Das Wissen über die Ökosysteme am Tiefseeboden ist sehr begrenzt. Forschungsvorhaben können weitere Erkenntnisse bringen, um die Charakteristika der Ökosysteme am Tiefseeboden und die potenziellen Auswirkungen von bergbaulichen Vorhaben auf die Ökosysteme besser bestimmen zu können. Explorationsvorhaben sind im Grundsatz sinnvoll, weil dadurch weitere Erkenntnisse über die Ökologie am Tiefseeboden gewonnen werden können.
Da mit Abbauvorhaben in der Regel erhebliche Eingriffe in die Meeresumwelt verbunden sind, muss durch die IMB ein effektives Kontrollregime im Vorfeld etabliert werden. Insofern bedarf es der folgenden fachlichen Voraussetzungen und Steuerungsinstrumente:
- (1) Vorliegen von Bewertungskriterien für die Effekte auf die Meeresumwelt; einschließlich des Vorhandenseins robuster „Baseline Studies“ (umfassendes Arteninventar);
- (2) Verfügbarkeit einer Abbautechnik, die die Tiefseeumwelt und die Ökosystemleistungen nicht nachhaltig beeinträchtigt;
- (3) Bestehen einer rechtlichen Verpflichtung, vor Antragstellung für ein Abbauvorhaben einen umfassenden Test (Versuchsbergbau) durchzuführen, für den die rechtlichen Anforderungen festgelegt sind;
- (4) Vorliegen von Kriterien für die Ausweisung von Schutzgebieten und Ausweisung hinreichender Schutzgebiete;
- (5) Im Vorfeld der Genehmigung im Rahmen einer regionalen Planung Bewertung potenzieller kumulativer Effekte und Lösungsoptionen für Nutzungskonflikte;
- (6) Vorliegen geeigneter Konzepte für die Überwachung der Beachtung der geltenden Vorgaben, auch über deren Beendigung hinaus
- (7) Vorliegen geeigneter Konzepte für die Beobachtung der ökologischen Effekte von Abbauvorhaben;
- (8) Bestehen eines effektiven Haftungsregimes sowie
- (9) Verfügbarkeit eines geeigneten Verteilungskonzeptes für die ökonomischen Gewinne im Sinne des Prinzips „Common Heritage of Mankind“.
Einige dieser Punkte sind Gegenstand der aktuellen Verhandlungen über die Abbauregularien bei der IMB. Es sind noch sehr viele Punkte zu diskutieren und zu verhandeln. Vertiefte Erörterungen sind ergänzend zu den laufenden Verhandlungen zur Notwendigkeit des Versuchsbergbaus und geeigneter Haftungsregeln erforderlich. Die Verhandlungen zu den Abbauregularien ruhen seit der 26. Session im Februar 2020.