Überblick Ökodesign-Verordnung
Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 zur „Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte“ (engl. Ecodesign for Sustainable Products Regulation ESPR) ist eine zentrale europäische Gesetzgebung, unter der Umweltanforderungen an Produkte definiert werden. Sie löste zum 18.07.2024 die bisherige Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG zur „Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte“ ab und geht in etlichen Punkten erheblich über diese hinaus.
Im Mittelpunkt der Ökodesign-Verordnung stehen die weitere Stärkung der Energieeffizienz und der Ressourcen- und Materialeffizienz, der ganzheitliche Blick auf den jeweiligen Produktlebenszyklus, die Digitalisierung (z.B. durch Digitale Produktpässe mit Informationen zum jeweiligen Produkt) sowie die Stärkung der Kreislaufwirtschaft:
Anwendungsbereich: Während die Ökodesign-Richtlinie nur energieverbrauchsrelevante Produkte – etwa Haushaltsgeräte – erfasste, gilt die Ökodesign-Verordnung für nahezu alle Produkte auf dem europäischen Binnenmarkt (mit wenigen Ausnahmen). Neu ist außerdem: Nicht nur Endprodukte, sondern auch Zwischenprodukte können reguliert werden.
Produktanforderungen: Der bisherige Schwerpunkt auf Mindestanforderungen an die Energieeffizienz bleibt erhalten und wird systematisch ergänzt und weiterentwickelt. Neben der Energieeffizienz gewinnen Ressourcen- und Materialeffizienz künftig noch stärker an Bedeutung. Dadurch wird der gesamte Lebenszyklus eines Produkts – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung – umfassender in den Blick genommen. Berücksichtigt werden nun auch Aspekte wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit, Schadstofffreiheit sowie weitere kreislaufwirtschaftsfördernde Aspekte.
Digitale Produktpässe: Eine wesentliche Neuerung ist die verbindliche Einführung sogenannter digitaler Produktpässe (DPP). Sie sollen Transparenz schaffen und relevante Informationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette bereitstellen. Welche Produktgruppen zuerst einen Pass benötigen und welche Daten enthalten sein müssen, wird schrittweise durch delegierte Rechtsakte produktspezifisch festgelegt.
Öffentliche Beschaffung: Die Verordnung ermöglicht die Einführung verbindlicher Umweltkriterien in öffentlichen Ausschreibungen – etwa in Form von technischen Mindeststandards, Leistungskriterien oder Zielvorgaben. Über delegierte Rechtsakte wird festgelegt, welche Anforderungen für bestimmte Produktgruppen gelten. Öffentliche Stellen sind künftig verpflichtet, nachhaltige und ressourcenschonende Produkte zu bevorzugen, die den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft entsprechen.
Umgang mit unverkaufter Verbraucherware: Die Verordnung schafft einen Rechtsrahmen für den verantwortungsvolleren Umgang mit unverkaufter Verbraucherware und sieht hierzu sowohl Beschränkungen der Vernichtung als auch Offenlegungs- und Informationspflichten vor. Ziel ist es zu verhindern, dass neuwertige Produkte – etwa Kleidung bzw. Textilien oder Elektrogeräte – allein aus wirtschaftlichen Gründen entsorgt werden. Stattdessen sollen sie vorrangig wiederverwendet werden. Ziel dabei ist es, Ressourcen zu schonen, Produkte länger im Kreislauf zu halten und Abfallströme deutlich zu reduzieren.
Rechtscharakter: Im Unterschied zur Richtlinie ist eine Verordnung in ihrer Gesamtheit rechtsverbindlich. Das bedeutet: Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Dadurch entstehen einheitliche und verbindliche Regeln im Binnenmarkt, ohne dass es durch nationale Umsetzungen zu Verzögerungen kommt.
Im Folgenden wird ausschließlich auf die Festlegung ökologischer Mindestanforderungen im Rahmen der Ökodesign-Verordnung näher eingegangen. Weitere Regelungsbereiche der Verordnung – insbesondere zum Digitale Produktpass, den Vorgaben für die öffentliche Beschaffung sowie den Regelungen zum Umgang mit unverkaufter Verbraucherware – werden an dieser Stelle bewusst ausgeklammert. Diese Inhalte werden in Kürze auf entsprechenden spezifischen Themenseiten ergänzt.