Abschnitt 4: Zertifizierung
In diesem Abschnitt werden Fragen zu zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten, der Gültigkeit bestehender und neuer Sachkundebescheinigungen sowie Unternehmenszertifizierungen beantwortet.
In diesem Abschnitt werden Fragen zu zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten, der Gültigkeit bestehender und neuer Sachkundebescheinigungen sowie Unternehmenszertifizierungen beantwortet.
Fluorierte Treibhausgase werden in der Regel gezielt hergestellt und als Arbeitsmittel in verschiedenen Anwendungen eingesetzt. Die Emissionen sind von 2003 bis 2016 kontinuierlich gestiegen, zeigen aber nun einen deutlichen Abwärtstrend. Grund dafür sind wirksame gesetzliche Regelungen, die die Verwendung der F-Gase limitieren. Der Artikel stellt die aktuellen Emissionen dieser Stoffgruppe vor.
Jährlich berichtet die Europäische Union das Gesamtinventar der Treibhausgas-Emissionen aller Mitgliedstaaten. Dazu werden die Emissionsdaten zusammengeführt, wodurch ein konsistenter Bericht entsteht. Der Emissionstrend und die Verteilung auf die Kategorien orientieren sich weitestgehend an denen der großen Industrieländer.
Die Verwendung fluorierter Treibhausgase ist seit 2006 in der Verordnung (EG) Nr. 842/2006, seit 2015 in der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und neu in der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase sowie in der Richtlinie 2006/40/EG geregelt. Die Verordnung (EU) 2024/573 löst die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 zum 11. März 2024 ab.
Fluorierte Treibhausgase und FCKW unterliegen internationalen Umweltabkommen (Kyoto Protokoll, Montrealer Protokoll), deren völkerrechtlich verbindliche Vorgaben in europäischen Verordnungen und Richtlinien umgesetzt sind. Um EU-Umweltschutzziele zu erreichen, sind weitere Rechtsvorschriften in Kraft. Ergänzt werden die europäischen Vorgaben durch nationale Rechtsvorschriften.