Was ist nach erfolgter Anerkennung zu beachten?
Die Anerkennung ist ein Dauerverwaltungsakt. Daher müssen die Anerkennungsvoraussetzungen dauerhaft nach der Erteilung der Anerkennung vorliegen. Änderungen (zum Beispiel in der Satzung oder dem räumlichen Tätigkeitsbereich) sind der zuständigen Behörde mitzuteilen. Beachten Sie unsere Informationen zu Mitteilungspflichten und Hinweisen für anerkannte Vereinigungen.