Formaldehyd

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Holzwerkstoffe sind eine der Hauptquellen für Formaldehyd in der Innenraumluft.
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Formaldehyd kann als Klebstoffbestandteil in Holzwerkstoffen enthalten sein, etwa in Bauprodukten und Möbeln, und gilt als krebserzeugend. Wir beantworten die wichtigsten Fragen aus Sicht der Innenraumhygiene.

Inhaltsverzeichnis

 

Formaldehyd – neue Einstufung durch die EU

Formaldehyd ist ein seit langem eingesetzter ⁠Stoff⁠ und diente ursprünglich hauptsächlich dazu, Produkte haltbar zu machen (Konservierungsmittel). Die Verwendung nahm mit dem Einsatz als Klebstoffbestandteil in Holzwerkstoffen, zum Beispiel für Möbel, Innenausbau und Fertigbauweise, erheblich zu. Nachdem Formaldehyd bislang in der EU als „kann vermutlich Krebs erzeugen“ (Kategorie 2 gemäß ⁠CLP⁠-Verordnung) eingestuft war, wurde es im Juni 2014 durch die EU aufgrund neuer Erkenntnisse als „kann Krebs erzeugen“ (Kategorie 1 B gemäß CLP-Verordnung) eingestuft.

 

Was bedeutet krebserzeugend?

Als krebserzeugend werden Stoffe eingestuft, die Krebs hervorrufen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können. Eine Einstufung in die Kategorie 2 erfolgt, wenn tierexperimentelle oder am Menschen ermittelte Daten nicht hinreichend überzeugend sind, um eine Einstufung in Kategorie 1(B) zu rechtfertigen. Eine Einstufung in die Kategorie 1B erfolgt, wenn ausgehend von tierexperimentellen Daten und Erfahrungen am Menschen angenommen werden kann, dass eine Substanz beim Menschen Krebs erzeugen kann. Verwendungsbeschränkungen können die Folge sein.

Bei Formaldehyd entwickelten Ratten, die wiederholt hohe Konzentrationen des Stoffes eingeatmet hatten, im Laufe ihres Lebens Tumoren in der Nasenhöhle. Einige wissenschaftliche Studien, die die Auswirkungen von hohen Formaldehyd-Belastungen am Arbeitsplatz untersucht haben, fanden bei den exponierten Personen im weiteren Verlauf ihres Lebens mehr Fälle von Krebs in der Nasenhöhle und im Nasenrachenraum als (ohne Formaldehyd) erwartet wurde. Andere Studien an Arbeitnehmern wiederum konnten diese Befunde nicht bestätigen. Daher erfolgte keine Einstufung in die höchste Kategorie 1A (Stoffe, die bekanntermaßen beim Mensch krebserzeugend sind).

 

Wie kann Formaldehyd meine Gesundheit gefährden?

Die Wirkung des Formaldehyds auf die menschliche Gesundheit wurde von vielen nationalen und internationalen Gremien anhand vorliegender umfangreicher wissenschaftlicher Daten bewertet. Danach ist für eine krebserzeugende Wirkung das Zusammenwirken mehrerer Faktoren notwendig. In Tierexperimenten konnte gezeigt werden, dass Tumoren in der Nasenhöhle nur dann auftraten, wenn die Konzentration so hoch war, dass sie zuvor eine Schleimhautschädigung und erhöhte Zellteilungsrate verursachte. Die genannten, letztendlich krebserregenden Wirkungen sind somit unterhalb einer bestimmten Formaldehydkonzentration im Allgemeinen nicht zu erwarten.

Neben der genannten Wirkung auf die Schleimhäute beim Einatmen können höhere Formaldehydkonzentrationen in der Raumluft auf die Augen reizend wirken. Ob durch Formaldehyd Asthmaerkrankungen ausgelöst oder verstärkt werden können, ist bislang ungeklärt.

 

Was sind die Quellen für Formaldehyd im Innenraum?

Es gibt eine Vielzahl von Produkten, die Formaldehyd enthalten und die Formaldehyd an die Raumluft abgeben können. Trotz Verbesserungen bei den Produkten in den letzten Jahrzehnten gelten Holzwerkstoffe, Bodenbeläge, Möbel, und bestimmte Dämmstoffe (z.B. Harnstoff (Urea)-Formaldehyd-Ortschäume [UF-Ortschäume]) weiterhin als Hauptquellen. In Tabakrauch ist Formaldehyd in vergleichsweise großer Menge enthalten und selbst brennende Kerzen können eine Eintragsquelle für Formaldehyd in die Raumluft darstellen. Formaldehyd kann darüber hinaus in Desinfektionsmitteln, Kosmetikartikeln und Textilien enthalten sein.

 

Was wird getan, um meine Gesundheit zu schützen?

Für den Schutz der Gesundheit der Allgemeinbevölkerung ist es das Ziel, die Formaldehydkonzentration in der Raumluft so gering wie möglich zu halten.

Auf nationaler Ebene erarbeitet der von den Bundesländern und dem Umweltbundesamt eingesetzte Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) Empfehlungen für Höchstwerte von Stoffen in Innenräumen. Für Formaldehyd gibt es seit 2016 einen Richtwert von 100 µg/m3. Das entspricht der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (⁠WHO⁠).

Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hat bereits seit vielen Jahren Begrenzungen für die Ausgasung von Stoffen aus Bauprodukten in den Innenraum definiert und regelmäßig aktualisiert. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat entsprechende Prüfungen für die Zulassung von Bodenbelägen, Verlegeunterlagen, Parkettlacken, Oberflächenbeschichtungen für Bodenbeläge, Klebstoffen und Wandbelägen vorgeschrieben, in denen auch die Ausgasung von Formaldehyd betrachtet wird.

In Deutschland regelt die Chemikalien-Verbotsverordnung, dass beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe (Spanplatten, Tischlerplatten, Furnierplatten und Faserplatten) vor Inverkehrbringen geprüft werden müssen. Dabei gilt, dass die die durch den Holzwerkstoff verursachte Ausgleichskonzentration des Formaldehyds in der Luft eines Prüfraums 0,1 ml/m3 (entspricht 0,1 ⁠ppm⁠ bzw. 124 µg/m3) nicht überschreiten soll. In Deutschland und der EU hergestellte und verkaufte Möbel halten diese Emissionsbedingungen (erkennbar am der Bezeichnung „emissionsarm E 1“ im Allgemeinen ein. In der Chemikalien-Verbotsverordnung ist auch festgelegt, dass Wasch-, Reinigungs- und Pflegemittel mit einem Massengehalt von mehr als 0,2% Formaldehyd nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen (Ausnahme: Industriereiniger). Weitere Details siehe Chemikalien-Verbotsverordnung.

Darüber hinaus arbeiten staatliche Stellen an einer Veränderung der Prüfvorgaben für formaldehydhaltige Holzwerkstoffe, um sie an die Prüfbedingungen für alle anderen formaldehydhaltigen Bauprodukte und an die heutigen baulichen Gegebenheiten anzupassen.

 

Was kann ich selbst tun, um mich zu schützen?

Wir empfehlen, mit dem Blauen Engel ausgezeichnete Produkte zu verwenden.  Diese weisen im Hinblick auf Gesundheits- und Umweltgefährdungen deutlich geringere Risiken auf als vergleichbare Produkte. Die Vergabegrundlagen sind auf der Website "Blauer Engel" einsehbar.

Nutzerinnen und Nutzern wird darüber hinaus empfohlen, im Zweifelsfall bei den Herstellern Belege und Hinweise für die Unbedenklichkeit der Produkte einzufordern. In einigen Fällen sind entsprechende Informationen (Prüfnachweise) bereits auf den Packungen angegeben.

Neben der Wahl emissionsarmer Produkte und Materialien kann in Wohngebäuden und am Büroarbeitsplatz allgemein durch regelmäßiges Lüften für eine gesundheitsverträglichere Luft gesorgt werden. Das gilt auch für die Verringerung möglicher Raumluftbelastungen mit Formaldehyd.

 

An der Ausarbeitung dieser Empfehlungen haben mitgewirkt

  • Bundesministerium für Umwelt, Bau, Naturschutz und Reaktorsicherheit (⁠BMUB⁠)
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (⁠BMEL⁠)
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (⁠BMWi⁠)
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • Bundesinstitut für Risikobewertung (⁠BfR⁠)
  • Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR)
  • Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
  • Thünen-Institut für Holzforschung (TI)
  • Umweltbundesamt (⁠UBA⁠), FB II und III.

Herausgegeben vom Umweltbundesamt:  FB II und Pressestelle. Ansprechpartner: Martin Ittershagen (Pressesprecher; martin [dot] ittershagen [at] uba [dot] de); Dr. Heinz-Jörn Moriske (Beratung Umwelthygiene, FB II; heinz-joern [dot] moriske [at] uba [dot] de)

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