EMAS - Umweltmanagement-Gütesiegel der Europäischen Union
EMAS ist die Kurzbezeichnung für das „Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung“ (Eco-Management and Audit Scheme). Es zielt auf Unternehmen und sonstige Organisationen, die Energie- und Materialeffizienz systematisch verbessern, schädliche Umweltwirkungen und umweltbezogene Risiken reduzieren sowie ihre Rechtssicherheit erhöhen wollen.
Umweltmanagement ist der Teil des Managements, der sich mit den Umweltaspekten und umweltbezogenen Risiken einer Organisation beschäftigt. Im Rahmen des Umweltmanagementsystems werden Umweltaspekte systematisch für alle Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen erfasst und in die betrieblichen Strukturen und Verfahrensweisen einbezogen. Hierzu werden Umweltleitlinien bzw. die „Umweltpolitik“ einer Organisation verabschiedet, Ziele vereinbart und die zu deren Erreichung erforderlichen Maßnahmen getroffen.
Das europäische EMAS-System hat sich als effektives Instrument des Umweltmanagements in vielen Unternehmen und Institutionen bewährt. Die aktuelle Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009, die durch die Verordnung (EU) 2017/1505 (Anhänge I, II und III) und Verordnung (EU) Nr. 2018/2026 (Anhang IV) novelliert wurde. Stand Dezember 2019 waren in Deutschland 1.150 Organisationen an 2.176 Standorten gemäß EMAS registriert. Rund eine Million Beschäftigte arbeiten in EMAS-zertifizierten Organisationen (Stand Dezember 2019). Im Oktober 2018 erfüllten EU-weit 3.694 Organisationen an 12.664 Standorten die strengen EMAS-Anforderungen (s. Daten zur Umwelt: Umwelt- und Energiemanagementsysteme).
Bestandteil eines Umweltmanagementsystems nach EMAS sind die Anforderungen der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001. EMAS richtet den Fokus darüber hinaus vor allem auf messbare Verbesserungen, Transparenz nach innen und außen sowie Rechtssicherheit. Durch die Einführung von EMAS soll die Umweltleistung kontinuierlich verbessert werden, etwa durch eine Steigerung der Energie- oder Materialeffizienz und eine Verringerung der Emissionen, Abwässer oder Abfälle am Standort. Neben solchen „direkten″ Umweltaspekten werden auch die „indirekten″ Umweltaspekte, zum Beispiel die Umweltverträglichkeit der Produkte und Dienstleistungen, die Beschaffung, das Verhalten von Unterauftragnehmern oder die Arbeitswege der Beschäftigten erfasst und bewertet.
EMAS-Organisationen führen einen offenen Dialog über Umweltfragen, indem sie eine Umwelterklärung veröffentlichen und jährlich aktualisieren. In dieser berichten sie über alle relevanten Umweltauswirkungen sowie darüber, inwieweit sie ihre selbst gesteckten Umweltziele erreicht haben. Sie beteiligen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und binden sie in den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung ein.
Darüber hinaus weisen EMAS-Organisationen nach, dass sie alle geltenden Umweltvorschriften kennen und einhalten. Dies geschieht zum einen durch sogenannte interne – d.h. durch eigene Beschäftigte durchgeführte – Audits. Zum anderen überprüft ein unabhängiger, für die betreffende Branche zugelassener Umweltgutachter, ob das Umweltmanagementsystem der Organisation den Anforderungen der EMAS-Verordnung entspricht, sowie ob alle Umweltrechtsvorschriften erfüllt werden. Daneben validiert der Umweltgutachter die Umwelterklärung der Organisation, d.h. er erklärt die darin getroffenen Aussagen für gültig und zutreffend. Dieses Zusammenwirken von internen Verfahren und externen Validierungen stellt sicher, dass die EMAS-Anforderungen eingehalten und die veröffentlichten Informationen angemessen und korrekt sind.
Nach der Validierung durch den EMAS-Umweltgutachter kann sich die Organisation mit ihren überprüften Standorten bei den Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern in das nationale EMAS-Register eintragen lassen. Die Eintragung in das EMAS-Register erfolgt erst, nachdem die für die Standorte der Organisation zuständigen kommunalen Umweltbehörden überprüfen konnten, dass kein Verstoß gegen Umweltvorschriften vorliegt. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens ist die Organisation berechtigt, an den registrierten Standorten mit dem „EMAS-Logo“ zu werben.
Weiterentwicklung von EMAS
Seit der Einführung 1993 ist die EMAS-Verordnung zweimal novelliert worden: 2001 erfolgte die Integration der Managementsystemanforderungen der EN ISO 14001, die Öffnung für alle Branchen einschließlich Behörden und Vereinen sowie die Einführung eines neuen einheitlichen EMAS-Logos. Mit der zweiten Novellierung 2009 wurde EMAS auch für Standorte außerhalb der EU ermöglicht. Darüber hinaus wurden die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen berücksichtigt sowie verbindliche Kernindikatoren eingeführt, mit denen die Leistungen in sechs betrieblichen Umweltaspekten dargestellt werden.
Mit der Verordnung (EU) 2017/1505 und der Verordnung (EU) Nr. 2018/2026 wurde EMAS zum dritten Mal novelliert. Dabei wurden die Anhänge I bis III der Verordnung an die neue EN ISO 14001:2015 angepasst und insbesondere auch im Anhang IV zur EMAS-Umwelterklärung Änderungen vorgenommen, um EMAS anwenderfreundlicher zu gestalten. Darüber hinaus wurde das EMAS-Nutzerhandbuch überarbeitet und um eine „Multisite“-Regelung erweitert, die es Organisationen ausgewählter Branchen mit einer Vielzahl von Standorten erlaubt, den Aufwand für die Begutachtung über ein Stichprobenverfahren zu reduzieren.
UBA und Umweltgutachterausschuss haben eine Broschüre zu den wesentlichen Änderungen durch die EMAS Novelle herausgegeben und stellen auf www.emas.de verschiedene Praxishilfen bereit, um Organisationen den Übergang auf die neuen Anforderungen zu erleichtern.
Die EMAS-Umwelterklärung
Die Umwelterklärung ist das Berichterstattungsinstrument von EMAS. Sie vermittelt ein authentisches Bild über die Umweltleistung der Unternehmen und sonstigen EMAS-Organisationen. Im Mittelpunkt der Umwelterklärungen stehen Kennzahlen, die die Entwicklung der Umweltleistung im zeitlichen Verlauf deutlich machen. Aus der Umwelterklärung ergibt sich, in welchem Umfang die Organisation ihrer Verpflichtung zur angemessenen Verbesserung des Umweltschutzes nachgekommen ist und was sie sich für die nächsten Jahre vorgenommen hat. Dies betrifft nicht nur die direkten, am Standort der Organisation auftretenden Umweltaspekte, sondern auch die indirekten, zum Beispiel die Umweltauswirkungen der hergestellten Produkte und Dienstleistungen, der Beschaffung oder der Arbeitswege der Beschäftigten. Die EMAS-Umwelterklärung eignet sich daher gut als Grundlage für eine weitergehende „Nachhaltigkeitsberichterstattung″. Mit der Novelle des Anhang IV der EMAS-Verordnung wurde zudem klargestellt, dass einerseits auch über das Umweltmanagementsystem hinausgehende Informationen in die Umwelterklärung aufgenommen und geprüft werden können. Andererseits kann die Umwelterklärung aber auch in andere Berichtsformate integriert werden. Der Leitfaden von BMU und UBA zeigt Möglichkeiten auf, wie interessierte kleine und mittlere Unternehmen auf der Grundlage ihrer Umwelterklärung mit wenig Aufwand Nachhaltigkeitsberichte erstellen können.
EMAS-Umwelterklärungen werden durch einen unabhängigen und für die jeweilige Branche zugelassenen Umweltgutachter auf ihre Angemessenheit und Richtigkeit überprüft. Von den berichteten Informationen und Kennzahlen geht daher eine hohe Glaubwürdigkeit aus. Die Umwelterklärung eignet sich aus diesem Grund auch als Instrument, um rechtliche Berichtspflichten wahrzunehmen, etwa im Rahmen des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes, des Kreislaufwirtschafts-Gesetzes oder der erweiterten Anforderungen an die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen (sog. CSR-Berichtspflicht). Letztere wurden auf Grundlage der Richtlinie 2014/95/EU im Handelsgesetzbuch (HGB) umgesetzt und betreffen große kapitalmarktorientiere Unternehmen und Konzerne.
Die Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses (Umweltgutachterausschuss) führt auf der Webseite www.emas.de eine Datenbank von Umwelterklärungen. Auch im öffentlich zugänglichen EMAS-Register sind Umwelterklärungen bzw. der Hinweis auf die Bezugsquelle hinterlegt.
Das UBA wendet EMAS im eigenen Haus an. Die jeweils aktuellen Umwelterklärungen sind im Artikel „Umweltmanagement im UBA“ zu finden.
Förderung der EMAS-Teilnehmer
Mit der Teilnahme an EMAS verpflichten sich die Organisationen zu einem über ihre gesetzlichen Pflichten hinausgehenden betrieblichen Umweltschutz und tragen hierdurch zu zusätzlichen Umweltverbesserungen bei. Zugleich ergeben sich durch EMAS regelmäßig auch rentable Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Materialeffizienz oder Reduzierung von Gebühren und Abgaben. Durch ein Umweltmanagementsystem verbessern die Unternehmen ihre Eigenüberwachung. Dies hat dazu geführt, dass Vollzugsbehörden EMAS-Unternehmen zunehmend Vollzugs- sowie Gebührenerleichterungen gewähren.
Auf Bundes- und Länderebene werden EMAS-Unternehmen unter anderem von Berichtspflichten, wiederkehrenden Emissionsmessungen sowie Anzeige- und Mitteilungspflichten befreit. Das trägt dazu bei, Doppelarbeit in Unternehmen und Behörden zu vermeiden und Kosten zu sparen. Eine Zusammenstellung solcher Regelungen stellt der Umweltgutachterausschuss zur Verfügung.
Die Teilnahme an EMAS oder der Betrieb eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 ist darüber hinaus eine Voraussatzung, um Energie- und Stromsteuererleichterungen und die besondere Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetz wahrzunehmen. Unternehmen, die bereits EMAS oder ISO 50001 betreiben, sind auch von der Energieauditpflicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz befreit.
EMAS unterstützt den Vollzug des Umweltrechts
Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die geltenden Umweltvorschriften sicher einzuhalten. Im Rahmen von EMAS ermitteln Unternehmen systematisch die für sie geltenden Umweltvorschriften und bewerten regelmäßig deren Einhaltung. Neben internen Audits gewährleisten unabhängige und staatlich für die betreffende Branche zugelassene Umweltgutachterinnen und -gutachter die Rechtskonformität. Bevor ein Unternehmen im öffentlichen EMAS-Register eingetragen werden kann, müssen die zuständigen Umweltbehörden bestätigen, dass keine Rechtsverstöße bekannt sind.
Von der höheren Rechtssicherheit profitieren nicht nur die Unternehmen. Auch für die Umweltverwaltung erleichtert es den Vollzug von Umweltvorschriften und reduziert Rechtsverstöße. Dadurch können die Umweltbehörden ihre Überwachung auf Unternehmen mit höherem Umweltrisiko konzentrieren und ihre Ressourcen effizienter einsetzen.
Ein Kurzfilm des UBA zeigt anhand von zwei Betrieben, welche Vorteile mit EMAS für Unternehmen und die Umweltverwaltung entstehen.
Quelle: BMUB / Umweltbundesamt
EMAS – Mehrwert für Unternehmen, Behörden und die Umwelt
EMAS weltweit
Eine Teilnahme am europäischen Umweltmanagementsystem ist seit 2010 auch Organisationen außerhalb der EU möglich. Organisationen von außerhalb der Gemeinschaft müssen sich an die für sie geltenden Umweltvorschriften halten. Sie müssen sich auch auf die Umweltvorschriften beziehen, die für ähnliche Organisationen in den Mitgliedstaaten gelten, in denen sie einen Antrag stellen wollen. Sie können sich allerdings nur in dem Mitgliedstaat registrieren lassen, in dem der Umweltgutachter, der die Organisation geprüft hat, zugelassen ist. Den Mitgliedstaaten ist freigestellt, ob sie die Registrierung von Organisationen außerhalb der EU zulassen. In Deutschland ist dies möglich. Die EU-Kommission hat einen Leitfaden für die Registrierung außereuropäischer Standorte vorgelegt.
EMAS in Deutschland – Evaluierung 2012
2012 wurden in einer groß angelegten Umfrage alle EMAS-Organisationen um ihre Meinung und Erfahrung mit EMAS gebeten. Die Ergebnisse der Umfrage sind in einem Bericht zusammengefasst. Die große Mehrzahl der Befragten hält EMAS für ein hervorragendes oder gutes System. Transparenz, Glaubwürdigkeit und Umweltleistung, die die EU-Kommission als Qualitätsmerkmale des Systems herausstellt, wurden von den EMAS-Teilnehmern bestätigt.
Umweltkennzahlen
Bereits 1997 veröffentlichte das Umweltbundesamt einen Leitfaden zur Anwendung betrieblicher Umweltkennzahlen in deutscher und englischer Fassung. Insbesondere mittelständischen Betrieben bietet dieser Leitfaden die Möglichkeit, ein Umweltkennzahlensystem aufzubauen. Umweltkennzahlen stellen nicht nur ein wichtiges Steuerungsinstrument des Umweltcontrollings dar, sondern unterstützen auch die betriebliche Umweltberichterstattung. Die in der zur gleichen Zeit veröffentlichten ISO 14031 aufgeführten „Environmental Indicators“ sind als „Umweltkennzahlensystem“ in diesen Leitfaden integriert worden. Im Juli 2013 haben Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium erneut einen Leitfaden zu Umweltkennzahlen veröffentlicht, der „best practice“-Beispiele von EMAS-Anwendern darlegt.
„Für Mensch und Umwelt″ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
Umweltbundesamt
Kontakt
Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-RoßlauBitte kontaktieren Sie uns ausschließlich per E-Mail: buergerservice [at] uba [dot] de. Derzeit besteht leider keine telefonische Erreichbarkeit.Aktuell kann es zu Verzögerungen bei der Beantwortung von Anfragen kommen. Wir bitten um Verständnis.Der Besucherraum in Dessau-Roßlau ist vorübergehend geschlossen.