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Listen anerkannter Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Die Zuständigkeit zur Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen ist aufgeteilt: Das Umweltbundesamt (UBA) ist zuständig für die Anerkennung inländischer Vereinigungen, die über ein Bundesland hinaus tätig sind sowie für ausländische Vereinigungen. Die Landesbehörden sprechen die Anerkennung für inländische Vereinigungen aus, die nur in einem Bundesland tätig sind.

Inhaltsverzeichnis

Vom Bund anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Das UBA ist gesetzlich verpflichtet, eine Liste mit allen aktuell vom Bund (Umweltbundesamt und zuvor Bundesumweltministerium) anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen zu veröffentlichen. Die Anerkennungen beruhen auf dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (in den Fassungen seit dem 15. Dezember 2006) und dem Bundesnaturschutzgesetz (in den Fassungen bis zum 1. März 2010).

Bitte wählen Sie Ihr bevorzugtes Dateiformat:

  • Liste der vom Bund anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen als PDF – zum Download
  • Liste der vom Bund anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen als Excel – zum Download
  • Liste der vom Bund anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen als CSV – zum Download

Von den Bundesländern anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Anerkennungen, die von den Bundesländern ausgesprochen wurden, können den jeweiligen Internetseiten entnommen oder bei den zuständigen Stellen der Bundesländer erfragt werden. Informationen bzw. Links und auch Kontaktdaten hierzu finden Sie in dieser Übersicht. 

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Kurzlink: https://www.uba.de/n307016de