Int. Workshop: Der Vorteilsausgleich beim Tiefseebergbau

Institut für transformative Nachhaltigkeitsforschung, Potsdamzum Vergrößern anklicken
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Internationalen Workshops
Quelle: Institut für transformative Nachhaltigkeitsforschung / Potsdam

Der „Vorteilsausgleich“ beim Tiefseebergbau, ein Kernelement des Prinzips „Gemeinsamen Erbe der Menschheit“, bezweckt, dass die Menschheit insg. von den Vorteilen der Vorhaben profitieren soll. Darüber diskutierten über 50 Expertinnen und Experten auf einem vom UBA und dem Institut für transformative Nachhaltigkeitsforschung (IASS) ausgerichteten dreitägigen Workshop in Potsdam im November 2018.

Das Seerechtsübereinkommen hat den Tiefseeboden und seine Ressourcen zum Gemeinsamen Erbe der Menschheit erklärt („Common Heritage of Mankind“). Ein Kernelement dieses Prinzips ist die Verpflichtung zum Vorteilsausgleich („benefit sharing“).

Gegenstand des von ⁠UBA⁠ und IASS durchgeführten internationalen Workshop war, wie der Vorteilsausgleich insbesondere unter Berücksichtigung des Prinzips „Common Heritage of Mankind“, der Nachhaltigkeitsziele und der ökonmischen Theorie „Naturkapital“ operationalisiert werden kann. Mehr als 50 Expertinnen und Experten aus zahlreichen Staaten und mit verschiedenen fachlichen Hintergründen (Recht, Ökonomie und Naturwissenschaft) nahmen an dem internationalen Workshop teil. Drei Mitglieder der „Legal and Technical Commission“, ein Vertreter des „Finance Committee“, Contractoren sowie Vertreter aus Behörden und von zivilgesellschaftlichen Organisationen brachten ihre Überlegungen in die Debatte ein.  Das Fachgespräch knüpft an laufenden Diskussionen zum Finanzmechanismus bei der „International Seabed Authority“ in Kingston, Jamaika an.

Die wesentlichen Ergebnisse:

  • Die Nachhaltigkeitsziele (sustainable development goals, SDG) von 2015 setzen zumindest politisch weltweit akzeptierte Standards auch für das Tiefseebodenregime. Die Interpretation und Umsetzung des „Common heritage of mankind“ Prinzips sollte sich daher an den SDG ausrichten.
  • Aus ökonomischer Perspektive sollte wegen der Verpflichtung zu den Nachhaltigkeitszielen gewährleistet sein, dass das Naturkapital der Tiefsee auch nach bergbaulicher Nutzung erhalten bleibt.
  • Bergbauliche Maßnahmen sollten daher bei Berücksichtigung aller Effekte auf die Umwelt sowie auf andere potentielle Nutzungen einen Netto-Vorteil erzielen.
  • Diese Anforderung kann als rechtliche Voraussetzung der Zulässigkeit von bergbaulichen Maßnahmen gesehen werden.
  • Der Finanzmechanismus sollte, um dem „Common heritage of mankind“ -Prinzip zu entsprechen, sicherstellen, dass ein optimaler Ertrag für die Menschheit erwirtschaftet wird.
  • Die Etablierung der „Enterprise“ wurde insbesondere von Teilnehmer*innen aus Entwicklungsländern als wichtiges Instrument gesehen, um Verteilungsgerechtigkeit zu erreichen.
  • Eine stärkere Verschränkung mit der Debatte um die Governance der biologischen Diversität in „areas beyond national jurisdiction“ wurde von einigen als sinnvoll erachtet.

Die Ergebnisse des Workshops sind in einer Zusammenfassung zu finden .

Der gemeinsam von UBA und IASS erstellte Bericht enthält auch das Workshop-Programm sowie die Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (siehe S. 56 ff .).

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Schlagworte:
 Tiefseebergbau  Nachhaltigkeitsforschung