Immer mehr Unternehmen berichten über Umwelt und Nachhaltigkeit – nicht zuletzt auch, weil das Interesse von Finanzmarktakteuren an solchen Informationen sprunghaft gestiegen ist. Seit 2017 gilt in Deutschland und der EU eine sog. nicht-finanzielle Berichtspflicht für bestimmte große Unternehmen, die im Jahr 2022 umfassend überarbeitet wurde. Im Zentrum der aktualisierten EU-Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (engl. „Corporate Sustainability Reporting Directive“, Richtlinie (EU) 2022/2464) stehen einheitliche Berichtsstandards, die von den Unternehmen anzuwenden sind. Auch auf internationaler Ebene wurden neue Berichtsstandards entwickelt.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Hintergründe, aktuelle Entwicklungen und Forschungsergebnisse des UBA zum Thema, speziell zur Unternehmensberichterstattung über Umweltthemen.
Links und Publikationen
- EU-Kommission - Unternehmerische Nachhaltigkeitsberichterstattung (Englisch)
- European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) – Europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) (Englisch)
- IFRS-Stiftung: International Sustainability Standards Board (ISSB) (Englisch)
- Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee
- Evaluierungsstudien der nicht-finanziellen Berichterstattung in Deutschland:
- UBA-Studie zur Evaluierung der nicht-finanziellen Berichterstattung 2018/2019 in Deutschland (2021)
- „CSR-Studie“ des DRSC e.V. mit empirischer Untersuchung und Handlungsempfehlungen für die Überarbeitung der CSR-Richtlinie (2021)
- Studie zur Umsetzung des deutschen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes im Auftrag von econsense und Global Compact Netzwerk Deutschland (2018)
- UBA-Wissensplattform Sustainable Finance