Rechtliche Regelungen

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Rechtliche Regelungen sollen die Umwelt schützen.
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Fluorierte Treibhausgase und FCKW unterliegen internationalen Umweltabkommen (Kyoto Protokoll, Montrealer Protokoll), deren völkerrechtlich verbindliche Vorgaben in europäischen Verordnungen und Richtlinien umgesetzt sind. Um EU-Umweltschutzziele zu erreichen, sind weitere Rechtsvorschriften in Kraft. Ergänzt werden die europäischen Vorgaben durch nationale Rechtsvorschriften.

Inhaltsverzeichnis

 

Internationale Abkommen

Wichtigstes internationales Instrument zum Schutz der Ozonschicht ist das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (beispielsweise Fluorchlorkohlenwasserstoffe - ⁠FCKW⁠). Das Montrealer Protokoll wurde im September 1987 von 24 Regierungen und der Kommission der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet. Es war das Signal zum weltweiten Ausstieg aus der FCKW-Pr… weiterlesen

 

EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase

Die Verwendung fluorierter Treibhausgase ist seit 2006 in der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und in der Richtlinie 2006/40/EG geregelt. Seit 1. Januar 2015 gilt die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase. Damit ist die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 aufgehoben. weiterlesen

 

Häufig gestellte Fragen zur neuen F-Gas-Verordnung

Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zur Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und zur Chemikalien-Klimaschutzverordnung finden Sie unten auf dieser Seite, unterteilt in thematische Abschnitte. weiterlesen

 

Nationale Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen

Ergänzend zu den EU-Regelungen gilt in Deutschland seit 2008 die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Durch die neue Verordnung (EU) Nr. 517/2014 wurde eine Anpassung der nationalen Verordnung erforderlich, dies ist 2017 geschehen. Mit der zunehmenden Verknappung teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) durch den Phase down der EU steigt die Nachfrage nach diesen Stoffen. weiterlesen 

 

Regelungen zu ozonabbauenden Stoffen

Die stratosphärische Ozonschicht kann durch langlebigen chlor- und bromhaltige Verbindungen wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (⁠FCKW⁠) und Halon geschädigt werden. Zum Schutz der Ozonschicht wurde deshalb im Jahr 1987 das Montrealer Protokoll unterzeichnet. Dies wurde in Europa und Deutschland durch verschiedene Verordnungen umgesetzt. weiterlesen

 

EU-Richtlinie zu Emissionen aus Pkw-Klimaanlagen

Seit Januar 2011 verbietet die EU-Richtlinie fluorierte Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial über 150 in Klimaanlagen neuer Pkw-Typen, ab 1. Januar 2017 für alle neuen Pkw. Das bisherige Kältemittel Tetrafluorethan (R134a) muss nun schrittweise ersetzt werden. weiterlesen