Vorteilsausgleich („Benefit Sharing“)

Das Prinzip „Gemeinsames Erbe der Menschheit“ verlangt, dass die erlangten finanziellen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile gerecht geteilt werden sollen.

Die Verpflichtung zum Vorteilsausgleich („Benefit Sharing“) verlangt, dass die durch den Tiefseebodenbergbau erlangten finanziellen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile „gerecht“ unter allen Staaten zu verteilen sind. Wie dies genau zu erreichen ist, bleibt bislang ungeklärt. Jedoch ist das Benefit Sharing insbesondere für die Staaten von Bedeutung, denen es nicht möglich ist, durch eigene Projekte vom Tiefseebodenbergbau zu profitieren.

Die genaue Ausgestaltung wird derzeit von einer „Open ended working group“ bei der IMB diskutiert und verhandelt. Im Wesentlichen geht es um zwei Fragen. Erstens: Wieviel und in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt Vorhabenträger, die mineralische Ressourcen gewinnen, von den finanziellen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteilen an die IMB abgeben müssen. Zweitens: In welcher Form und an wen diese zurückgegebenen Vorteile verteilt werden.

Um dem Prinzip „Gemeinsames Erbe der Menschheit“ zu entsprechen, sollte der Finanzmechanismus so ausgestaltet werden, dass ein optimaler Ertrag für die Menschheit erwirtschaftet wird. Wichtig ist, auch die ökonomischen Vorteile anderer Nutzungen und die Auswirkungen auf die Umwelt in die Bilanz einzubeziehen. Ferner sollte diese Bewertung sich daran ausrichten, dass das Naturkapital der Tiefsee auch nach bergbaulicher Nutzung erhalten bleibt. Insofern sollten bergbauliche Maßnahmen daher bei Berücksichtigung aller Effekte auf die Umwelt sowie auf andere potentielle Nutzungen einen Netto-Vorteil erzielen.

 

 

Teilen:
Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 Benefit Sharing  Tiefseebodenbergbau  IMB