Internationale Abkommen
Wichtigstes internationales Instrument zum Schutz der Ozonschicht ist das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (beispielsweise Fluorchlorkohlenwasserstoffe - FCKW). Das Montrealer Protokoll wurde im September 1987 von 24 Regierungen und der Kommission der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet. Es war das Signal zum weltweiten Ausstieg aus der FCKW-Pr… weiterlesen
EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase
Die Verwendung fluorierter Treibhausgase ist seit 2006 in der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und in der Richtlinie 2006/40/EG geregelt. Seit 1. Januar 2015 gilt die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase. Damit ist die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 aufgehoben. weiterlesen
Häufig gestellte Fragen zur neuen F-Gas-Verordnung
Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zur Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und zur Chemikalien-Klimaschutzverordnung finden Sie unten auf dieser Seite, unterteilt in thematische Abschnitte. weiterlesen
Nationale Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen
Ergänzend zu den EU-Regelungen gilt in Deutschland seit 2008 die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Durch die neue Verordnung (EU) Nr. 517/2014 wurde eine Anpassung der nationalen Verordnung erforderlich, dies ist 2017 geschehen. Mit der zunehmenden Verknappung teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) durch den Phase down der EU steigt die Nachfrage nach diesen Stoffen. weiterlesen
Regelungen zu ozonabbauenden Stoffen
Die stratosphärische Ozonschicht kann durch langlebigen chlor- und bromhaltige Verbindungen wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halon geschädigt werden. Zum Schutz der Ozonschicht wurde deshalb im Jahr 1987 das Montrealer Protokoll unterzeichnet. Dies wurde in Europa und Deutschland durch verschiedene Verordnungen umgesetzt. weiterlesen
EU-Richtlinie zu Emissionen aus Pkw-Klimaanlagen
Seit Januar 2011 verbietet die EU-Richtlinie fluorierte Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial über 150 in Klimaanlagen neuer Pkw-Typen, ab 1. Januar 2017 für alle neuen Pkw. Das bisherige Kältemittel Tetrafluorethan (R134a) muss nun schrittweise ersetzt werden. weiterlesen