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Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe

Klima | Energie

Abschnitt 10: Einfuhren und Ausfuhren

Für die Ein- und Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, die diese enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, ist eine gültige Lizenz erforderlich. Diese erhält man über die Registrierung im F-Gas-Portal. Diese und weitere Sachverhalte zur Ein- und Ausfuhr werden in diesem Abschnitt thematisiert.

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30 Jahre Montrealer Protokoll: Schutz von Ozonschicht und Klima

Blick auf die Erde aus dem Weltall

Am 16. September 1987 unterzeichneten 24 Staaten und die Europäische Gemeinschaft das Montrealer Protokoll. Es leitete den verpflichtenden Ausstieg aus den Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) ein und stoppte so die weitere Zerstörung der Ozonschicht durch diese Stoffe. Der Umstieg auf Alternativen zu den FCKW mit ihrem hohen Treibhauspotenzial leistet auch einen Beitrag zum Klimaschutz.

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Aus für klimaschädliche Kältemittel HFKW eingeleitet

alte Kühlschränke auf einem Recyclinghof

Sie stecken in Kälte- und Klimaanlagen und sind bis zu mehrere Tausend Mal klimaschädlicher als CO2: teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW). In der Nacht zum 15. Oktober 2016 hat die internationale Staatengemeinschaft in Kigali (Ruanda) eine schrittweise Reduktion beschlossen. Wissenschaftler gehen davon aus, dass die Erderwärmung so bis zum Jahr 2100 um bis zu 0,5 °C geringer ausfallen könnte.

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Neue Vorschriften für Kälte- & Klimaanlagen und Dämmstoffe

viele Klimaanlagen-Kästen an einer Hausfassade

Seit 1. Januar 2015 gelten neue EU-Vorschriften für klimaschädliche fluorierte Treibhausgase, die unter anderem in Kälte- und Klimaanlagen sowie Dämmstoffen eingesetzt werden. Das UBA hat Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verordnung (EU) Nr. 517/2014 (F-Gas-Verordnung) und zur Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) zusammengestellt.

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Abschnitt 5: Phase down und Quotensystem

Kernelement der alten Verordnung (EU) Nr. 517/2014 war der sogenannte Phase down. Dieser wurde in der Verordnung (EU) 2024/573 verschärft. Dieser Abschnitt beschreibt die Neuerungen und liefert Antworten zu offenen Fragen.

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Abschnitt 3: Aufzeichnungen

Die Verordnung 2024/573 enthält vielfältige Aufzeichnungspflichten. Sie wird durch nationale Regelungen, wie das Chemikaliengesetz (ChemG) ergänzt. Antworten auf häufige Fragen zu den Aufzeichnungspflichten finden Sie in diesem Abschnitt. 

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Abschnitt 7: Rückgewinnung

Dieser Abschnitt beantwortet Fragen zur Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen aus Erzeugnissen und Einrichtungen. 

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Abschnitt 2: Dichtheitskontrollen und Emissionsvermeidung

Anforderungen an die Dichtheit von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, sowie Vorgaben zur Vermeidung von Emissionen, insbesondere Dichtheitskontrollen, enthalten die Art. 4 bis 6 der Verordnung (EU) 2024/573. Fragen hierzu sind im Folgenden aufgegriffen.

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Kurzlink: www.uba.de/t31975de