufig gestellte Fragen
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Am 11.03.2024 trat die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase in Kraft. Sie betrifft Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und Schaltanlagen. Sie regelt Betreiberpflichten und fordert neue oder erweiterte Zertifizierungen für Handwerker. In Abstimmung mit den Bundesländern hat das Umweltbundesamt (UBA) erste Fragen und Antworten (FAQ) zur neuen Verordnung veröffentlicht.

Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zur Verordnung (EU) 2024/573 finden Sie, unterteilt in thematische Abschnitte, rechts in der Seitennavigation.

In die Antworten fließen Ergebnisse aus Diskussionen auf EU-Ebene und Entscheidungen der Vollzugsbehörden zu einzelnen Fragestellungen ein. Die Antworten sind zwar mit den zuständigen Behörden des Vollzugs abgestimmt. Sie sind aber im Einzelfall für Gerichte oder Vollzugsbehörden nicht bindend.

Diese FAQs werden bei Bedarf ergänzt und angepasst.

Bei weiteren Fragen können Sie sich direkt an die Vollzugsbehörden der Bundesländer oder an unser Postfach (III1 [dot] 4 [at] uba [dot] de) wenden. Eine Liste der zuständigen Behörden findet sich auf der Webseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC).

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 F-Gase  F-Gase-Verordnung  Klimaschutz  Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe  Kältemittel  Klimaanlage  Zertifizierung  Klimaschutzverordnung